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Kinder- und Jugendschutz in Spanien

  1. Bis zu welchem Alter gilt man als Kind? Bis zu welchem Alter gilt man als Jugendlicher?
  2. Ist der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen (Straßen, Parks etc.) Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten gestattet?
  3. Ist der Aufenthalt in Gaststätten und die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (Diskotheken) Kindern und Jugendlichen gestattet?
  4. Ist Kindern/Jugendl. der Aufenthalt in Nachtbars u. -clubs, vergleichbaren Vergnügungsbetrieben oder an jugendgefährdenden Orten (z.B. Drogenumschlagplätze, Aufenthaltsorte von Prostituierten) gestattet? Ist der Besuch öffentlicher Spielhallen gestattet?
  5. Ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche oder der Verzehr durch Kinder und Jugendliche verboten?
  6. Gibt es Beschränkungen beim Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen?
  7. Ist Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet?
  8. Ist der Zugang zu Internet-Cafés Kindern und Jugendlichen gestattet? Wie werden Kinder und Jugendliche dort vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt?
  9. Welche Bestimmungen gibt es bezüglich des Mitführens von Messern, Kampfgeräten (Pfeil und Bogen, Degen etc.) und Waffen?
  10. Welche Bestimmungen gibt es bezüglich sexueller Kontakte zu Jugendlichen?
  11. Welche Beschränkungen gibt es, wenn ausländische Jugendliche kurzzeitig gegen Bezahlung arbeiten wollen, um ihre Reisekasse aufzubessern? Ab welchem Alter ist es ihnen gestattet zu arbeiten? Gibt es die Möglichkeit der sogenannten "Working Holiday"?
  12. An wen / welche Einrichtung(en) können Jugendliche sich bei auftretenden Problemen in Ihrem Land wenden?
  13. Hilfreiche Internetadressen
  14. Weitere Informationen

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Bis zu welchem Alter gilt man als Kind? Bis zu welchem Alter gilt man als Jugendlicher?

(Gesetz 1/1996 vom 15. Januar über den rechtlichen Schutz von Minderjährigen):
Minderjährige sind Personen unter 18 Jahren. Kinder gelten als minderjährige Personen.

Jugendliche sind allgemein Personen zwischen 15 und 24 Jahren. Personen zwischen 15 und 17 Jahren werden als Kinder oder Jugendliche definiert. Junge Erwachsene sind Personen zwischen 18 und 24 Jahren. Anders als der Begriff minderjährig bezeichnet Jugendlicher eher eine soziale Kategorie als einen Rechtsstatus.

Bis zu welchem Alter gilt man als Kind? Bis zu welchem Alter gilt man als Jugendlicher?

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Ist der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen (Straßen, Parks etc.) Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten gestattet?

In der Regel ist der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen, wie Straßen oder Parks für unbeaufsichtigte Kinder nicht verboten.

Die Gesetzgebung bezieht sich auf das  Vorliegen einer Straftat, wenn festgestellt wird, dass die Eltern ihre Verantwortungspflicht vernachlässigen und das Kind nicht angemessen pflegen. Wenn Kinder sich alleine an öffentlichen Plätzen aufhalten, ist dies jedoch noch kein hinreichender Indikator für die Vernachlässigung der Verantwortungs- und Fürsorgepflicht der Eltern oder erziehungsberechtigten Person.

Ist der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen (Straßen, Parks etc.) Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten gestattet?

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Ist der Aufenthalt in Gaststätten und die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (Diskotheken) Kindern und Jugendlichen gestattet?

Der Aufenthalt in Gaststätten ist ihnen erlaubt. Unbeaufsichtigten minderjährigen Personen ist jedoch der Zugang zu Bereichen in Bars und Restaurants, die für Raucher ausgeschrieben sind, verboten. In einzelnen Regionen ist ihnen der Aufenthalt in Räumlichkeiten für Raucher auch mit einer erziehungsberechtigten Person nicht gestattet.

Die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen ist Personen unter 18 Jahren in der Regel nicht erlaubt, vor allem während der Nachtzeit. Einige Tanzveranstaltungen erlauben jedoch den Zutritt ab 16 Jahren. Kinder können ggf. Zutritt erhalten, wenn sie unter der Verantwortung der Eltern sind oder von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden und nur wenn der Aufenthalt ihre physische, psychische und moralische Entwicklung nicht gefährdet.

Zudem gibt es spezielle Tanzveranstaltungen  für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, an denen der Verkauf von alkoholischen Getränken verboten ist. Ebenso ist das Rauchen nicht gestattet.

Ist der Aufenthalt in Gaststätten und die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (Diskotheken) Kindern und Jugendlichen gestattet?

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Ist Kindern/Jugendl. der Aufenthalt in Nachtbars u. -clubs, vergleichbaren Vergnügungsbetrieben oder an jugendgefährdenden Orten (z.B. Drogenumschlagplätze, Aufenthaltsorte von Prostituierten) gestattet? Ist der Besuch öffentlicher Spielhallen gestattet?

Nachtbars, Nachtclubs:

Personen unter 18 Jahren ist der Zutritt zu Nachtclubs und ähnlichen Einrichtungen sowie zu Theatern, Nachtkinos und Fernsehsendungen während der Nachtzeit verboten. Kinder können ggf. Zutritt erhalten, wenn sie von den Eltern oder einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden und nur wenn der Aufenthalt ihre physische, psychische und moralische Entwicklung nicht gefährdet.

Jugendgefährdende Orte:

Personen unter 18 Jahren ist der Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten nicht gestattet. Beispiele für gefährliche Orte, die in der spanischen Gesetzgebung festgelegt sind: Orte, an denen Drogen verteilt und konsumiert werden, Orte mit pornografischen oder gewaltsamen Aufführungen, Orte an denen sich Prostituierte aufhalten, Orte mit einem hohen Gesundheitsrisiko oder Spielhallen.


Öffentliche Spielhallen:

Der Besuch ist Personen unter 18 Jahren nicht gestattet.

Ist Kindern/Jugendl. der Aufenthalt in Nachtbars u. -clubs, vergleichbaren Vergnügungsbetrieben oder an jugendgefährdenden Orten (z.B. Drogenumschlagplätze, Aufenthaltsorte von Prostituierten) gestattet? Ist der Besuch öffentlicher Spielhallen gestattet?

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Ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche oder der Verzehr durch Kinder und Jugendliche verboten?

Es ist verboten alkoholische Getränke an Personen unter 18 Jahren zu verkaufen. Das Gesetz verbietet unter 18-jährigen ebenso den Konsum alkoholischer Getränke. Bei gesellschaftlichen Veranstaltungen erlauben Eltern oder erziehungsberechtigte  Personen jedoch zum Teil den Konsum alkoholischer Getränke, sodass in einigen Regionen auch die Behörden über das eigentliche Verbot hinwegsehen.

Die Regionen können eigene Regelungen haben.

Ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche oder der Verzehr durch Kinder und Jugendliche verboten?

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Gibt es Beschränkungen beim Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen?

Es gibt 5 Kategorien für den Besuch von Filmen:

  • für jeden geeignet
  • ab 7 Jahren
  • ab 12 Jahren
  • ab 16 Jahren
  • ab 18 Jahren

Diese Kategorien gelten ebenso für das Fernsehprogramm. Kinos müssen Kindern den Zutritt zu Filmen verwehren, wenn sie das empfohlene Alter noch nicht erreicht haben. Ein Kind, das das ausgeschriebene Alter noch nicht erreicht hat, kann der Zutritt erlaubt werden, wenn es von den Eltern oder einer erziehungsberechtigten Person begleitet wird.

Gibt es Beschränkungen beim Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen?

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Ist Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet?

Der Verkauf von Tabakprodukten an Personen unter  18 Jahren ist verboten. Darüber hinaus gibt es generelle Rauchverbote an vielen öffentlichen Orten.

Ist Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet?

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Ist der Zugang zu Internet-Cafés Kindern und Jugendlichen gestattet? Wie werden Kinder und Jugendliche dort vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt?

Der Zutritt zu Internet-Cafés ist unabhängig vom Alter erlaubt.  Es gibt keine Standards bezüglich des Betriebs dieser Einrichtungen. In einigen Regionen müssen separate Räume für Kinder und Erwachsene bereitgestellt werden und es muss eine Kontrollsoftware installiert sein, die Minderjährigen den Zugang zu gefährlichen Inhalten oder Cyber Grooming verhindert.

Ist der Zugang zu Internet-Cafés Kindern und Jugendlichen gestattet? Wie werden Kinder und Jugendliche dort vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt?

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Welche Bestimmungen gibt es bezüglich des Mitführens von Messern, Kampfgeräten (Pfeil und Bogen, Degen etc.) und Waffen?

Minderjährige dürfen keine Waffen besitzen oder nutzen.

Personen ab 16 Jahren ist der Besitz von  Schrottflinten erlaubt. Hierfür müssen sie eine Genehmigung beantragt haben. Eltern oder erziehungsberechtigte Personen müssen den Besitz dieser Kleinkaliberwaffen zustimmen.

Welche Bestimmungen gibt es bezüglich des Mitführens von Messern, Kampfgeräten (Pfeil und Bogen, Degen etc.) und Waffen?

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Welche Bestimmungen gibt es bezüglich sexueller Kontakte zu Jugendlichen?

Kinder unter 13 Jahren dürfen keinen Geschlechtsverkehr haben. Es ist eine Straftat, wenn eine erwachsene Person Geschlechtsverkehr mit einer Person unter 13 Jahren hat. Kinder über 13 Jahren dürfen Geschlechtsverkehr mit minderjährigen Personen haben. Sie dürfen  ebenso Geschlechtsverkehr mit einer erwachsenen Person haben, sofern die minderjährige Person einverstanden ist und keine Gewalt oder Täuschung ausgeübt wird. Minderjährige dürfen nicht an pornografischen Handlungen beteiligt werden.

Welche Bestimmungen gibt es bezüglich sexueller Kontakte zu Jugendlichen?

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Welche Beschränkungen gibt es, wenn ausländische Jugendliche kurzzeitig gegen Bezahlung arbeiten wollen, um ihre Reisekasse aufzubessern? Ab welchem Alter ist es ihnen gestattet zu arbeiten? Gibt es die Möglichkeit der sogenannten "Working Holiday"?

Kinder unter 16 Jahren dürfen in Spanien nicht arbeiten, auch wenn sie Ausländer sind. Personen zwischen 16 und 18 Jahren benötigen die Erlaubnis der Eltern  oder erziehungsberechtigten Person.

Welche Beschränkungen gibt es, wenn ausländische Jugendliche kurzzeitig gegen Bezahlung arbeiten wollen, um ihre Reisekasse aufzubessern? Ab welchem Alter ist es ihnen gestattet zu arbeiten? Gibt es die Möglichkeit der sogenannten "Working Holiday"?

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An wen / welche Einrichtung(en) können Jugendliche sich bei auftretenden Problemen in Ihrem Land wenden?

Jede autonome Gemeinde hat ihr eigenes System bezüglich des Kinderschutzes und in einigen Regionen gibt es gebührenfreie Unterstützung.  Folgend eine Liste von wichtigen Telefonnummern der einzelnen Regionen:

·Andalucía: Telefonische Benachrichtigung Kindesmissbrauch (900 851 818)

·Aragón: Institut für soziale Dienste Aragonés (976 715 602)

·Asturias: Kinderhelpline (900 20 20 10)

·Cantabria: Generaldirektorat für soziale Dienste (942 20 77 76)

·Castilla – La Mancha: Generaldirektorat für Familien (925 28 70 96)

·Castilla y León: Generaldirektorat für Familien (983 410 989)

·Catalunya: Kinderhelpline (900 300 777)

·Ceuta: Soziale Dienste (956 504 652)

·Comunidad Valenciana: Generaldirektorat für Familien (963 428 500)

·Extremadura: Hepline für Kinder- und Jugendliche (900 20 20 10)

·Galicia: Kinderhelpline (112)

·Illes Balears: Servei de Menors (971 17 74 00)

·Islas Canarias: Generaldirektorat für Kinderschutz und Familien (922 47 45 22 / 928 30 62 00)

·La Rioja: Generaldirektorat für Sozialpolitik (941 291 829)

·Madrid: Institut für Kinder und Familien Madrid (91 580 34 64)

·Melilla: Stiftung ANAR (900 20 20 10)

·Murcia: Institut für Kinder und Familien (968 36 20 81)

·Navarra: Generaldirektorat für Familien, Kindheit und Verbraucher (948 292 952)

·País Vasco: Atención telefónica ZUZENEAN (012)

Die allgemeine Notruftelefonnummer ist 112, die Feuerwehr hat die Nummer 085.

Die Polizei ist 24 Stunden am Tag unter 091 erreichbar.

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Calle Fortuny 8

28010 Madrid

Tel.: + 34 91 55790 00

Fax: +34 91 31021 04

Notfälle (Bereitschaftsdienst) Tel.: 0034 91 557 9000

Siehe auch: http://www.madrid.diplo.de/Vertretung/madrid/de/02/__Botschaft.html

An wen / welche Einrichtung(en) können Jugendliche sich bei auftretenden Problemen in Ihrem Land wenden?

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Hilfreiche Internetadressen

Eine Übersicht der autonomen Gemeinde unter:

http://www.la-moncloa.es/Espana/ElEstado/OrganizacionTerritorial/default.htm

APRODEF(Children and Youth Rights Promoting and Defending Association): www.aprodef.org

Federación de Asociaciones para la Prevención del Maltrato Infantil (FAPMI):  www.fapmi.es

Generalitat de Catalunya – Departament d’Acció Social i Ciutadania (autonome Landesregierung Katalonien) - : www.gencat.cat/dasc

Ministerio de Sanidad y Política y Social (Ministerium für Gesundheit, Politik und Soziales): www.msps.es

Observatorio de la Infancia de Andalucía: www.juntadeandalucia.es/observatoriodelainfancia/oia/esp/index.aspx

Observatorio de la Infancia de España: www.observatoriodelainfancia.msps.es/

Save the Children España: www.savethechildren.es

UNICEF – Comité Español: www.unicef.es

Hilfreiche Internetadressen

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Weitere Informationen

Spanien ist formal kein Bundesstaat, aber die Verfassung gliedert das Land in 19 autonome Regionen (17 Kommunen und 2 autonome Städte), die jeweils unterschiedliche Gesetze und Bestimmungen bezüglich verschiedener Aspekte, wie soziale Dienstleistungen, Bildung, Gesundheit, Polizei oder Politik für Familien und Kinder haben. Die autonomen Regionen wenden die Gesetze unterschiedlich an und können eigene Strategien und Vorschriften für ihre Region erlassen. Alle autonomen Gemeinde und Städte haben in Ergänzung zum staatlichen Recht eigene Gesetze und Vorschriften zum Schutz von Kindern entwickelt. Viele dieser Regelungen finden sich unter folgender Übersicht wieder: http://www.aprodef.org/redir/child-laws. So können einige der nachfolgenden Bestimmungen in den einzelnen Regionen varieren.

Quellen:
APRODEF - Children and Youth Rights Promoting and Defending Association (06/2010)

Weitere Informationen