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Belgien

Bußgelder können Jugendlichen ab 14 Jahren erteilt werden. Dies gilt auch für Jugendliche aus dem Ausland (EU-und nicht-EU Staatsbürger). Die Erziehungsberechtigten müssen die Geldstrafe bezahlen und werden von der belgischen Polizei kontaktiert.

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Bulgarien

 keine

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Dänemark

keine

Quellen:
Wohlfahrtsministerium Dänemark und andere öffentliche Institutionen (10/2008), Die Verreiser (2008)

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Deutschland

Alle genannten Gesetze im Wortlaut unter  www.gesetze-im-internet.de

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Estland

keine

Quellen:
Bundesministerium für Bildung und Forschung der Republik Estland (08/2009)

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Finnland

Keine

Quellen:
Ministerium für Bildung, Abteilung Jugendpolitik der Republik Finnland (08/2009)

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Frankreich

keine

Quellen:
Nationales Beobachtungszentrum für gefährdete Kinder - Observatoire national de l'enfance en danger (12/2009) Justizministerium, Direktion des gerichtlichen Jugendschutzes - Ministère de la justice et des libertés, Direction de la protection judiciaire de

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Großbritannien

keine

Quellen:
Botschaft des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (10/2008)

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Griechenland

Keine

Quellen:
Griechische Polizei Abteilung für Generelle Polizeiliche Angelegenheiten, Referat 1 (12/2008) Innenministerium der Republik Griechenland (05/2009)

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Irland

Keine

Quellen:
Amt für Auswertige Angelegenheiten der Republik Irland (10/2008)

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Italien

Keine

Quellen:
Italienische Botschaft Berlin, Abteilung für Soziales, 2012

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Kroatien

Die Inhalte werden gerade redaktionell bearbeitet.

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Lettland

Keine

Quellen:
Botschaft der Republik Lettland (03/2009)

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Litauen

Keine

Quellen:
Botschaft der Republik Litauen (11/2008)

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Luxemburg

Keine

Quellen:
Jugendservice des Familien- und Sozialministeriums, Luxemburg (2012)

http://www.droitsetdevoirs.lu/fr/contenu/le-jeune-et-le-travail/le-jeune-et-sa-protection

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Malta

Keine

Quellen:
Botschaft von Malta (2009)

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Niederlande

Keine

Quellen:
Botschaft des Königreichs der Niederlande (10/2008)

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Österreich

In Österreich ist der Jugendschutz nicht einheitlich geregelt. Der Jugendschutz ist hinsichtlich der Gesetzgebung und Vollziehung eine Angelegenheit der Länder (Art. 15 der Österreichischen Bundesverfassung). Die Angelegenheiten des Jugendschutzes werden daher von den Ämtern der Landesregierungen und den Bezirksverwaltungsbehörden wahrgenommen. Der Jugendschutz ist in den Jugendschutzgesetzen der Länder geregelt. Gesetzestexte der Jugendschutzgesetze der Länder können im Volltext im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes unter www.bka.gv.at nachgelesen werden. Es gilt das sogenannte Territorialitätsprinzip, wonach immer das Gesetz jenes Bundeslandes zur Anwendung kommt, in dem der Jugendliche sich gerade aufhält.

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Polen

Keine

Quellen:
Ministerium für nationale Bildung und Sport (Ministerstwo Edukacji Narodowej i Sportu), Jugen- dabteilung unter Mithilfe des Wirtschaftsministeriums, des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik, des Ministeriums für innere Angelegenheiten und Verwaltung

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Portugal

Keine

Quellen:
Botschaft der Republik Portugal (04/2009)

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Rumänien

Keine

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Schweden

Keine

Quellen:
Schwedische Botschaft (11/2008)

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Slowakei

Keine

Quellen:
Botschaft der Slowakischen Republik (02/2009)

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Slowenien

no

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Spanien

Spanien ist formal kein Bundesstaat, aber die Verfassung gliedert das Land in 19 autonome Regionen (17 Kommunen und 2 autonome Städte), die jeweils unterschiedliche Gesetze und Bestimmungen bezüglich verschiedener Aspekte, wie soziale Dienstleistungen, Bildung, Gesundheit, Polizei oder Politik für Familien und Kinder haben. Die autonomen Regionen wenden die Gesetze unterschiedlich an und können eigene Strategien und Vorschriften für ihre Region erlassen. Alle autonomen Gemeinde und Städte haben in Ergänzung zum staatlichen Recht eigene Gesetze und Vorschriften zum Schutz von Kindern entwickelt. Viele dieser Regelungen finden sich unter folgender Übersicht wieder: http://www.aprodef.org/redir/child-laws. So können einige der nachfolgenden Bestimmungen in den einzelnen Regionen varieren.

Quellen:
APRODEF - Children and Youth Rights Promoting and Defending Association (06/2010)

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Tschechien

Keine

Quellen:
Boschaft der Tschechischen Republik (11/2008; 07/2009)

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Ungarn

Keine

Quellen:
Jugendforum Oberes Steinlachtal e.V. (12/2008)

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Zypern

Keine

Quellen:
Sozialamt der Republik Zypern (11/2009)