Eine Person gilt bis 18 Jahre als Kind. Ab 18 ist eine Person volljährig.
Für besondere Zwecke sieht das Gesetz die Erweiterung des Jugendlichenstatus auf ein höheres Alter vor, z.B.: bei Sozialleistungen für Studenten (26 Jahre); Jugendausweis (25 Jahre), gesetzlicher Status für strafbare Jugendliche (16-21 Jahre); Förder- und Schutzmaßnahmen (21 Jahre).