Bis zum Alter von 18 Jahren gilt man als Kind oder Jugendlicher.
Kinder- und Jugendschutz in Zypern
- Bis zu welchem Alter gilt man als Kind? Bis zu welchem Alter gilt man als Jugendlicher?
- Ist der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen (Straßen, Parks etc.) Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten gestattet?
- Ist der Aufenthalt in Gaststätten und die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (Diskotheken) Kindern und Jugendlichen gestattet?
- Ist Kindern/Jugendl. der Aufenthalt in Nachtbars u. -clubs, vergleichbaren Vergnügungsbetrieben oder an jugendgefährdenden Orten (z.B. Drogenumschlagplätze, Aufenthaltsorte von Prostituierten) gestattet? Ist der Besuch öffentlicher Spielhallen gestattet?
- Ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche oder der Verzehr durch Kinder und Jugendliche verboten?
- Gibt es Beschränkungen beim Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen?
- Ist Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet?
- Ist der Zugang zu Internet-Cafés Kindern und Jugendlichen gestattet? Wie werden Kinder und Jugendliche dort vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt?
- Welche Bestimmungen gibt es bezüglich des Mitführens von Messern, Kampfgeräten (Pfeil und Bogen, Degen etc.) und Waffen?
- Welche Bestimmungen gibt es bezüglich sexueller Kontakte zu Jugendlichen?
- Welche Beschränkungen gibt es, wenn ausländische Jugendliche kurzzeitig gegen Bezahlung arbeiten wollen, um ihre Reisekasse aufzubessern? Ab welchem Alter ist es ihnen gestattet zu arbeiten? Gibt es die Möglichkeit der sogenannten "Working Holiday"?
- An wen / welche Einrichtung(en) können Jugendliche sich bei auftretenden Problemen in Ihrem Land wenden?
- Hilfreiche Internetadressen
- Weitere Informationen
2
Ist der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen (Straßen, Parks etc.) Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten gestattet?
Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen. Bei obdachlosen Kindern werden die Sozialdienste jedoch alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Kindern und ihren Familien im Rahmen des Schutzes und des Wohlergehens von Kindern Schutz zu bieten.
3
Ist der Aufenthalt in Gaststätten und die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (Diskotheken) Kindern und Jugendlichen gestattet?
Gaststätten: Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen.
Diskotheken: ab 16 Jahre.
4
Ist Kindern/Jugendl. der Aufenthalt in Nachtbars u. -clubs, vergleichbaren Vergnügungsbetrieben oder an jugendgefährdenden Orten (z.B. Drogenumschlagplätze, Aufenthaltsorte von Prostituierten) gestattet? Ist der Besuch öffentlicher Spielhallen gestattet?
Nachtbars, Nachtclubs oder vergleichbare Vergnügungsstätten: Der Aufenthalt ist ihnen ab 17 Jahren erlaubt.
Jugendgefährdende Orte: Der Aufenthalt ist ihnen ab 18 Jahren erlaubt.
Spielhallen: Der Zutritt und Aufenthalt ist Personen ab 18 Jahren erlaubt.
5
Ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche oder der Verzehr durch Kinder und Jugendliche verboten?
Der Verkauf von alkoholischen Getränken ist an Personen ab 18 Jahren erlaubt. Kinder und Jugendliche dürfen alkoholische Getränke ab 17 Jahren konsumieren.
Es gibt eine Altersbegrenzung. Diese ist 16 Jahre.
Alle Filme werden vor der Projektion auf die Leinwand von einem Komitee bewertet, und gemäß der Bewertung dürfen Kinder / Jugendliche an der Filmvorführung teilnehmen oder nicht.
Es gibt keine gesetzliche Bestimmung für das Rauchen in den Straßen. Seit dem 1.1.2010 ist jedoch das Rauchen an öffentlichen Plätzen verboten.
Der Verkauf von Tabak oder anderen Rauchartikeln an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.
8
Ist der Zugang zu Internet-Cafés Kindern und Jugendlichen gestattet? Wie werden Kinder und Jugendliche dort vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt?
Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen.
9
Welche Bestimmungen gibt es bezüglich des Mitführens von Messern, Kampfgeräten (Pfeil und Bogen, Degen etc.) und Waffen?
Das Tragen von Waffen ist generell verboten.
Regelungen zu Prävention und Bekämpfung von sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung von Kindern im Kinderpornografiegesetz von 2014 (L.91 (I) / 2014).
Das Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch von Kindern (Ratifizierung) von 2014.
Nach den Bestimmungen von L. 91 (I) / 2014 beträgt das Alter der sexuellen Einwilligung 17 Jahre.
11
Welche Beschränkungen gibt es, wenn ausländische Jugendliche kurzzeitig gegen Bezahlung arbeiten wollen, um ihre Reisekasse aufzubessern? Ab welchem Alter ist es ihnen gestattet zu arbeiten? Gibt es die Möglichkeit der sogenannten "Working Holiday"?
In der Republik Zypern können Jugendliche und Kinder ab 15 Jahren arbeiten und darüber hinaus wenn es ein Familienbetrieb ist.
Ausländische Jugendliche dürfen ab18 Jahren arbeiten.
12
An wen / welche Einrichtung(en) können Jugendliche sich bei auftretenden Problemen in Ihrem Land wenden?
Sozialamt des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Social Welfare Services - Central Offices
63, Prodromou
1468 Lefkosia,
Tel.: +357 22406709
Fax: +357 22667907
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Nikitaras Street 10
1080 Nicosia
Tel: 00357 22 451145
Fax: 00357 22 665694
In Notfällen Tel.: 00357 99 689325
Siehe auch: http://www.nikosia.diplo.de/Vertretung/nikosia/de/Startseite.html
Keine
Quellen:
Sozialamt der Republik Zypern (11/2009)