Bis zum Alter von 18 Jahren gilt man als minderjährig. In vielen flämischen Verordnungen unterscheidet man zwischen Kindern bis (<) 12 Jahren und Kindern ab (>) 12 Jahren. Kinder ab 12 dürfen juristisch gesehen Entscheidungen treffen, die in ihrem Interesse liegen, müssen aber dann auch die Konsequenzen ihrer Handlungen tragen.
So beinhaltet z.B. das Decree concerning the legal position of the minor in the integrated youth care (Verordnung bezüglich der rechtlichen Stellung von Minderjährigen in der ganzheitlichen Jugendpflege [Übers. v. Verf.]), dass Kinder ab 12 mit den offerierten Unterstützungsleistungen einverstanden sein müssen.
Auf föderaler Ebene ist man ab 14 Jahren strafrechtlich mündig.