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Kinder- und Jugendschutz in Portugal

  1. Bis zu welchem Alter gilt man als Kind? Bis zu welchem Alter gilt man als Jugendlicher?
  2. Ist der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen (Straßen, Parks etc.) Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten gestattet?
  3. Ist der Aufenthalt in Gaststätten und die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (Diskotheken) Kindern und Jugendlichen gestattet?
  4. Ist Kindern/Jugendl. der Aufenthalt in Nachtbars u. -clubs, vergleichbaren Vergnügungsbetrieben oder an jugendgefährdenden Orten (z.B. Drogenumschlagplätze, Aufenthaltsorte von Prostituierten) gestattet? Ist der Besuch öffentlicher Spielhallen gestattet?
  5. Ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche oder der Verzehr durch Kinder und Jugendliche verboten?
  6. Gibt es Beschränkungen beim Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen?
  7. Ist Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet?
  8. Ist der Zugang zu Internet-Cafés Kindern und Jugendlichen gestattet? Wie werden Kinder und Jugendliche dort vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt?
  9. Welche Bestimmungen gibt es bezüglich des Mitführens von Messern, Kampfgeräten (Pfeil und Bogen, Degen etc.) und Waffen?
  10. Welche Bestimmungen gibt es bezüglich sexueller Kontakte zu Jugendlichen?
  11. Welche Beschränkungen gibt es, wenn ausländische Jugendliche kurzzeitig gegen Bezahlung arbeiten wollen, um ihre Reisekasse aufzubessern? Ab welchem Alter ist es ihnen gestattet zu arbeiten? Gibt es die Möglichkeit der sogenannten "Working Holiday"?
  12. An wen / welche Einrichtung(en) können Jugendliche sich bei auftretenden Problemen in Ihrem Land wenden?
  13. Hilfreiche Internetadressen
  14. Weitere Informationen

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Bis zu welchem Alter gilt man als Kind? Bis zu welchem Alter gilt man als Jugendlicher?

Eine Person gilt bis 18 Jahre als Kind. Ab 18 ist eine Person volljährig.

Für besondere Zwecke sieht das Gesetz die Erweiterung des Jugendlichenstatus auf ein höheres Alter vor, z.B.: bei Sozialleistungen für Studenten (26 Jahre);  Jugendausweis (25 Jahre), gesetzlicher Status für strafbare Jugendliche (16-21 Jahre); Förder- und Schutzmaßnahmen (21 Jahre).

Bis zu welchem Alter gilt man als Kind? Bis zu welchem Alter gilt man als Jugendlicher?

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Ist der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen (Straßen, Parks etc.) Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten gestattet?

Der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen ist gestattet, sofern nur eine minimale Gefahr besteht, die gesellschaftlich annehmbar ist. Nachlässigkeit kann den Eltern oder Erziehungsberechtigten angelastet werden, sofern konkrete Gefahrenlagen oder Unfälle vorkommen,  die durch ihre Anwesenheit vermeidbar gewesen wäre.

Ist der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen (Straßen, Parks etc.) Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten gestattet?

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Ist der Aufenthalt in Gaststätten und die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (Diskotheken) Kindern und Jugendlichen gestattet?

Gaststätten:
Der Aufenthalt in Gaststätten ist unabhängig vom Alter erlaubt.

Diskos:
Der Eintritt in Diskotheken  und vergleichbare Betriebe (Bars) sind Jugendlichen ab 16 Jahren erlaubt.

Tanzveranstaltungen:
Die Anwesenheit ist ab 12 Jahren erlaubt.

Ist der Aufenthalt in Gaststätten und die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (Diskotheken) Kindern und Jugendlichen gestattet?

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Ist Kindern/Jugendl. der Aufenthalt in Nachtbars u. -clubs, vergleichbaren Vergnügungsbetrieben oder an jugendgefährdenden Orten (z.B. Drogenumschlagplätze, Aufenthaltsorte von Prostituierten) gestattet? Ist der Besuch öffentlicher Spielhallen gestattet?

Clubs, Bars, Diskos:

Der Aufenthalt in Nachtbars oder Nachtclubs ist Kindern verboten. Der Eintritt in Diskotheken und vergleichbare Betriebe (Bars) sind Jugendlichen ab 16 Jahren erlaubt. Der Eintritt in Nachtclubs und vergleichbare Betriebe (z.B. Stripteaselokale) ist ab 18 Jahren erlaubt.

Jugendgefährdende Orte:

Der Aufenthalt an jugendgefährdenden Orte ist für Kinder und Jugendlichen verboten. Als jugendgefährdend werden folgende Orte eingestuft: Nachtclubs, Stripteaselokale, Sexshops und Orte, an denen pornografische Filme gezeigt oder Peepshows veranstaltet werden. Ebenso eingeschlossen sind Bordelle und alle Orte, an denen Prostitution oder Sex ausgeübt wird, auch wenn dies in unbezahlter Form (Swingerclubs) stattfinden sollte.

Spielhallen:

Der Besuch von Kasinos und anderen Stätten, an den Glücksspiele stattfinden, sind für Kinder und Jugendliche verboten.

Ist Kindern/Jugendl. der Aufenthalt in Nachtbars u. -clubs, vergleichbaren Vergnügungsbetrieben oder an jugendgefährdenden Orten (z.B. Drogenumschlagplätze, Aufenthaltsorte von Prostituierten) gestattet? Ist der Besuch öffentlicher Spielhallen gestattet?

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Ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche oder der Verzehr durch Kinder und Jugendliche verboten?

Konsum und Abgabe von alkoholischen Getränken sind für Minderjährige unter 16 Jahren verboten, sowie für Personen, die betrunken sind oder eine  geistige Abnormität zu haben scheinen.

Das Gesetz macht keinen Unterschied im Alkoholprozentsatz.

Ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche oder der Verzehr durch Kinder und Jugendliche verboten?

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Gibt es Beschränkungen beim Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen?

Kinder und Jugendliche dürfen Kinos je nach der Altersstufe  besuchen, die die zuständige Behörde festsetzt:

· ab 4 Jahren

· ab 6 Jahren

· ab 12 Jahren

· ab 16 Jahren

· ab 18 Jahren

Gibt es Beschränkungen beim Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen?

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Ist Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet?

Der Verkauf von Tabak an Minderjährige unter 18 Jahren ist verboten. Auch den Erwachsenen ist das Rauchen an Orten für Minderjährige unter 18 Jahre, d. h. in Kindertagesstätten, Krippen und anderen Einrichtungen der Kinderfürsorge, Kinder- und Jugendheime, Hobbyzentren, Ferienkolonien und ähnlichen Einrichtungen untersagt. Ebenfalls in Schuleinrichtungen, unabhängig vom Alter der Schüler sowie Schulklassen, einschließlich Klassenzimmern, Studien-, Lese-, und Versammlungsräumen, Bibliotheken, Turnhallten, Bars, Restaurants, Kantinen, Speisesälen und Schulhöfen.

Ist Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet?

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Ist der Zugang zu Internet-Cafés Kindern und Jugendlichen gestattet? Wie werden Kinder und Jugendliche dort vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt?

Der Zugang zu Internet-Cafés ist Kindern und Jugendlichen gestattet.

Der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor gefährdenden Internetinhalten erfolgt meistens durch die Regeln der Internet-Cafés, die festsetzen, dass die Suche nach Seiten mit unerlaubten oder moralisch verwerflichen Zwecken  verboten ist. Dasselbe gilt für den Zugang zu oder die Verbreitung von unerlaubten oder unmoralischen Inhalten sowie für die Suche, die Verteilung, die Installation, die Verbreitung oder die Aufbewahrung von illegalen Inhalten nach dem anwendbaren Gesetz.

Die Internet-Cafés haben das Recht, Listen von verbotenen Programmen und Inhalten zu bestimmen und in ihren Räumen anzuschlagen. Der Erwerb, die Verteilung, Verbreitung, Zurschaustellung, Import, Export und der Besitz von Inhalten mit pornografischem Inhalt werden gesetzlich bestraft.

Ist der Zugang zu Internet-Cafés Kindern und Jugendlichen gestattet? Wie werden Kinder und Jugendliche dort vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt?

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Welche Bestimmungen gibt es bezüglich des Mitführens von Messern, Kampfgeräten (Pfeil und Bogen, Degen etc.) und Waffen?

Die Einschränkungen bezüglich des Mitführens von Messern und Klappmessern sind nach dem Waffengesetz dieselben wie für Erwachsene. Das Mitführen  von Kampfgeräten ist erlaubt, sofern der Gebrauch durch die Ausübung der entsprechenden Sportart gerechtfertigt ist.

Welche Bestimmungen gibt es bezüglich des Mitführens von Messern, Kampfgeräten (Pfeil und Bogen, Degen etc.) und Waffen?

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Welche Bestimmungen gibt es bezüglich sexueller Kontakte zu Jugendlichen?

Die sexuellen Kontakte zwischen einem Erwachsenen und einer minderjährigen Person unter 16 Jahre sind verboten, auch wenn sie geduldet werden.  Die von einem Jugendlichen über 16 Jahre geduldeten sexuellen Kontakte werden nicht bestraft, mit folgenden Ausnahmen:

1. Sexuelle Kontakte von Erwachsenen mit minderjährigen Schutzbefohlenen sind nicht erlaubt.

2. Sexuelle Kontakte von Erwachsenen mit Minderjährigen gegen Bezahlung oder anderer Gegenleistungen sind ebenfalls nicht erlaubt. Die Benutzung von Minderjährigen bei pornografischen Veranstaltungen sowie bei pornografischen Bild- oder Tonaufnahmen werden bestraft.

Welche Bestimmungen gibt es bezüglich sexueller Kontakte zu Jugendlichen?

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Welche Beschränkungen gibt es, wenn ausländische Jugendliche kurzzeitig gegen Bezahlung arbeiten wollen, um ihre Reisekasse aufzubessern? Ab welchem Alter ist es ihnen gestattet zu arbeiten? Gibt es die Möglichkeit der sogenannten "Working Holiday"?

Es gibt keine Beschränkung für eine kurzzeitige Beschäftigung, sofern der Jugendliche über 16 Jahre alt ist und der Arbeitgeber die verschiedenen Arbeitsnormen einschließlich derjenigen bezüglich Ausbildung, Arbeitszeiten, Hygiene und Arbeitssicherheit beachtet. Deutsche  Jugendliche können in Portugal ihre Ferien verbringen und gleichzeitig arbeiten gehen.

Welche Beschränkungen gibt es, wenn ausländische Jugendliche kurzzeitig gegen Bezahlung arbeiten wollen, um ihre Reisekasse aufzubessern? Ab welchem Alter ist es ihnen gestattet zu arbeiten? Gibt es die Möglichkeit der sogenannten "Working Holiday"?

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An wen / welche Einrichtung(en) können Jugendliche sich bei auftretenden Problemen in Ihrem Land wenden?

Bei auftretenden Problemen können sich die Jugendlichen an einen Polizisten („Polícia de Segurança Pública“: Schutzpolizei), an die „Guarda Nacional Republicana“ (Republikanische Nationalgarde) oder an die Comissão de Protecção de Crianças e Jovens (Kommission zum Schutz der Kinder und Jugendlichen) der Gegend wenden, in der sie wohnen oder sich aufhalten.

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Campo dos Mártires de Pátria, 38

1169-043 Lisboa

Tel.: 03351 21 881 0210

Fax: 00351 21 885 38 46

info@lissabon.diplo.de

Siehe auch: http://www.lissabon.diplo.de/Vertretung/lissabon/de/Startseite.html

An wen / welche Einrichtung(en) können Jugendliche sich bei auftretenden Problemen in Ihrem Land wenden?

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Hilfreiche Internetadressen

http://www.cnpcjr.pt  (Comissão de Protecção de Crianças e Jovens em Risco)

http://www.iacrianca.pt/

http://juventude.gov.pt/portal/ipj

Hilfreiche Internetadressen

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Weitere Informationen

Keine

Quellen:
Botschaft der Republik Portugal (04/2009)

Weitere Informationen