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Kinder- und Jugendschutz in Bulgarien

  1. Bis zu welchem Alter gilt man als Kind? Bis zu welchem Alter gilt man als Jugendlicher?
  2. Ist der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen (Straßen, Parks etc.) Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten gestattet?
  3. Ist der Aufenthalt in Gaststätten und die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (Diskotheken) Kindern und Jugendlichen gestattet?
  4. Ist Kindern/Jugendl. der Aufenthalt in Nachtbars u. -clubs, vergleichbaren Vergnügungsbetrieben oder an jugendgefährdenden Orten (z.B. Drogenumschlagplätze, Aufenthaltsorte von Prostituierten) gestattet? Ist der Besuch öffentlicher Spielhallen gestattet?
  5. Ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche oder der Verzehr durch Kinder und Jugendliche verboten?
  6. Gibt es Beschränkungen beim Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen?
  7. Ist Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet?
  8. Ist der Zugang zu Internet-Cafés Kindern und Jugendlichen gestattet? Wie werden Kinder und Jugendliche dort vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt?
  9. Welche Bestimmungen gibt es bezüglich des Mitführens von Messern, Kampfgeräten (Pfeil und Bogen, Degen etc.) und Waffen?
  10. Welche Bestimmungen gibt es bezüglich sexueller Kontakte zu Jugendlichen?
  11. Welche Beschränkungen gibt es, wenn ausländische Jugendliche kurzzeitig gegen Bezahlung arbeiten wollen, um ihre Reisekasse aufzubessern? Ab welchem Alter ist es ihnen gestattet zu arbeiten? Gibt es die Möglichkeit der sogenannten "Working Holiday"?
  12. An wen / welche Einrichtung(en) können Jugendliche sich bei auftretenden Problemen in Ihrem Land wenden?
  13. Hilfreiche Internetadressen
  14. Weitere Informationen

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Bis zu welchem Alter gilt man als Kind? Bis zu welchem Alter gilt man als Jugendlicher?

Gemäß Abschnitt 1 Art. 2 - 4 des Gesetzes für Personen und Familien, gilt eine Person bis 14 Jahre als Kind. Personen von 14 bis 18 Jahren sind Jugendliche. Sie können in Übereinstimmung mit ihren Eltern rechtswirksame Handlungen vornehmen, das schließt ein, dass sie für ihre eigenen Bedürfnisse kleine Geschäfte tätigen dürfen und über selbstverdientes Geld entscheiden können.

Mit Erreichen des 18. Lebensjahres sind Personen erwachsen. Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind, gelten als minderjährig.

Bis zu welchem Alter gilt man als Kind? Bis zu welchem Alter gilt man als Jugendlicher?

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Ist der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen (Straßen, Parks etc.) Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten gestattet?

Dieser Frage wird im Kinderschutzgesetz, in der Verordnung über den Schutz von Kindern an öffentlichen Plätzen  und in lokalen Regelungen verschiedener Gemeinden nachgegangen. Eine Gemeinde könnte eine “Sperrstunde” auferlegen, nach der sich Kinder nicht an öffentlichen Orten ohne ihre Eltern oder andere Erwachsene aufhalten dürfen.

Eltern müssen ihre Kinder begleiten oder dafür sorgen, dass eine verantwortungsvolle Person, die über 18 Jahre alt ist, ihr Kind (unter 14 Jahre) nach 22:00 Uhr begleitet (Art. 8 Abs. 3 Kinderschutzgesetz).

Öffentliche Orte sind „Orte, die für jeden allgemein zugänglich sind, wie öffentliche Verkehrsmittel, Restaurants, Märkte, Sport- und Freizeitstätten, Kinos, Theater, Stadien etc.“

Bei Zuwiderhandlungen werden Eltern bzw. Betreuer sanktioniert. Verstoßen Eltern oder Betreuer gegen Art. 8 Nr. 3 und lassen ihr Kind unbeaufsichtigt, so dass die physische, geistige oder moralische Entwicklung des Kindes beeinträchtigt wird, können die Eltern entsprechend Art. 182 Abs.1 Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr (oder auf Bewährung) bestraft werden.

Wenn eine Person einem unbeaufsichtigten Kind unter 16 Jahren den Aufenthalt zwischen 22:00 und 06:00 Uhr im Geschäftsbetrieb gestattet, kann diese Person mit einer Geldbuße belegt werden.

Ist der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen (Straßen, Parks etc.) Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten gestattet?

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Ist der Aufenthalt in Gaststätten und die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (Diskotheken) Kindern und Jugendlichen gestattet?

Gemeinden können „Sperrstunden“ einführen, die es Kindern ohne Beaufsichtigung verbietet, sich zu bestimmten Zeiten an öffentlichen Plätzen aufzuhalten. Dies gilt ebenso für Gaststätten. Nach dem Kinderschutzgesetz dürfen sich Kinder unter 16 Jahren nicht zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ohne eine erziehungsberechtige Person im Gaststättengewerbe aufhalten.
Befolgen Gaststättenbetreiber diese Regelung nicht, fällt entsprechend dem Strafgesetzbuch eine Geldbuße an.

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen bis 22:00 Uhr an Tanzveranstaltungen teilnehmen. Zudem gibt es sogenannte Kinderdiskotheken von 19:00 bis 21:00 Uhr.

Ist der Aufenthalt in Gaststätten und die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (Diskotheken) Kindern und Jugendlichen gestattet?

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Ist Kindern/Jugendl. der Aufenthalt in Nachtbars u. -clubs, vergleichbaren Vergnügungsbetrieben oder an jugendgefährdenden Orten (z.B. Drogenumschlagplätze, Aufenthaltsorte von Prostituierten) gestattet? Ist der Besuch öffentlicher Spielhallen gestattet?

Der Aufenthalt ist für Personen unter 18 Jahren  verboten.

Ist Kindern/Jugendl. der Aufenthalt in Nachtbars u. -clubs, vergleichbaren Vergnügungsbetrieben oder an jugendgefährdenden Orten (z.B. Drogenumschlagplätze, Aufenthaltsorte von Prostituierten) gestattet? Ist der Besuch öffentlicher Spielhallen gestattet?

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Ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche oder der Verzehr durch Kinder und Jugendliche verboten?

Entsprechend National Health Act art. 56 (Art. 56 Nationales Gesundheitsgesetz [Übers. v. Verf.]), besteht ein Verbot des Verkaufes von Alkohol für Personen unter 18 Jahren.

Personen, die Alkohol an Kindern unter 18 Jahren verkaufen, werden mit einer Geldstrafe bestraft (Art. 193 Strafgesetzbuch).

Der Konsum von Alkohol unter Jugendlichen und Minderjährigen stellt eine öffentliche Gefährdung und eine illegale und unmoralische Tat dar, die häufig mit Hilfe von Erziehungsmaßnahmen sanktioniert wird (Art. 61 Strafgesetzbuch).

Siehe auch: Art.45 Abs. 1 Kinderschutzgesetz
Abschnitt VI, V und VI Jugendkriminalitätsgesetz

Ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche oder der Verzehr durch Kinder und Jugendliche verboten?

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Gibt es Beschränkungen beim Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen?

Kindern und Jugendlichen ist der Besuch von öffentlichen Filmveranstaltungen gestattet. Jedoch gibt es Einschränkungen in Bezug auf bestimmte Inhalte von Filmen. Die Altersbegrenzungen sind folgende:

  • Ohne Einschränkung zugelassen
  • Für Kinder unter 12 Jahren verboten
  • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verboten
  • Für Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) verboten

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung der Eltern freigegebene Filmveranstaltungen besuchen, die nach 22 Uhr stattfinden.

Gibt es Beschränkungen beim Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen?

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Ist Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet?

Der Verkauf und der Konsum von  Tabakwaren sind für Personen unter 18 Jahren verboten.

Ist Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet?

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Ist der Zugang zu Internet-Cafés Kindern und Jugendlichen gestattet? Wie werden Kinder und Jugendliche dort vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt?

Internetcafés dürfen von Kindern unter 14 Jahren nach 22:00 Uhr nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten werden.
Verantwortlich für die Einhaltung dieser Regel ist der Betreiber des Internetcafés.

Ist der Zugang zu Internet-Cafés Kindern und Jugendlichen gestattet? Wie werden Kinder und Jugendliche dort vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt?

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Welche Bestimmungen gibt es bezüglich des Mitführens von Messern, Kampfgeräten (Pfeil und Bogen, Degen etc.) und Waffen?

Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften für das Tragen von Messern, Kampfkunstgeräten oder anderen Waffen. Dennoch ist das offene Tragen von Waffen verboten.
Ausgenommen sind Personen, die offiziell mit dem Personenschutz beauftragt sind. Die Ausstellung einer Erlaubnis für den Erwerb, den Besitz und den Gebrauch von Sprengstoff, Waffen und Munition ist abhängig von der körperlichen Befindlichkeit, davon, ob die Person als Einzelunternehmer registriert ist und ob sie bereits volljährig ist.

Welche Bestimmungen gibt es bezüglich des Mitführens von Messern, Kampfgeräten (Pfeil und Bogen, Degen etc.) und Waffen?

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Welche Bestimmungen gibt es bezüglich sexueller Kontakte zu Jugendlichen?

Eine sexuelle Aktivität mit einer Person, die noch nicht 18 Jahre alt ist und nicht freiwillig beteiligt war, kann mit Gefängnis bestraft werden.

Sexuelle Aktivitäten mit Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind, unabhängig von ihrem Geschlecht und ihrer freiwilligen Teilnahme, werden mit einer Gefängnisstrafe von 1 bis 6 Jahren bestraft (Art. 149 Abs. 1und Art. 151 Abs.1 Strafgesetzbuch)

Ist die Tat erzwungen und stellt ein besonders schweres Vergehen dar, so kann diese mit einer Gefängnisstrafe von 3 bis 15 Jahren geahndet werden (Art.149 Abs. 2-4 und Art.152 Strafgesetzbuch).
Wer mit einer Person sexuellen Kontakt hat, die 14 Lebensjahre nicht vollendet hat und die Tat kein Verbrechen entsprechend Art. 152 ist, wird mit Gefängnis von zwei bis fünf Jahren bestraft.

Welche Bestimmungen gibt es bezüglich sexueller Kontakte zu Jugendlichen?

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Welche Beschränkungen gibt es, wenn ausländische Jugendliche kurzzeitig gegen Bezahlung arbeiten wollen, um ihre Reisekasse aufzubessern? Ab welchem Alter ist es ihnen gestattet zu arbeiten? Gibt es die Möglichkeit der sogenannten "Working Holiday"?

Jeder bulgarische Staatsbürger, EU-Bürger, Bürger, dessen Land der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft beigetreten ist und jeder Bürger der Schweizerischen Konföderation, der eine Arbeit sucht, kann sich im regionalen Büro der Agentur für Arbeitsstellenvermittlung registrieren lassen.

Personen, die nicht 18 Jahre alt sind, können nicht angestellt werden. Dennoch gibt es Ausnahmeregelungen für die Anstellung von Personen unter 18 Jahren. Der Arbeitgeber erhält höhere Sicherheitsauflagen bezüglich des Arbeitsplatzes des Minderjährigen.

Was ist das erlaubte Mindestalter für die Aufnahme einer Arbeit?
Das Mindestalter für ein Arbeitsverhältnis beträgt 16 Jahre. Es ist verboten Personen, die noch nicht 16 Jahre alt sind, anzustellen. Es gibt eine Ausnahme für Personen zwischen 15 und 16 Jahren, sofern die Arbeit leicht und ungefährlich ist, die Gesundheit, die physische, geistige und moralische Entwicklung, der regelmäßige Schulbesuch oder die Teilnahme an einer beruflichen Orientierungsmaßnahme oder Ausbildung nicht gefährdet sind. In diesen Fällen sind die Arbeitsbedingungen in den Verordnungen des Ministerrates definiert. Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, brauchen eine Erlaubnis der Arbeitsaufsichtsbehörde. Als Ausnahmen gelten Arbeitsverhältnisse im kreativen Bereich, wie zum Beispiel bei der Produktion von TV-Programmen etc.

Es gibt zudem Ausnahmen für SchülerInnen, für die Teilnahme in Zirkusprogrammen, für die Teilnahme bei Filmproduktionen oder bei der Vorbereitung und Inszenierung von Theateraufführungen und anderen Auftritten. Dabei müssen Mädchen 14 Jahre und Jungen 13 Jahre alt sein.

Ist es möglich, während der Ferien als Gast in Bulgarien etwas zu arbeiten?
Dazu gibt es keine speziellen Regelungen.

Welche Beschränkungen gibt es, wenn ausländische Jugendliche kurzzeitig gegen Bezahlung arbeiten wollen, um ihre Reisekasse aufzubessern? Ab welchem Alter ist es ihnen gestattet zu arbeiten? Gibt es die Möglichkeit der sogenannten "Working Holiday"?

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An wen / welche Einrichtung(en) können Jugendliche sich bei auftretenden Problemen in Ihrem Land wenden?

Ministerrat; Landesamt für Kinderschutz; Innenministerium; Justizministerium;

Ministerium für Arbeit, Soziales und Polizei; Ministerium für Verkehr; Gesundheitsministerium; Ministerium für Bildung und Wissenschaft und deren untergeordneten und ausführenden Stellen.

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

ul. Frédéric Joliot-Curie 25
1113 Sofia

Tel: +359 2

Fax: +359 2

In Notfällen (Bereitschaftsdienst): 00 359 887 217511

e-mail: info@sofia.diplo.de

Siehe auch: http://www.sofia.diplo.de/Vertretung/sofia/de/Startseite.html

An wen / welche Einrichtung(en) können Jugendliche sich bei auftretenden Problemen in Ihrem Land wenden?

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Hilfreiche Internetadressen

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Weitere Informationen

 keine

Weitere Informationen