Es gibt kein Gesetz, dass Minderjährigen den Konsum von Tabakerzeugnissen verbietet, jedoch sind Verkauf und kostenlose Angebote von Tabakprodukten gemäß den Artikeln L. 3512-1-1 und L. 3511-2-1 der Gesetzgebung zum öffentlichen Gesundheitswesens an Minderjährige verboten. Sollten sie dies nicht einhalten, können Händler mit Geldbußen bestraft werden.
Die Gesetzgebung zum Kampf gegen den Tabakmissbrauch umfasst eine Anzahl von Verfügungen, die das Rauchen an bestimmten Orten verbieten. Dekret Nr. 92-478 vom 29. Mai 1992 über das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden:
· Das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, das in Art. 16 Gesetzes vom 9. Juli 1976 bezüglich der Bekämpfung des Tabakmissbrauchs geregelt ist, gilt in allen geschlossenen und überdachten Gebäuden, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind oder Arbeitsplätze darstellen (Art. 1).
· Das Rauchverbot bezieht sich, sofern dies möglich ist, nicht auf Stellen, die innerhalb von den in Art. 1 erwähnten Gebäuden Rauchern zur Verfügung gestellt werden (Art. 2).
· Innerhalb von Gebäuden, die für öffentlichen oder privaten Unterricht genutzt werden, sowie in allen anderen Räumlichkeiten, in denen unterrichtet wird, können spezielle Bereiche, die nicht mit den für den Unterricht genutzten Räumen in Verbindung stehen, für Raucher vorgesehen werden (Art. 8). Ferner können innerhalb von Gymnasien, vorausgesetzt die Räume sind von denen des vorhergehenden Schultyps getrennt, und in öffentlichen und privaten Einrichtungen, in denen weiterführender Unterricht und Berufsausbildung erteilt werden, spezielle Räume, ausgenommen Unterrichts-, Arbeits- und Versammlungsräume, für Raucher zur Verfügung gestellt werden.
· In öffentlichen Räumen, die zur Unterbringung und Beherbergung Jugendlicher genutzt werden, haben Minderjährige keinen Zugang zu den Bereichen, die für Raucher zur Verfügung stehen (Art. 9).
Wer an den in Art. 1 dieses Dekrets bezeichneten Plätzen außerhalb einer für Raucher bereitgestellten Zone raucht, dem wird eine Strafe auferlegt (Art. 14).