Dänemark
Ab dem 1.9.2008 gilt ein Verkaufsverbot von Tabakwaren an Personen unter 18 Jahren.
Es besteht ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Räumen (Bsp. Kinos, Bars, Gaststätten).
Ab dem 1.9.2008 gilt ein Verkaufsverbot von Tabakwaren an Personen unter 18 Jahren.
Es besteht ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Räumen (Bsp. Kinos, Bars, Gaststätten).
Der Kauf von Tabak ist ab 16 Jahren erlaubt.
Der Verkauf und der Konsum von Tabakwaren sind für Personen unter 18 Jahren verboten.
Minderjährigen ist das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht gestattet.
Auch dürfen keine Tabakwaren an sie abgegeben werden. (§ 10 JuSchG)
Gemäß § 27 Tabakgesetz
Personen unter 18 Jahren dürfen keine Tabakprodukte, auch Kautabak, konsumieren. Minderjährige dürfen sich nicht in Raucherräumen aufhalten.
Es gibt keine Regelung über das Rauchen von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit.
Entsprechend Laki toimenpiteistä tupakoinnin vähentämiseksi 13.8.1976/693, § 10 (§ 10 Gesetz vom 13.8.1976/693 über Maßnahmen zur Reduzierung des Rauchens [Übers. v. Verf.]), ist der Verkauf von Tabakwaren an Minderjährige jedoch verboten.
Es gibt kein Gesetz, dass Minderjährigen den Konsum von Tabakerzeugnissen verbietet, jedoch sind Verkauf und kostenlose Angebote von Tabakprodukten gemäß den Artikeln L. 3512-1-1 und L. 3511-2-1 der Gesetzgebung zum öffentlichen Gesundheitswesens an Minderjährige verboten. Sollten sie dies nicht einhalten, können Händler mit Geldbußen bestraft werden.
Die Gesetzgebung zum Kampf gegen den Tabakmissbrauch umfasst eine Anzahl von Verfügungen, die das Rauchen an bestimmten Orten verbieten. Dekret Nr. 92-478 vom 29. Mai 1992 über das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden:
· Das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, das in Art. 16 Gesetzes vom 9. Juli 1976 bezüglich der Bekämpfung des Tabakmissbrauchs geregelt ist, gilt in allen geschlossenen und überdachten Gebäuden, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind oder Arbeitsplätze darstellen (Art. 1).
· Das Rauchverbot bezieht sich, sofern dies möglich ist, nicht auf Stellen, die innerhalb von den in Art. 1 erwähnten Gebäuden Rauchern zur Verfügung gestellt werden (Art. 2).
· Innerhalb von Gebäuden, die für öffentlichen oder privaten Unterricht genutzt werden, sowie in allen anderen Räumlichkeiten, in denen unterrichtet wird, können spezielle Bereiche, die nicht mit den für den Unterricht genutzten Räumen in Verbindung stehen, für Raucher vorgesehen werden (Art. 8). Ferner können innerhalb von Gymnasien, vorausgesetzt die Räume sind von denen des vorhergehenden Schultyps getrennt, und in öffentlichen und privaten Einrichtungen, in denen weiterführender Unterricht und Berufsausbildung erteilt werden, spezielle Räume, ausgenommen Unterrichts-, Arbeits- und Versammlungsräume, für Raucher zur Verfügung gestellt werden.
· In öffentlichen Räumen, die zur Unterbringung und Beherbergung Jugendlicher genutzt werden, haben Minderjährige keinen Zugang zu den Bereichen, die für Raucher zur Verfügung stehen (Art. 9).
Wer an den in Art. 1 dieses Dekrets bezeichneten Plätzen außerhalb einer für Raucher bereitgestellten Zone raucht, dem wird eine Strafe auferlegt (Art. 14).
Seit 1. Oktober 2007 : Ist der Verkauf und Konsum von Tabakwaren unter 18 Jahren verboten.
Kindern und Personen unter 18 Jahren ist es nicht erlaubt in der Öffentlichkeit zu rauchen.
Der Verkauf von Tabakerzeugnissen ist an Minderjährige und von Minderjährigen (3730/2008, Art.. 2) verboten.
Der Verkauf von Zigaretten ist an Personen unter 18 Jahren verboten.
Das Rauchen an Arbeitsplätzen oder geschlossenen öffentlichen Plätzen ist für jedermann beschränkt. Es gibt keine generelle Einschränkung für das Rauchen an öffentlichen Orten.
Der Konsum und Erwerb von Tabak ist seit dem 13.09.2012 erst ab 18 Jahren gestattet. Mit der Gesetztesänderung traten außerdem Geldbußen bis zu 2000 € für Verstöße in Kraft.
► Legge 08 novembre 2012 , n. 189
(Quelle: http://www.salute.gov.it/alcol/newsAlcol.jspid=2297&menu=inevidenza&lingua=italiano)
Das Gesetz verbietet den Verkauf von Tabak und tabakbezogenen Produkten an Personen unter 18 Jahren. Darüber hinaus dürfen Personen unter 18 Jahren diese Produkte nicht verkaufen.
Ein Verkäufer, der den Verdacht hegt, dass ein Kunde jünger als 18 Jahre ist, kann verlangen, dass ein solcher Kunde durch Vorlage des entsprechenden Dokuments nachweisen kann, dass er volljährig ist. Wenn der Kunde dies ablehnt, ist der Verkäufer verpflichtet, den Verkauf des gewünschten Tabakerzeugnisses abzulehnen. Es ist verboten, Minderjährigen Rauchprodukte zu verkaufen, die sie zum Rauchen animieren könnten. Es ist verboten, Tabakprodukte im Internet oder mit Zigarettenautomaten zu verkaufen.
Der Konsum und Erwerb von Tabak ist für Kinder unter 18 Jahren verboten.
Kinder dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen. Es ist auch verboten, Tabakerzeugnisse an Personen unter 18 Jahren zu verkaufen, oder auf andere Weise zu übergeben (gemäß dem Gesetz der Republik Litauen über die Kontrolle von Tabak, Tabakerzeugnissen und verwandten Produkten).
Es gibt kein spezifisches Rauchverbot für Jugendliche. Das Rauchverbot an öffentlichen Plätzen gilt für alle.
So verbietet das Gesetz vom 24. März 1989 das Rauchen in allen Schulen, in verschiedenen anderen öffentlichen Räumlichkeiten wie Büros, Restaurants, Wartesällen, Sportstätten und spezifisch in Räumlichkeiten, welche zur Unterbringung von Jugendlichen unter 16 Jahren bestimmt sind.
Die Regierung plant das Verbot auf Kneipen und Discos auszubreiten (Stand September 2012)
Gemäß dem Tobacco (Smoking Control) Act, (Kap. 315) dürfen Zigaretten, Zigarren, Tabakprodukte oder Raucherartikel nicht an eine Person unter 18 Jahren abgegeben oder geliefert werden, noch darf eine Person einen Minderjährigen zum Rauchen veranlassen. Was das Rauchen an öffentlichen Orten betrifft, so gibt es verschiedene Regelungen über die Situation und den Ort.
Der Konsum und Erwerb von Tabak ist seit dem 01.01.2014 erst ab 18 Jahren gestattet.
► Drank- en Horecawet Act Geldend op 06-03-2014
Das Rauchen ist in allen geschlossenen öffentlichen Räumen und im Gastgewerbe (Hotels, Restaurants, Cafés und Gaststätten) verboten.
Bundesrecht verbietet einheitlich den Konsum und Verkauf von Tabak oder ähnlichen Produkten an Personen unter 18 Jahren. Als ähnliche Produkte gelten unter anderem elektronische Zigaretten, Liquids, Kautabak. Dabei ist es egal, ob Nikotin enthalten ist oder nicht.
Das Gesetz vom 9.11.1995 über Gesundheitsschutz vor Folgen von Tabakkonsum (Gesetzblatt aus dem Jahre 1996 Nr. 10, Position 55) verbietet das Rauchen außerhalb von gesonderten und dementsprechend angepassten Räumen: d.h. in Einrichtungen des Gesundheitswesens, Schulen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, in Betrieben und anderen öffentlichen Gebäuden sowie in einräumigen Gaststätten. Für die Umsetzung des Verbotes in den oben genannten Orten ist der Eigentümer oder der Betreiber zuständig.
Art. 6 Abs. 1 des oben genannten Gesetzes verbietet die Abgabe von Tabakwaren an Personen unter 18 Jahren. Der Verkauf von Tabakwaren ist in Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen und Sporthallen verboten (ebenfalls verboten ist der Verkauf an Automaten und von Schachteln, die weniger als 20 Stück beinhalten).
Ebenfalls verboten ist Werbung für Tabakwaren, Tabakgegenstände und Produkte, die Tabakwaren oder Tabakgegenstände imitieren, sowie von Symbolen, die mit Tabakgenuss in Verbindung gesetzt werden können.
Der Verkauf von Tabak an Minderjährige unter 18 Jahren ist verboten. Auch den Erwachsenen ist das Rauchen an Orten für Minderjährige unter 18 Jahre, d. h. in Kindertagesstätten, Krippen und anderen Einrichtungen der Kinderfürsorge, Kinder- und Jugendheime, Hobbyzentren, Ferienkolonien und ähnlichen Einrichtungen untersagt. Ebenfalls in Schuleinrichtungen, unabhängig vom Alter der Schüler sowie Schulklassen, einschließlich Klassenzimmern, Studien-, Lese-, und Versammlungsräumen, Bibliotheken, Turnhallten, Bars, Restaurants, Kantinen, Speisesälen und Schulhöfen.
Es liegen noch keine Informationen vor.
Das Rauchen ist unabhängig vom Alter an vielen öffentlichen Plätzen nur eingeschränkt möglich. Das Rauchen von Kindern ist nicht verboten, jedoch besteht ein Verkaufsverbot von Tabakprodukten an Personen unter 18 Jahren.
Es ist verboten, Personen unter 18 Jahren Tabakprodukte zu verkaufen. Jede Person, die Tabakprodukte verkauft, ist verpflichtet das Verkaufsverbot an Personen unter 18 Jahren einzuhalten.
Es ist ebenso verboten, Tabak zum Einnehmen in den Umlauf zu bringen. Der Verkauf von Tabakprodukten an Automaten oder Verkaufsständen ist erlaubt, wenn sichergestellt werden kann, dass Erwachsene die Produkte verkaufen und erwerben.
Hinzu kommt, dass es verboten ist Produkte zu verkaufen, die die Form und das Aussehen von Tabakprodukten, zum Beispiel in Form von Lebensmitteln oder Spielzeugen, imitieren.
Das Rauchberbot gilt:
a) im Schienenpersonenverkehr und zusätzlich auch eingeschränkt für die allgemeine Personenbeförderung gültig; in Wartezimmern, und Schutzräumen für einheimische Wartende zum Beispiel in den Einrichtungen der Fahrgastbetreuung oder auf überdachten Bahnsteigen; das schließt auch öffentliche Plätze ein, die sich in 4 Metern Entfernung des Personalverkehrs, wie an Bahnsteigen befinden.
b) in medizinischen Einrichtungen.
c) In Grundschulen, Schulen der Sekundarstufe 1 und 2; weiteren Bildungseinrichtungen sowie in der U-Bahn und auf Spielplätzen.
d) in Studentenheimen.
e) in sozialen Dienstleistungen. Dort gibt es zusätzlich häufig Raucherzimmer für Angestellte.
f) in kulturellen Einrichtungen und Indoorsportanlagen
g) an öffentlich zugänglichen Plätzen, in Bürogebäuden, Geschäften, Theatern, Kinos, Messegeländen, Museen und Gallerien
h) in gemeinschaftlichen Speiseeinrichtungen, ausgenommen sind Einrichtungen, die einen separaten Raucherbereich haben.
i) in Konditoreien und Fast-Food Lokalen
j) in Bereichen, in denen sich Jugendliche unter Aufsicht befinden oder eine Haftstrafe verbüßen.
Tabakwaren dürfen nicht von Personen unter 18 Jahren verkauft werden.
Der Verkauf von Tabakprodukten an Personen unter 18 Jahren ist verboten. Darüber hinaus gibt es generelle Rauchverbote an vielen öffentlichen Orten.
Ab dem 1.9.2008 gilt ein Verkaufsverbot von Tabakwaren an Personen unter 18 Jahren. Es besteht ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Räumen (Bsp. Kinos, Bars, Gaststätten).
Kinder dürfen an Orten rauchen, an denen das Rauchen nicht verboten ist. Gemäß Art. 5 des Gesetzes zum Schutz von Nichtrauchern ist der Verkauf von Tabakwaren an Personen unter 18 Jahren verboten.
Es gibt keine gesetzliche Bestimmung für das Rauchen in den Straßen. Seit dem 1.1.2010 ist jedoch das Rauchen an öffentlichen Plätzen verboten.
Der Verkauf von Tabak oder anderen Rauchartikeln an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.