Im Bürgerlichen Gesetzbuch werden Personen unter 18 Jahren als minderjährig angesehen. Ab 18 Jahren ist man erwachsen.
In der niederländischen Jugendpolitik wird Jugend im Allgemeinen als Altersgruppe von 0-27 Jahren definiert. Innerhalb dieser Altersgruppe wird unterschieden (in der Politik, nicht in den Gesetzen) zwischen Kindern (0-12 Jahre), Jugendlichen (12-18 Jahre) und jungen Erwachsenen (18-27 Jahre). In den Niederlanden gilt der Begriff Jugend für Kinder und Jugendliche von 0 bis 23 oder 27 Jahren, je nach Domäne; z.B. präventive lokale Jugendpolitik bis zu 23 Jahren und Jugendbeschäftigungspolitik bis 27 Jahre. (Quelle: http://www.youthpolicy.nl/en/Download-NJi/Country-sheet-the-Netherlands-2016.pdf)
