In Kroatien sind allgemeine Vorschriften zum Jugendschutz in diesem Bereich im Gesetz über audiovisuelle Aktivitäten festgelegt. Darüber hinaus hat das Kroatische Audiovisuelle Zentrum die Klassifikationsverordnung für audiovisuelle Werke verabschiedet, die das Verfahren zur Bewertung audiovisueller Werke (Filme) und deren Kennzeichnung (die Kategorien: alle Altersgruppen, 12, 15 und 18) hinsichtlich ihrer Eignung für Altersgruppen regelt, um Minderjährige vor ungeeigneten Inhalten für ihr Alter zu schützen. In der Praxis dient es dazu, die Eltern auf potenziell ungeeignetes Material für Kinder aufmerksam zu machen, da es keine formelle Überwachung und Kontrolle hinsichtlich des Zugangs zu öffentlichen Filmvorführungen gibt.
Darüber hinaus ist es verboten, Videospiele, deren Kategorie für ihr Alter ungeeignet ist, an Minderjährige zu vertreiben, zu verkaufen oder zu vermieten. Weitere Informationen über die Umsetzung von Bestimmungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor audiovisuellen Inhalten erhalten Sie beim Kroatischen Audiovisuellen Zentrum per E-Mail: info@havc.hr.
Gemäß dem Strafgesetzbuch (Art. 165) gilt: jeder, der an ein Kind unter fünfzehn Jahren verkauft, ein Geschenk macht, präsentiert oder öffentlich über ein Computersystem, ein Netzwerk oder ein Medium zur Speicherung von Computerdaten oder auf andere Weise Dateien, Bilder, audiovisuelle Inhalte oder andere Gegenstände pornografischen Inhalts zugänglich macht oder ihm zeigt, wird mit einer Freiheitsstrafe (sechs Monate bis fünf Jahre) bestraft.