Jeder bulgarische Staatsbürger, EU-Bürger, Bürger, dessen Land der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft beigetreten ist und jeder Bürger der Schweizerischen Konföderation, der eine Arbeit sucht, kann sich im regionalen Büro der Agentur für Arbeitsstellenvermittlung registrieren lassen.
Personen, die nicht 18 Jahre alt sind, können nicht angestellt werden. Dennoch gibt es Ausnahmeregelungen für die Anstellung von Personen unter 18 Jahren. Der Arbeitgeber erhält höhere Sicherheitsauflagen bezüglich des Arbeitsplatzes des Minderjährigen.
Was ist das erlaubte Mindestalter für die Aufnahme einer Arbeit?
Das Mindestalter für ein Arbeitsverhältnis beträgt 16 Jahre. Es ist verboten Personen, die noch nicht 16 Jahre alt sind, anzustellen. Es gibt eine Ausnahme für Personen zwischen 15 und 16 Jahren, sofern die Arbeit leicht und ungefährlich ist, die Gesundheit, die physische, geistige und moralische Entwicklung, der regelmäßige Schulbesuch oder die Teilnahme an einer beruflichen Orientierungsmaßnahme oder Ausbildung nicht gefährdet sind. In diesen Fällen sind die Arbeitsbedingungen in den Verordnungen des Ministerrates definiert. Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, brauchen eine Erlaubnis der Arbeitsaufsichtsbehörde. Als Ausnahmen gelten Arbeitsverhältnisse im kreativen Bereich, wie zum Beispiel bei der Produktion von TV-Programmen etc.
Es gibt zudem Ausnahmen für SchülerInnen, für die Teilnahme in Zirkusprogrammen, für die Teilnahme bei Filmproduktionen oder bei der Vorbereitung und Inszenierung von Theateraufführungen und anderen Auftritten. Dabei müssen Mädchen 14 Jahre und Jungen 13 Jahre alt sein.
Ist es möglich, während der Ferien als Gast in Bulgarien etwas zu arbeiten?
Dazu gibt es keine speziellen Regelungen.