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Kinder- und Jugendschutz in Lettland

  1. Bis zu welchem Alter gilt man als Kind? Bis zu welchem Alter gilt man als Jugendlicher?
  2. Ist der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen (Straßen, Parks etc.) Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten gestattet?
  3. Ist der Aufenthalt in Gaststätten und die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (Diskotheken) Kindern und Jugendlichen gestattet?
  4. Ist Kindern/Jugendl. der Aufenthalt in Nachtbars u. -clubs, vergleichbaren Vergnügungsbetrieben oder an jugendgefährdenden Orten (z.B. Drogenumschlagplätze, Aufenthaltsorte von Prostituierten) gestattet? Ist der Besuch öffentlicher Spielhallen gestattet?
  5. Ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche oder der Verzehr durch Kinder und Jugendliche verboten?
  6. Gibt es Beschränkungen beim Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen?
  7. Ist Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet?
  8. Ist der Zugang zu Internet-Cafés Kindern und Jugendlichen gestattet? Wie werden Kinder und Jugendliche dort vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt?
  9. Welche Bestimmungen gibt es bezüglich des Mitführens von Messern, Kampfgeräten (Pfeil und Bogen, Degen etc.) und Waffen?
  10. Welche Bestimmungen gibt es bezüglich sexueller Kontakte zu Jugendlichen?
  11. Welche Beschränkungen gibt es, wenn ausländische Jugendliche kurzzeitig gegen Bezahlung arbeiten wollen, um ihre Reisekasse aufzubessern? Ab welchem Alter ist es ihnen gestattet zu arbeiten? Gibt es die Möglichkeit der sogenannten "Working Holiday"?
  12. An wen / welche Einrichtung(en) können Jugendliche sich bei auftretenden Problemen in Ihrem Land wenden?
  13. Hilfreiche Internetadressen
  14. Weitere Informationen

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Bis zu welchem Alter gilt man als Kind? Bis zu welchem Alter gilt man als Jugendlicher?

Bis 18 Jahren gelten Personen als Kinder.  Jugendliche sind Personen zwischen 13 und 25 Jahren.

Bis zu welchem Alter gilt man als Kind? Bis zu welchem Alter gilt man als Jugendlicher?

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Ist der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen (Straßen, Parks etc.) Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten gestattet?

Die Pflicht der Eltern ist es dafür Sorge zu tragen, dass sich Kinder unter 7 Jahren nicht unbeaufsichtigt an öffentlichen Plätzen aufhalten. In diesem Fall bedeutet unbeaufsichtigt, dass eine erziehungsberechtigte Person nicht anwesend ist.  Personen, die Kinder unter 7 Jahren betreuen müssen mindestens 13 Jahre alt sein.

Ein Kind, dass das 16 Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf sich während der Nachtphase (von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) nicht ohne Eltern oder weitere erziehungs- und aufsichtsberechtigte Personen (Bsp. Pflegeeltern) an öffentlichen Plätzen aufhalten.

Ist der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen (Straßen, Parks etc.) Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten gestattet?

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Ist der Aufenthalt in Gaststätten und die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (Diskotheken) Kindern und Jugendlichen gestattet?

Gaststätten:

Es gibt keine spezifische Bestimmung, die die Aufsichtspflicht in Restaurants regelt. Darüber hinaus gilt jedoch ein Alkoholverbot für Personen unter 18 Jahren.

Diskos:

Es gibt keine Beschränkung über den Aufenthalt in Diskotheken, jedoch ist das Alkoholverbot einzuhalten.

Ist der Aufenthalt in Gaststätten und die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (Diskotheken) Kindern und Jugendlichen gestattet?

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Ist Kindern/Jugendl. der Aufenthalt in Nachtbars u. -clubs, vergleichbaren Vergnügungsbetrieben oder an jugendgefährdenden Orten (z.B. Drogenumschlagplätze, Aufenthaltsorte von Prostituierten) gestattet? Ist der Besuch öffentlicher Spielhallen gestattet?

Bars, Clubs:

Es gibt keine spezifische Regelung über den Aufenthalt in Nachtclubs, Bars oder ähnlichen Vergnügungseinrichtungen. Darüber hinaus gilt jedoch ein Alkoholverbot für Personen unter 18 Jahren.


Jugendgefährdende Orte:

Personen unter 18 Jahren ist der Aufenthalt an Orten, an denen sich Prostituierte aufhalten (Bsp. Vergnügungsvierteln) verboten. Entsprechend lettischer Rechtsvorschriften dürfen erotische Einrichtungen von außen nicht ersichtlich sein (keine Werbung).

Zudem gibt es keine strenge Definition über sogenannte gefährdende Orte für Jugendliche. Die Vorstellung darüber, welche Plätze eine Gefahr für Jugendliche darstellen, lässt sich aus verschiedenen Gesetzen herleiten. Eine Bestimmung im bürgerlichen Recht besagt, dass Gegenstände (auch im Sinne von Plätzen), die grausames und gewalttätiges Verhalten fördern, erotische und pornografische Illustrationen beinhalten und die eine Gefahr für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen darstellen, für diese unzugänglich bleiben (unabhängig von der Darstellungsform). Dies gilt somit auch für Vorführungen und Einrichtungen (§ 50 Kinderrechtsschutzgesetz).


Spielhallen:

Entsprechend Law On Lotteries and Gambling, Section 21 para 9 (§ 21 Abs. 9 Glücksspielgesetz [Übers. v. Verf.]), hat ein Kind keinen Zugang zu Spielhallen und darf auch nicht an Glücksspielen teilnehmen.

Ist Kindern/Jugendl. der Aufenthalt in Nachtbars u. -clubs, vergleichbaren Vergnügungsbetrieben oder an jugendgefährdenden Orten (z.B. Drogenumschlagplätze, Aufenthaltsorte von Prostituierten) gestattet? Ist der Besuch öffentlicher Spielhallen gestattet?

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Ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche oder der Verzehr durch Kinder und Jugendliche verboten?

Es ist nicht erlaubt Personen unter 18 Jahren Alkohol zu verkaufen.
Zudem ist der Konsum alkoholischer Getränke für Personen unter 18 Jahren verboten.

Ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche oder der Verzehr durch Kinder und Jugendliche verboten?

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Gibt es Beschränkungen beim Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen?

Es ist verboten Kindern Spielzeuge, Videofilme, Computerspiele, Zeitschriften oder andere Formen der Veröffentlichungen mit gewalttätigen, brutalen, erotischen und pornografischen Inhalten, die die psychologische  Entwicklung von Kindern gefährden könnte, zu zeigen, zu kaufen, zu schenken oder auszuleihen.

Gibt es Beschränkungen beim Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen?

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Ist Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet?

Der Konsum und Erwerb von Tabak ist für  Kinder unter 18 Jahren verboten.

Ist Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet?

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Ist der Zugang zu Internet-Cafés Kindern und Jugendlichen gestattet? Wie werden Kinder und Jugendliche dort vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt?

Für ein Kind, dass das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist es verboten, sich während der Schulzeit ohne eine Einverständniserklärung der Leitung einer Bildungsinstitution und während der Nachtzeit in Internetcafés oder anderen Gebäuden, die das Internet und Computerspiele gegen Bezahlung anbieten, aufzuhalten. Die Nachtzeit ist von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr, sofern die kommunale Verwaltung keine strengeren zeitlichen Beschränkungen festgesetzt hat. In den Ferien sowie an Wochenenden und an Feiertagen gilt das Verbot von 23:00  bis 06:00 Uhr.

Materialien, die brutales Verhalten, Gewalt, Erotik und Pornografie fördern und die eine Gefahr für die psychologische Entwicklung eines Kindes darstellen, dürfen nicht für Kinder zugänglich sein (unabhängig von der Darstellungsform).

Es liegt in der Verantwortung aller Personen, die den Kindern erlauben das Internet zu benutzen, sicherzustellen, dass die Kinder von schädlichen Inhalten geschützt werden.

Es ist die Pflicht von Internetanbietern, die Internetbenutzer über die Möglichkeit der Installierung von Internetfiltern zu informieren. Diese verwehren den Zugang zu oben genannten „Materialien“, die brutales Verhalten, Gewalt, Erotik und Pornografie anbieten und somit die psychologische Entwicklung von Kindern gefährden können. Internetanbieter müssen diese Filter umsonst installieren, sofern der Nutzer dies fordert.

Lettland führt ein Net-Safe Projekt und ein Hotline Projekt innerhalb des EU Programms „Safer internet plus“ durch.

Es gibt viele Möglichkeiten lettische Institutionen (auch die Polizei und die staatliche Aufsichtsbehörde für die Rechte und den Schutz von Kindern) über schädliche Inhalte im Internet zu informieren.

Ist der Zugang zu Internet-Cafés Kindern und Jugendlichen gestattet? Wie werden Kinder und Jugendliche dort vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt?

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Welche Bestimmungen gibt es bezüglich des Mitführens von Messern, Kampfgeräten (Pfeil und Bogen, Degen etc.) und Waffen?

Erst ab 18 Jahren darf eine Person eine Waffe erwerben und besitzen. Ab 21 Jahren kommen weitere Regelungen hinzu, die es einer Person erlaubt weitere Waffen zu besitzen.

Der § 19 Abs. 1 des Waffengesetzes bestimmt die Rechte von Jugendlichen im Umgang mit Waffen.

Eine Person, die das Alter von 16 Jahren erreicht hat, ist  befugt ein Gasspray zur Selbstverteidigung zu erwerben, aufzubewahren und mitzuführen. Weiterhin sind erlaubt, pyrotechnische Waren der 1. und 2. Klasse (die Klassifizierung der pyrotechnischen Waren für den zivilen Gebrauch erfolgt nach der Bewertung der Inhaltsstoffe) zu erwerben und in Gebrauch zu nehmen.

In Absatz 2 ist geregelt, dass eine Person ab 18 Jahren befugt ist, blanke Waffen zu erwerben, aufzubewahren und mitzuführen. Zu den blanken Waffen zählen auch pneumatische Waffen mit geringer Geschossenergie, Gaspistolen (als Revolver) und deren Munition sowie Elektroschockgeräte.

Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, einen Jagdschein besitzen und seit mindestens drei Jahren Jagderfahrung haben, dürfen Jagdwaffen und Munition für die Jagd, Schießübungen und Schießsportwettbewerbe nutzen.

Welche Bestimmungen gibt es bezüglich des Mitführens von Messern, Kampfgeräten (Pfeil und Bogen, Degen etc.) und Waffen?

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Welche Bestimmungen gibt es bezüglich sexueller Kontakte zu Jugendlichen?

Entsprechend dem Criminal Law (Strafrecht [Übers. v. Verf.]), ist es verboten Geschlechtsverkehr mit einer Person zu haben, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Sexuelle Ausbeutung von unter 16-Jährigen und Geschlechtsverkehr gegen Entgelt mit einer Person unter 16 Jahren werden bestraft. Das Strafmaß liegt bei einer Freiheitsstrafe von bis zu 4 Jahren.

Welche Bestimmungen gibt es bezüglich sexueller Kontakte zu Jugendlichen?

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Welche Beschränkungen gibt es, wenn ausländische Jugendliche kurzzeitig gegen Bezahlung arbeiten wollen, um ihre Reisekasse aufzubessern? Ab welchem Alter ist es ihnen gestattet zu arbeiten? Gibt es die Möglichkeit der sogenannten "Working Holiday"?

Gemäß dem Labour law (Arbeitsrecht [Übers. v. Verf.]) gelten folgende Regelungen:

1. Es ist verboten Kinder dauerhaft zu beschäftigen. Ein Kind ist nach diesem Gesetz eine Person, die noch nicht 15 Jahre alt ist. Dies gilt ebenso für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und sich noch in der schulischen Erstausbildung befinden.

2. In Einzelfällen können Kinder ab 13 Jahren mit der Einverständniserklärung der Eltern(Sorgeberechtigten) außerhalb der Schulzeit für leichte Arbeiten, die die Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung des Kindes nicht gefährden, angestellt werden. Diese Arbeiten sollten die schulischen Tätigkeiten des Kindes nicht behindern.  Tätigkeiten, die ein Kind bereits ab 13 Jahren ausüben darf, werden vom Kabinett beschlossen.

3. In Einzelfällen kann ein Kind in kulturellen, artistischen oder sportlichen Aktivitäten und zu Zwecken der Werbung arbeiten, sofern die Einverständniserklärung der Eltern und eine Genehmigung der staatliche Arbeitsinspektion vorliegen. Auch diese Tätigkeiten dürfen keine Gefahr für die Sicherheit, Gesundheit, Moral und Entwicklung des Kindes darstellen. Zudem darf das Arbeitsverhältnis die schulische Tätigkeit nicht beeinträchtigen. Die Vorgehensweisen für Genehmigungen für ein Arbeitsverhältnis von Kindern bei kulturellen, artistischen oder sportlichen Veranstaltungen oder zu Zwecken der Werbung werden vom Kabinett beschlossen. Gleiches gilt für Arbeitsbedingungen und Beschäftigungsbedingungen dieser Genehmigungen.

4. Es ist verboten, Jugendliche in Jobs zu beschäftigen, die mit einem erhöhten Risiko bezogen auf Gesundheit, Sicherheit, Moral und Entwicklung verbunden sind. Jugendliche sind Personen von 15 bis 18 Jahren, die entsprechend Punkt 1 nicht mehr als Kinder gelten. Ausnahmeregelungen, wie zum Beispiel in Verbindung mit einer Berufsausbildung, werden vom Kabinett festgelegt.

5. Der Arbeitgeber hat im Vorfeld des Arbeitsverhältnisses die Pflicht, die Eltern (Sorgeberechtigten) des Kindes oder Jugendlichen zu kontaktieren und sie über die Gefahren und die Arbeitsschutzbestimmungen am Arbeitsplatz zu informieren.

6. Personen unter 18 Jahren müssen sich im Vorfeld einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Sollten sich Personen unter 18 Jahren in einem regelmäßigen Arbeitsverhältnis befinden (z.B. Ausbildung), besteht die Pflicht einer jährlichen medizinischen Kontrolluntersuchung. Ausländer können nur angestellt sein, wenn sie eine Arbeitsgenehmigung besitzen, ausgenommen sind spezifische lokale Regelungen.

7. In einigen bilateralen Übereinkünften, denen Lettland angehört, bestehen Möglichkeiten der Arbeit für junge Personen, wie z.B. „working holiday“, ohne dass diese eine Arbeitsgenehmigung benötigen. Dies gilt auch für EU Bürger.

Welche Beschränkungen gibt es, wenn ausländische Jugendliche kurzzeitig gegen Bezahlung arbeiten wollen, um ihre Reisekasse aufzubessern? Ab welchem Alter ist es ihnen gestattet zu arbeiten? Gibt es die Möglichkeit der sogenannten "Working Holiday"?

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An wen / welche Einrichtung(en) können Jugendliche sich bei auftretenden Problemen in Ihrem Land wenden?

Kinder und Jugendliche können sich an die staatliche Kinderschutzbehörde wenden. Diese besitzt eine Telefonhotline. Kinder und Jugendliche erhalten so psychologische Unterstützung und lernen anderen zu vertrauen, indem sie über ihre Probleme berichten.

Telefonnummer der Kinderhotline:  116111

http://www.bti.gov.lv/eng

Zudem gibt es eine spezifische Einrichtung: das Children`s Rights Department innerhalb des Amtes des Ombudsmann von Lettlands. Somit können sich Kinder und Jugendliche auch an den Bürgerbeauftragten wenden:

Baznīcas street 25, Riga, LV-1010
Tel.: +37 67686768

Fax: +37 67244074
tiesibsargs@tiesibsargs.lv

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland


Raina Bulvaris 13
Riga

Tel.: 00371 67085100
Fax: 00371 67085148

info@riga.diplo.de

In Notfällen Tel.: 00371 29466456

Siehe auch: http://www.riga.diplo.de/Vertretung/riga/de/02/Oeffnungszeiten/Oeffnungszeiten.html

An wen / welche Einrichtung(en) können Jugendliche sich bei auftretenden Problemen in Ihrem Land wenden?

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Hilfreiche Internetadressen

Home page of the Ministry for Children and Family Affairs: http://www.bm.gov.lv/eng/

Home page of the State Inspectorate For Protection Of Children's Rights: http://www.bti.gov.lv/en

Youth portal: http://www.jaunatneslietas.lv/page/1 ( for the time being only in Latvian)

Home page of the Agency of International Youth Programmes: http://www.jaunatne.gov.lv/en

Hilfreiche Internetadressen

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Weitere Informationen

Keine

Quellen:
Botschaft der Republik Lettland (03/2009)

Weitere Informationen