Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, dürfen ausschließlich alkoholfreie Getränke (Gruppe 1) konsumieren und erwerben.
Jedoch ist es Minderjährigen ab 16 Jahren gestattet im Beisein der Eltern oder Großeltern Alkohol zu Konsumieren.
► CODE DE LA SANTÉ PUBLIQUE : ART. L. 3342-1, L. 3342-3 (Quelle: http://www.sante.gouv.fr/IMG/pdf/Vente_sur_place_HD.pdf)
Klassifizierung des Getränkeausschanks:
· 1 Gruppe: alkoholfreie Getränke
· 2 Gruppe: Wein (einschließlich Apfel-, Birnen- und Honigwein), Bier, Crème de cassis und Säfte aus gegorenem Obst oder Gemüse, die 1,2 bis 3% Alkohol enthalten (natürliche Dessertweine aus kontrollierten Anbaugebieten)
· 3 Gruppe: andere natürliche Dessertweine, Likörweine, Aperitifgetränke auf Weinbasis, Erdbeerlikör, Johannisbeer- oder Kirschlikör unter 18% reinen Alkoholgehalts
· 4 Gruppe: Rum, Tafia (aus Rohrzucker), alkoholische Getränke, die aus der Destillation von Weinen, Apfelweinen, Birnenweinen oder Früchten gewonnen werden und denen keine Essenzen beigemengt werden (Cognac, Armagnac, Calvados)
· 5 Gruppe: alle anderen autorisierten alkoholischen Getränke (Bps. Ricard, Berger, Pernod, Whisky, Gin)
· Nicht autorisierte alkoholische Getränke: Aperitive auf Weinbasis mit einem reinen Alkoholgehalt über 18%, anishaltige Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 45%, Bitter und Bitterliköre, Enzian mit einem Zuckergehalt unter 200g/Liter und mit einem Alkoholgehalt über 30%.