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Kinder- und Jugendschutz in Tschechien

  1. Bis zu welchem Alter gilt man als Kind? Bis zu welchem Alter gilt man als Jugendlicher?
  2. Ist der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen (Straßen, Parks etc.) Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten gestattet?
  3. Ist der Aufenthalt in Gaststätten und die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (Diskotheken) Kindern und Jugendlichen gestattet?
  4. Ist Kindern/Jugendl. der Aufenthalt in Nachtbars u. -clubs, vergleichbaren Vergnügungsbetrieben oder an jugendgefährdenden Orten (z.B. Drogenumschlagplätze, Aufenthaltsorte von Prostituierten) gestattet? Ist der Besuch öffentlicher Spielhallen gestattet?
  5. Ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche oder der Verzehr durch Kinder und Jugendliche verboten?
  6. Gibt es Beschränkungen beim Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen?
  7. Ist Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet?
  8. Ist der Zugang zu Internet-Cafés Kindern und Jugendlichen gestattet? Wie werden Kinder und Jugendliche dort vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt?
  9. Welche Bestimmungen gibt es bezüglich des Mitführens von Messern, Kampfgeräten (Pfeil und Bogen, Degen etc.) und Waffen?
  10. Welche Bestimmungen gibt es bezüglich sexueller Kontakte zu Jugendlichen?
  11. Welche Beschränkungen gibt es, wenn ausländische Jugendliche kurzzeitig gegen Bezahlung arbeiten wollen, um ihre Reisekasse aufzubessern? Ab welchem Alter ist es ihnen gestattet zu arbeiten? Gibt es die Möglichkeit der sogenannten "Working Holiday"?
  12. An wen / welche Einrichtung(en) können Jugendliche sich bei auftretenden Problemen in Ihrem Land wenden?
  13. Hilfreiche Internetadressen
  14. Weitere Informationen

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Bis zu welchem Alter gilt man als Kind? Bis zu welchem Alter gilt man als Jugendlicher?

Bis 18 Jahre gilt eine Person als Kind und bis 26 Jahre als junge Person (nur praktisch, nicht im Gesetz geregelt).

Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch  (Nr. 40/1964 GBl.) werden natürliche Personen, die nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben, als Minderjährige bezeichnet. Erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres gelten im Allgemeinen die natürlichen Personen als geschäftsfähig. (Ausnahme: Je nach Gesundheitszustand der Person kann eine Person auch mit dem 18. Lebensjahr noch als geschäftsunfähig erklärt werden.)

Im Strafgesetzbuch (Nr. 140/1961 Gbl.) ist geregelt, dass das Kind, das bei Begehung einer Tat das 15. Lebensjahr nicht erreicht hat, schuldunfähig ist. Als Jugendliche gelten Minderjährige, die über 15 Jahre alt sind und noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Bis zu welchem Alter gilt man als Kind? Bis zu welchem Alter gilt man als Jugendlicher?

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Ist der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen (Straßen, Parks etc.) Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten gestattet?

Gemäß dem Familienrecht tragen die Eltern die Verantwortung für ihre Kinder. Generell dürfen sich Kinder und Jugendliche an öffentlichen Plätzen aufhalten.  (Familiengesetzbuch -zákon č. 94/1963 Sb. Zákon o rodině).

Ist der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen (Straßen, Parks etc.) Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten gestattet?

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Ist der Aufenthalt in Gaststätten und die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (Diskotheken) Kindern und Jugendlichen gestattet?

Es gibt keine  gesetzlichen Bestimmungen.

Ist der Aufenthalt in Gaststätten und die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (Diskotheken) Kindern und Jugendlichen gestattet?

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Ist Kindern/Jugendl. der Aufenthalt in Nachtbars u. -clubs, vergleichbaren Vergnügungsbetrieben oder an jugendgefährdenden Orten (z.B. Drogenumschlagplätze, Aufenthaltsorte von Prostituierten) gestattet? Ist der Besuch öffentlicher Spielhallen gestattet?

Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen. Die Eltern tragen die Verantwortung für ihre Kinder.

Spielhallen:

Junge Leute dürfen dem Glücksspiel ab 18 Jahren nachgehen. Eine Person, die es einer Person unter 18 Jahren ermöglicht zu spielen, begeht selbst eine Straftat durch Nichtanzeige.

Verletzung der Erziehung der Jugendlichen (§217 Strafgesetzbuch): Eine Handlung ist verfolgbar, die den Zugang einer Person, die das Alter von 18 Jahren noch nicht erreicht hat, zu Spielautomaten ermöglicht und die mit derartiger Technik ausgestattet sind, die das Ergebnis des Spieles beeinflusst sowie die Möglichkeit bietet, einen Geldgewinn zu erzielen.

Ist Kindern/Jugendl. der Aufenthalt in Nachtbars u. -clubs, vergleichbaren Vergnügungsbetrieben oder an jugendgefährdenden Orten (z.B. Drogenumschlagplätze, Aufenthaltsorte von Prostituierten) gestattet? Ist der Besuch öffentlicher Spielhallen gestattet?

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Ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche oder der Verzehr durch Kinder und Jugendliche verboten?

Der Verkauf von alkoholischen Getränken an Personen unter 18 Jahren ist verboten. Eine Person, die Alkohol an eine Person unter 18 Jahren verkauft, begeht eine Straftat (§ 218 Strafgesetzbuch - zákon č. Trestní zákon; Gesetz über den Schutz gegen  Alkoholismus und Toxikomanie - zákon č. 37/1989 Sb., o ochraně před alkoholismem a jinými toxikomaniemi)

Ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche oder der Verzehr durch Kinder und Jugendliche verboten?

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Gibt es Beschränkungen beim Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen?

Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen.  Die Eltern tragen die Verantwortung für ihre Kinder.

Gibt es Beschränkungen beim Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen?

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Ist Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet?

Ab dem 1.9.2008 gilt ein Verkaufsverbot von Tabakwaren an Personen unter 18 Jahren. Es besteht ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Räumen (Bsp.  Kinos, Bars, Gaststätten).

Ist Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet?

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Ist der Zugang zu Internet-Cafés Kindern und Jugendlichen gestattet? Wie werden Kinder und Jugendliche dort vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt?

Es gibt keine gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Minderjährigen zu Internet-Cafés. Im Allgemeinen gilt, dass die Verantwortung für Kinder entweder bei den  Eltern, gesetzlichen Vertretern oder Personen, denen die Kinder anvertraut wurden, liegt.

Ist der Zugang zu Internet-Cafés Kindern und Jugendlichen gestattet? Wie werden Kinder und Jugendliche dort vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt?

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Welche Bestimmungen gibt es bezüglich des Mitführens von Messern, Kampfgeräten (Pfeil und Bogen, Degen etc.) und Waffen?

Es gibt keine gesetzlichen Regelungen über das Tragen von Messern und Kampfgeräten.

Das Gesetz bestimmt verschiedene Altersgrenzen für die Zulassung zum Waffenbesitz (ab 16, 18 und 21 Jahren) –  das hängt vom Waffenmodell ab oder ob es sich um einen Schüler der forstwirtschaftlichen Sekundarschule handelt etc. (Gesetz über Schusswaffen und Munition - zákon č. 119/2002 Sb., - Zákon o střelných zbraních a střelivu).

Welche Bestimmungen gibt es bezüglich des Mitführens von Messern, Kampfgeräten (Pfeil und Bogen, Degen etc.) und Waffen?

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Welche Bestimmungen gibt es bezüglich sexueller Kontakte zu Jugendlichen?

Eine Person, die sexuelle Kontakte mit einer Person unter 15 Jahren hat oder diese sexuell missbraucht, begeht eine Straftat (§ 217a Strafgesetzbuch).

Eine Person, die einer Person unter 18 Jahren zum Geschlechtsverkehr vor der Ehe bewegt oder die die Abhängigkeit dieser Person missbraucht, begeht eine Straftat.  Eine Person, die einer Person unter 18 Jahren ein Entgelt für Geschlechtsverkehr anbietet, verspricht oder beschafft, begeht eine Straftat.

Eine Person, die pornographische Werke mit Kindern produziert, verbreitet, importiert, exportiert, darauf zugreift etc., begeht eine Straftat (§205a und b Strafgesetzbuch).

Welche Bestimmungen gibt es bezüglich sexueller Kontakte zu Jugendlichen?

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Welche Beschränkungen gibt es, wenn ausländische Jugendliche kurzzeitig gegen Bezahlung arbeiten wollen, um ihre Reisekasse aufzubessern? Ab welchem Alter ist es ihnen gestattet zu arbeiten? Gibt es die Möglichkeit der sogenannten "Working Holiday"?

Laut Rechtsordnung der Tschechischen Republik ist jeder Ausländer berechtigt, auf dem Gebiet der Tschechischen Republik mit einer Arbeitserlaubnis und einem Visum für den Aufenthalt in der Tschechischen Republik zu arbeiten. Es gibt einige Ausnahmen zu dieser Regelung, zugunsten von Studenten und Personen, deren Aktivitäten in der Tschechischen Republik nicht länger dauert als das Gesetz bestimmt.

Ab 15 Jahren,  in Ausnahmefällen auch ab 14 Jahren, ist es gestattet zu arbeiten (Arbeitsgesetzbuch - zákon č. 65/1965 Sb.,zákoník práce; Gesetz über Beschäftigung - zákon č. 1/1991 Sb., o zaměstnanosti).

Welche Beschränkungen gibt es, wenn ausländische Jugendliche kurzzeitig gegen Bezahlung arbeiten wollen, um ihre Reisekasse aufzubessern? Ab welchem Alter ist es ihnen gestattet zu arbeiten? Gibt es die Möglichkeit der sogenannten "Working Holiday"?

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An wen / welche Einrichtung(en) können Jugendliche sich bei auftretenden Problemen in Ihrem Land wenden?

An die Behörden der Jugendfürsorge: Pädagogisch-psychologische Beratungseinrichtungen, Behörden für sozial-rechtliche Sicherheit von Kindern, Behörden für die internationale rechtliche Sicherheit von Kindern, regionale Behörden, Behörden der Gemeinden, Polizei etc.

An Verbände,  Stiftungen, NGOs etc.:

Linka bezpečí – Nadace Naše dítě (Sicherheitseinrichtung – Stiftung „Unser Kind“), Bílý kruh bezpečí (Weißer Ring der Sicherheit), Liga lidských práv – Centrum pro právní ochranu dětí (Bund der Menschenrechte – Zentrum für den gesetzlichen Schutz der Kinder), Česká sekce DCI (Tschechische Abteilung der internationalen Organisation zum Schutz von Kindern), Fond ohrožených dětí (Bund für Kinder in Gefahr), DĚTSKÉ kRIZOVÉ centrum (Zentrum für Kinder in Not)

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Vlašská 19, Postbox 88
118 01 Praha 1 — Malá Strana

Tel: +420 257 113 111
Fax: +420 257 53 40 56

Siehe auch: http://www.prag.diplo.de/Vertretung/prag/de/Startseite.html

An wen / welche Einrichtung(en) können Jugendliche sich bei auftretenden Problemen in Ihrem Land wenden?

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Hilfreiche Internetadressen

Die Zentralbehörde, die für Kinder- und Jugendangelegenheiten zuständig ist, ist das Ministerium für Schulwesen,  Jugend und Sport:

http://www.msmt.cz/index.php?lchan=1&lred=1

Weitere hilfreiche Internetadressen:

http://www.detskaprava.cz/english/index.htm

http://www.dkc.cz (Kinder-Krisenzentrum)

http://www.mpsv.cz/en/1607

Hilfreiche Internetadressen

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Weitere Informationen

Keine

Quellen:
Boschaft der Tschechischen Republik (11/2008; 07/2009)

Weitere Informationen