Belgien
Nach Art. 371 und Art. 375 des Strafgesetzbuches [Übers. v. Verf.] ist die Einwilligung zum Geschlechtsverkehr von Kindern unter 14 und 16 Jahren rechtlich nicht gültig.
Der explizite oder implizite Aufruf zu sexuellen Dienstleistungen durch Minderjährige (z.B. in der Werbung) ist verboten.