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Kinder- und Jugendschutz in Luxemburg

  1. Bis zu welchem Alter gilt man als Kind? Bis zu welchem Alter gilt man als Jugendlicher?
  2. Ist der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen (Straßen, Parks etc.) Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten gestattet?
  3. Ist der Aufenthalt in Gaststätten und die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (Diskotheken) Kindern und Jugendlichen gestattet?
  4. Ist Kindern/Jugendl. der Aufenthalt in Nachtbars u. -clubs, vergleichbaren Vergnügungsbetrieben oder an jugendgefährdenden Orten (z.B. Drogenumschlagplätze, Aufenthaltsorte von Prostituierten) gestattet? Ist der Besuch öffentlicher Spielhallen gestattet?
  5. Ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche oder der Verzehr durch Kinder und Jugendliche verboten?
  6. Gibt es Beschränkungen beim Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen?
  7. Ist Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet?
  8. Ist der Zugang zu Internet-Cafés Kindern und Jugendlichen gestattet? Wie werden Kinder und Jugendliche dort vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt?
  9. Welche Bestimmungen gibt es bezüglich des Mitführens von Messern, Kampfgeräten (Pfeil und Bogen, Degen etc.) und Waffen?
  10. Welche Bestimmungen gibt es bezüglich sexueller Kontakte zu Jugendlichen?
  11. Welche Beschränkungen gibt es, wenn ausländische Jugendliche kurzzeitig gegen Bezahlung arbeiten wollen, um ihre Reisekasse aufzubessern? Ab welchem Alter ist es ihnen gestattet zu arbeiten? Gibt es die Möglichkeit der sogenannten "Working Holiday"?
  12. An wen / welche Einrichtung(en) können Jugendliche sich bei auftretenden Problemen in Ihrem Land wenden?
  13. Hilfreiche Internetadressen
  14. Weitere Informationen

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Bis zu welchem Alter gilt man als Kind? Bis zu welchem Alter gilt man als Jugendlicher?

Laut Artikel 388 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Code Civil)  gelten Personen unter 18 Jahren als Minderjährige. Man macht gesetzlich keinen Unterschied zwischen Kindern und Jugendlichen. Mit dem Alter von 18 Jahren endet die elterliche Gewalt (autorité parentale) automatisch. Der Richter kann auch anderen Instanzen die elterliche Gewalt übertragen. 

Jeder Minderjährige hat seit dem Gesetz vom 27 Juli 1997 das Recht vom Richter in jeder gerichtlichen Angelegenheit gehört zu werden, die ihn selbst betrifft. Er darf nicht selbst entscheiden. Diese Macht liegt immer noch beim Richter und dies auch z.B. in Scheidungsfällen, wenn die Eltern sich nicht über die Aufteilung der elterlichen Gewalt einig sind.

Verschiedene Gesetzestexte regeln die Rechte und Pflichten von Jugendlichen. So sieht das Schulgesetz vom 6. Februar 2009 zum Beispiel eine zwölfjährige Schulpflicht vor, welche mit dem Eintritt in den Kindergarten beginnt (4 Jahre). Dies bedeutet für die meisten luxemburgischen Kinder, dass ihre Schulpflicht im Alter von 16 Jahren beendet ist.

Das Gesetz zum Schutz junger Arbeitnehmer vom 23. März 2001 unterscheidet zwischen Kindern unter 15 Jahren und Jugendlichen unter 18 Jahren. Das Jugendschutzgesetz vom 10. August 1992 gilt für alle Minderjährige unter 18 Jahren. Gemäß Artikel 32 dieses Gesetzes können jugendliche Straftäter ab 16 Jahren unter bestimmten Bedingungen dem Strafrichter vorgeladen werden.

Bis zu welchem Alter gilt man als Kind? Bis zu welchem Alter gilt man als Jugendlicher?

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Ist der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen (Straßen, Parks etc.) Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten gestattet?

Der allgemeine Aufenthalt an öffentlichen Plätzen ohne Begleitung ist nicht gesetzlich geregelt. Hier müssen die Regeln der Aufsichtspflicht im Rahmen der elterlichen Gewalt herangezogen werden. Diese Aufsichtspflicht der Eltern nimmt in der Praxis mit zunehmendem Alter der Kinder ab. Juristisch sind die Eltern immer noch haftbar, sofern keine Aufsichtsschuld bewiesen ist. 

Die Straßenverkehrsordnung (Code de la Route) untersagt Kindern unter 10 Jahren die Benutzung von Fahrrädern auf öffentlichen Straßen. Dieses Verbot gilt jedoch nicht für Kinder von mindestens 6 Jahren, sofern sie von einer mindestens 15-jährigen Person begleitet werden, oder sie auf dem Weg zur Schule oder zur Kirche sind und die Entfernung einen Kilometer nicht überschreitet und keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen.

Ein Moped unter 600 kg und was nicht schneller fährt als 45 km/h darf von einem 16-Jährigen gesteuert werden, wenn es den notwendigen Führerschein hat.

Ist der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen (Straßen, Parks etc.) Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten gestattet?

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Ist der Aufenthalt in Gaststätten und die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (Diskotheken) Kindern und Jugendlichen gestattet?

Gaststätten:

Minderjährigen unter 16 Jahren, welche nicht in der Begleitung eines Erwachsenen sind, der die Aufsichtspflicht über den Minderjährigen ausübt, ist der Zutritt in Gaststätten oder Restaurants nicht gestattet. Dieses Verbot gilt nicht für Jugendliche unter 16 Jahren, welche sich auf Reisen befinden, welche gezwungen sind, außerhalb ihres Elternhauses zu essen oder im Falle von Feierlichkeiten, welche zu Ehren des Minderjährigen stattfinden. (Artikel 20 des Gesetz vom  29. Juni 1989 portant réforme du régime des cabarets).

Diskos:

Siehe Gaststätten. 

definition Kabaret / débit de boisson

Ist der Aufenthalt in Gaststätten und die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (Diskotheken) Kindern und Jugendlichen gestattet?

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Ist Kindern/Jugendl. der Aufenthalt in Nachtbars u. -clubs, vergleichbaren Vergnügungsbetrieben oder an jugendgefährdenden Orten (z.B. Drogenumschlagplätze, Aufenthaltsorte von Prostituierten) gestattet? Ist der Besuch öffentlicher Spielhallen gestattet?

Clubs, Bars:

Vergleiche jugendgefährdende Orte oder Gaststätten. 

Jugendgefährdende Orte:

Das Strafgesetzbuch (Code pénal) bestraft Handlungen, welche im Zusammenhang mit Prostitution oder Pornographie stehen. Diese Handlungen werden härter bestraft, wenn Minderjährige direkt oder indirekt betroffen sind (Artikel 379, 384, 385 bis StGB). Die Konvention des Europarates (von 25-26 Oktober 2007, sowie das Protokoll der UNO betreffend den Handel von Kinder, Kinderprostitution und Pornographie), wurde 2011 umgesetzt und geht tiefer in Details. Diese sind im Strafgesetzbuch genauer formuliert.

Für den Fall, dass Minderjährige sich oben genannten Handlungen hingeben, oder im Fall wo die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nicht mehr nachkommen, kann der Jugendrichter eine der Schutzmaßnahmen,  welche im Jugendschutzgesetz vorgesehen sind, ergreifen. 

Aus diesen Texten kann auch abgeleitet werden, dass der Aufenthalt von Minderjährigen an jugendgefährdenden Orten nicht gern gesehen ist.

Spielhallen:

Minderjährigen ist der Besuch öffentlicher Spielhallen untersagt.

Ist Kindern/Jugendl. der Aufenthalt in Nachtbars u. -clubs, vergleichbaren Vergnügungsbetrieben oder an jugendgefährdenden Orten (z.B. Drogenumschlagplätze, Aufenthaltsorte von Prostituierten) gestattet? Ist der Besuch öffentlicher Spielhallen gestattet?

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Ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche oder der Verzehr durch Kinder und Jugendliche verboten?

Es ist verboten, Minderjährigen unter 16 Jahren alkoholische Getränke jeglicher Art auszuschenken oder anzubieten. Auch darf Jugendlichen unter 16 Jahren kein Alkohol  verkauft werden.

(Artikel 20 des Gesetzes vom 29. Juni 1989 über das "Régime des Cabarets")

Ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche oder der Verzehr durch Kinder und Jugendliche verboten?

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Gibt es Beschränkungen beim Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen?

Der Zutritt zu öffentlichen Filmvorführungen ist laut Gesetz vom 20 April 2009 frei (Loi relative à l'accès aux représentations cinématographiques publiques). Diese Freiheit kann nur einbeschränkt werden wenn der Fim den Minderjährigen einen Schaden zuführen könnte. Der Filmbetreiber muss dann auf Grund von gesetzlich vorgegebenen Kriterien den Film in verschiedene Altersstufen einschränken (Gewalt, Horror, Sex, Diskriminierung, Alkohol, Drogen, usw.).
Eine Kommission überwacht die Ausführung dieser Altersbeschränkungen.

Gibt es Beschränkungen beim Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen?

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Ist Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet?

Es gibt kein spezifisches Rauchverbot für Jugendliche. Das Rauchverbot an öffentlichen Plätzen gilt für alle.

So verbietet das Gesetz vom 24. März 1989 das Rauchen in allen Schulen, in verschiedenen anderen öffentlichen Räumlichkeiten wie Büros, Restaurants, Wartesällen, Sportstätten und spezifisch in  Räumlichkeiten, welche zur Unterbringung von Jugendlichen unter 16 Jahren bestimmt sind.

Die Regierung plant das Verbot auf Kneipen und Discos auszubreiten (Stand September 2012)

Ist Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet?

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Ist der Zugang zu Internet-Cafés Kindern und Jugendlichen gestattet? Wie werden Kinder und Jugendliche dort vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt?

Es liegen keine  Informationen vor.

Ist der Zugang zu Internet-Cafés Kindern und Jugendlichen gestattet? Wie werden Kinder und Jugendliche dort vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt?

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Welche Bestimmungen gibt es bezüglich des Mitführens von Messern, Kampfgeräten (Pfeil und Bogen, Degen etc.) und Waffen?

Das Gesetz vom 15. März 1983 unterscheidet zwischen verbotenen Waffen und Waffen, welche einer Genehmigung unterliegen. Zu den verbotenen Waffen gehören zum Beispiel Stichwaffen mit zweischneidiger Klinge oder Messer, deren Klinge länger als  7 cm ist. Jagd-  und Sportwaffen unterliegen einer Genehmigungspflicht. Minderjährige können für solche Waffen eine Sondergenehmigung vom Justizminister erhalten. Sportgeräte zum Bogenschießen sind vom Waffengesetz ausgenommen und unterliegen keiner Genehmigung.

Welche Bestimmungen gibt es bezüglich des Mitführens von Messern, Kampfgeräten (Pfeil und Bogen, Degen etc.) und Waffen?

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Welche Bestimmungen gibt es bezüglich sexueller Kontakte zu Jugendlichen?

Sexueller Kontakt mit Jugendlichen, welche mindestens 16 Jahre alt sind, ist nicht verboten, sofern der Jugendliche seine Zustimmung gibt.

Das Strafgesetzbuch bestraft jedoch Angriffe auf die Schamhaftigkeit ohne Anwendung von Gewalt oder Drohungen mit Gefängnisstrafen von 8 Tagen bis zu einem Jahr. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren gehen die Gefängnisstrafen von 1 bis 5 Jahren.  Bei Anwendung von Gewalt oder Drohungen gelten Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis 5 Jahren, respektive 5 bis 10 Jahren, falls das Opfer jünger als 14 Jahre alt ist. (Artikel 372 und 373 StGB).

Vergewaltigung wird mit 5 bis 10 Jahren Gefängnis bestraft. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren wird vorausgesetzt, dass sie außer Stande sind, einer sexuellen Penetration zuzustimmen. Diese wird in diesem Fall immer als Vergewaltigung betrachtet und mit 10 bis 15 Jahren Gefängnis bestraft. (Artikel 375 StGB)

Ausserdem unterscheidet das Gesetz in welcher Beziehung das Opfer und der Täter sind.

Das Gesetz vom 16. Juli 2011 über den Schutz bei kommerzieller Kinderausbeutung und Missbrauch (Protection des enfants contre l'exploitation et les abus sexuels) verbietet jede Übermittlung von Kinder-Pornographie welcher Art auch immer. Das Anschauen von Kinderpornographie ist strafbar.

Welche Bestimmungen gibt es bezüglich sexueller Kontakte zu Jugendlichen?

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Welche Beschränkungen gibt es, wenn ausländische Jugendliche kurzzeitig gegen Bezahlung arbeiten wollen, um ihre Reisekasse aufzubessern? Ab welchem Alter ist es ihnen gestattet zu arbeiten? Gibt es die Möglichkeit der sogenannten "Working Holiday"?

Laut Gesetz vom 22. Juli 1982 über die Beschäftigung von Schülern und Studenten während der Schulferien dürfen Personen, welche zwischen 15 und 25 Jahren alt sind und in Luxemburg oder im Ausland in einer Schule eingeschrieben sind, während der Schulferien für eine maximale Dauer von 2 Monaten arbeiten. Fällt der Jugendliche nicht unter diese Bedingungen, müssen die normalen arbeitsrechtlichen  Bedingungen eingehalten werden und die betroffene Person benötigt gegebenenfalls eine Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis.

Welche Beschränkungen gibt es, wenn ausländische Jugendliche kurzzeitig gegen Bezahlung arbeiten wollen, um ihre Reisekasse aufzubessern? Ab welchem Alter ist es ihnen gestattet zu arbeiten? Gibt es die Möglichkeit der sogenannten "Working Holiday"?

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An wen / welche Einrichtung(en) können Jugendliche sich bei auftretenden Problemen in Ihrem Land wenden?

Es gibt eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Einrichtungen, an welche sich Kinder und Jugendliche bei Problemen wenden können. Diese sind auf der Web-Seite www.resolux.lu aufgelistet.

ORK (Ombudscomité für die Rechte des Kindes) http://www.ork.lu

Jugendrichter (Tribunal de la Jeunesse) www.jusice.lu

Safer Internet  (http://www.bee-secure.lu)

Jugendschutzpolizei (http://www.police.public.lu/conseils-prevention/protection-enfance/index.html)

ONE (Office national de l'Enfance) (http://www.one.lu)

Ministère de la Famille et de l’Intégration ist zuständig für die Formulierung der Kinder- und Jugendpolitik in Luxemburg (http://www.fm.etat.lu).

Diesem ist ein Nationaler Jugenddienst untergestellt (Service National de la Jeunesse SNJ), insbesondere für die Umsetzung der Jugendpolitik (http://www.snj.lu).

Weitere Ministerien mit Berührungspunkten in Kinder- und Jugendfragen sind:

Das Bildungsministerium (Ministère de l'Education nationale et de la Formation professi-onnelle): http://www.men.lu

Ministerium für Gesundheit (Ministère de la Santé): http://www.ms.etat.lu

Justizministerium (Ministère de la Justice): http://www.mj.public.lu

Ministerium für Arbeit und Beschäftigung (Ministère du Travail et de l'Emploi): http://www.mt.etat.lu

Ministerium für Kultur, Fachschulausbildung und Forschung (Ministère de la Culture, de l'Enseignement Supérieur et de la Recher-che): http://www.ltam.lu/culture

 

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

20-22, avenue Emile Reuter

L-2420 Luxemburg

Tel.: 00352 45 34 45 1

Fax: 00352 45 56 04

E-Mail: deutschebotschaft@luxe.auswaertiges-amt.de

Bereitschaftsdienst: Unter der Rufnummer 45 34 45 1 erfahren Sie, wie Sie diesen erreichen können.

Siehe auch: http://www.luxemburg.diplo.de/Vertretung/luxemburg/de/Startseite.html

An wen / welche Einrichtung(en) können Jugendliche sich bei auftretenden Problemen in Ihrem Land wenden?

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Hilfreiche Internetadressen

Es liegen keine Informationen vor.

Hilfreiche Internetadressen

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Weitere Informationen

Keine

Quellen:
Jugendservice des Familien- und Sozialministeriums, Luxemburg (2012)

http://www.droitsetdevoirs.lu/fr/contenu/le-jeune-et-le-travail/le-jeune-et-sa-protection

Weitere Informationen