Gibt es Beschränkungen beim Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen?

Gibt es Beschränkungen beim Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen?
Flagge

Belgien

Es gibt eine Kommission, die  darüber entscheidet, ob ein Film erst für Personen ab 16 Jahren zulässig ist.

Flagge

Bulgarien

Kindern und Jugendlichen ist der Besuch von öffentlichen Filmveranstaltungen gestattet. Jedoch gibt es Einschränkungen in Bezug auf bestimmte Inhalte von Filmen. Die Altersbegrenzungen sind folgende:

  • Ohne Einschränkung zugelassen
  • Für Kinder unter 12 Jahren verboten
  • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verboten
  • Für Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) verboten

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung der Eltern freigegebene Filmveranstaltungen besuchen, die nach 22 Uhr stattfinden.

Flagge

Dänemark

Der Medienrat schlägt  folgendes vor:

  • Der Film ist für alle geeignet.
  • Der Film ist für Kinder unter 7 Jahren ungeeignet.
  • Der Film ist ab 11 Jahren freigegeben.
  • Der Film ist für Personen geeignet, die das 15. Lebensjahr vollendet haben.

Bei öffentlichen Filmvorführungen ist es Kindern, die älter als 7 Jahre sind, erlaubt zuzusehen, sofern sie von ihren Eltern oder anderen Erwachsenen begleitet werden.

Flagge

Deutschland

Es gibt Altersfreigaben für Filme und Zeitgrenzen für den Besuch von Kinos. (§§ 11 und 14 JuSchG).

§ 14 Kennzeichnung von Filmen und Film- und Spielprogrammen

(1) Filme sowie Film- und Spielprogramme, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, dürfen nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden.

(2) Die oberste Landesbehörde oder eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach Absatz 6 kennzeichnet die Filme und die Film- und Spielprogramme mit

1. „Freigegeben ohne Altersbeschränkung“,

2. „Freigegeben ab sechs Jahren“,

3. „Freigegeben ab zwölf Jahren“,

4. „Freigegeben ab sechzehn Jahren“,

5. „Keine Jugendfreigabe“.

§ 11 .3 … darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet werden

1. Kindern unter sechs Jahren,

2. Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr beendet ist,

3. Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr beendet ist,

4. Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr beendet ist.

Flagge

Estland

Kinos müssen den Kinderschutz beachten, das heißt, der Inhalt eines Films darf die kindliche Moral nicht verletzen.

Die Einschränkungen variieren je nach Inhalt des Filmes: unter 12 Jahren, 14 Jahren oder 16 Jahren verboten.

Flagge

Finnland

Entsprechend kuvaohjelmien tarkastamisesta 710/2011 (Gesetz zur Klassifikation audivisueller Programme 710/2011 [Übers. v. Verf.]) gibt es 4 unterschiedliche Kategorien:

  • ab 7 Jahre
  • ab 12 Jahre
  • ab 16 Jahre
  • ab 18 Jahre

Mit diesen Einschränkungen wird jedoch flexibel umgegangen: Wenn das Kind 3 Jahre jünger ist als die vorgesehene Beschränkung und von einer erwachsenen Person über 18 Jahren begleitet wird, ist es möglich, dass das Kind den Film sehen darf. Diese Regel gilt nicht für Filme ab 18.

Flagge

Frankreich

Entsprechend Art.4 des Dekret Nr. 2001-618 vom 12. Juli 2001, vergibt der Minister für Kultur nach Beurteilung eines Klassifizierungsausschusses die Kennzeichnung zur Freigabe eines Films, die in article 19 Code de l’industrie cinématographique (Art. 19 Gesetzestextes zur Filmindustrie [Übers. v. Verf.]) beschrieben ist.
Es gibt folgende Kennzeichnungen:

a) Freigegeben ohne Altersbeschränkung

b) Freigegeben ab zwölf Jahren

c) Freigegeben ab sechzehn Jahren

d) Nicht freigegeben unter achtzehn Jahren

Der Minister für Kultur kann nach Konsultation des Vorsitzenden des Klassifizierungsausschusses, abweichend von den Verboten in Art. 3 des vorliegenden Dekrets, Filmvorführungen zu nicht kommerziellen Zwecken, die in Schulen oder Universitäten organisiert werden, auf Antrag und unter der Verantwortung des Direktors der Einrichtung und nach Einschätzung des zuständigen Rates unter Bedingungen, die den pädagogischen Zweck dieser Vorführungen gewährleisten, erlauben (Art. 21).

Der Kinobesitzer ist verantwortlich dafür, dass die Durchführung von Alterskontrollen wahrgenommen wird. Sollten Kinobetreiber dies nicht einhalten, können diese entsprechend Décret N° 92-445 concernant l’accès des minueurs aux salles de cinéma (Dekret Nr. 92-445 vom 15. Mai 1992 über den Zutritt Minderjährigen zu Kinos [Übers. v. Verf.]) mit Geldstrafen geahndet werden.

Flagge

Großbritannien

Das British Board of Film Classification (Britische Behörde zur Klassifikation von Filmen) ist verantwortlich für die Erteilung von Zertifikaten entsprechend der Inhalte von Filmen.

Die Kategorien sind:

  • U (universal – keine Altersbegrenzung)
  • PG (in Begleitung eines Erwachsenen empfohlen, aber einige Szenen sind für Kinder ungeeignet)
  • 12A (12 und älter; unter 12 Jahren nur in Begleitung mit Eltern)
  • 12 (12 und älter)
  • 15 (15 und älter)
  • 18 (18 und älter)
  • R 18 (eingeschränkt ab 18 - kann nur in zugelassenen Kinos oder in zugelassenen Sexshops gezeigt werden).
Flagge

Griechenland

Der Jugendausschuss stuft jeden Film unter folgenden Kategorien ein (Art. 36 Abs. 1 des Gesetzes 1597/1986 Schutz und Entwicklung der Filmkunst, Förderung der griechischen Filmproduktion und andere Bestimmungen):

a) Für Minderjährige geeignet

b) Eingeschränkt geeignet (ab 13)

c) Für Minderjährige ungeeignet  (ab 17)

d) Für Minderjährige strikt ungeeignet.

Flagge

Irland

Es gibt verschiedene Einstufungen:

  • G allgemein/vorgesehen für Schüler
  • PG jeder wird zugelassen
  • 12a - ab 12 Jahren. Unter 12-Jährige werden in Begleitung Erwachsener zugelassen.
  • 15a - ab 15 Jahren. Unter 15-Jährige werden in Begleitung Erwachsener zugelassen.
  • 16 - ab 16 Jahren
  • 18 - ab 18 Jahren
Flagge

Italien

Laut Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 2029 vom 11. November 1963, Durchführungsverordnung zum Gesetz Nr. 161 vom 21. April 1962 über die Prüfung von Filmen und Theaterstücken, sind die filmischen und theatralischen Werke als für Minderjährige verboten anzusehen, die - obzwar sie keine Verletzung der guten Sitten darstellen (nach Art. 6 des Gesetzes) -  vulgäre Bemerkungen oder Gesten enthalten, amoralischen Verhaltensweisen gegenüber nachsichtig sind, erotische oder gewalttätige Szenen mit Menschen oder Tieren zeigen, oder auch Szenen über chirurgische Eingriffe oder hypnotische und mediumistische Phänomene, wenn diese in besonders eindringlicher Form gebracht werden; ferner Filme und Theaterstücke, die Hass oder Rachegefühle anstacheln oder Verbrechen in einer Weise darbieten, dass zur Nachahmung oder zum Freitod in suggestiver Form verleitet wird. Es bestehen Zugangsbeschränkungen für die Projektion und das Ansehen von Filmen und Theaterarbeiten für Jugendliche unter 14 und unter 18 Jahren auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 161 vom 21. April 1962, Prüfung von Filmen und Theaterstücken sowie nachfolgender Änderungen (Gesetzesdekret Nr. 3 vom 8. Januar 1998). Diese Beschränkungen werden von Mal zu Mal von einer Ad-hoc- Kommission bestimmt, welche die sog. Zensurtätigkeit ausübt.

Flagge

Kroatien

In Kroatien sind allgemeine Vorschriften zum Jugendschutz in diesem Bereich im Gesetz über audiovisuelle Aktivitäten festgelegt. Darüber hinaus hat das Kroatische Audiovisuelle Zentrum die Klassifikationsverordnung für audiovisuelle Werke verabschiedet, die das Verfahren zur Bewertung audiovisueller Werke (Filme) und deren Kennzeichnung (die Kategorien: alle Altersgruppen, 12, 15 und 18) hinsichtlich ihrer Eignung für Altersgruppen regelt, um Minderjährige vor ungeeigneten Inhalten für ihr Alter zu schützen. In der Praxis dient es dazu, die Eltern auf potenziell ungeeignetes Material für Kinder aufmerksam zu machen, da es keine formelle Überwachung und Kontrolle hinsichtlich des Zugangs zu öffentlichen Filmvorführungen gibt.

Darüber hinaus ist es verboten, Videospiele, deren Kategorie für ihr Alter ungeeignet ist, an Minderjährige zu vertreiben, zu verkaufen oder zu vermieten. Weitere Informationen über die Umsetzung von Bestimmungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor audiovisuellen Inhalten erhalten Sie beim Kroatischen Audiovisuellen Zentrum per E-Mail: info@havc.hr.

Gemäß dem Strafgesetzbuch (Art. 165) gilt: jeder, der an ein Kind unter fünfzehn Jahren verkauft, ein Geschenk macht, präsentiert oder öffentlich über ein Computersystem, ein Netzwerk oder ein Medium zur Speicherung von Computerdaten oder auf andere Weise Dateien, Bilder, audiovisuelle Inhalte oder andere Gegenstände pornografischen Inhalts zugänglich macht oder ihm zeigt, wird mit einer Freiheitsstrafe (sechs Monate bis fünf Jahre) bestraft.

Flagge

Lettland

Es ist verboten Kindern Spielzeuge, Videofilme, Computerspiele, Zeitschriften oder andere Formen der Veröffentlichungen mit gewalttätigen, brutalen, erotischen und pornografischen Inhalten, die die psychologische  Entwicklung von Kindern gefährden könnte, zu zeigen, zu kaufen, zu schenken oder auszuleihen.

Flagge

Litauen

Alle Programme, Fernsehsendungen und Filme, die Informationen enthalten oder verbreiten, die sich nachteilig auf Kinder / Jugendliche auswirken, müssen gemäß dem Gesetz indexiert und zu angemessenen Zeiten ausgestrahlt werden. Programme, Filme und Shows:
1) muss mit einem "S" -Index gekennzeichnet und zwischen 23 Uhr und 6 Uhr morgens ausgestrahlt werden, wenn sich die bereitgestellten Informationen / deren Inhalt negativ auf Minderjährige auswirken;
2) muss mit dem Index "N-14" gekennzeichnet und zwischen 21.00 und 6.00 Uhr ausgestrahlt werden, wenn sich die bereitgestellten Informationen / deren Inhalt negativ auf Kinder unter 14 Jahren auswirken;
3) muss mit dem Index "N-7" gekennzeichnet sein, wenn sich die bereitgestellten Informationen / deren Inhalt negativ auf Kinder unter 7 Jahren auswirken.

 

Flagge

Luxemburg

Der Zutritt zu öffentlichen Filmvorführungen ist laut Gesetz vom 20 April 2009 frei (Loi relative à l'accès aux représentations cinématographiques publiques). Diese Freiheit kann nur einbeschränkt werden wenn der Fim den Minderjährigen einen Schaden zuführen könnte. Der Filmbetreiber muss dann auf Grund von gesetzlich vorgegebenen Kriterien den Film in verschiedene Altersstufen einschränken (Gewalt, Horror, Sex, Diskriminierung, Alkohol, Drogen, usw.).
Eine Kommission überwacht die Ausführung dieser Altersbeschränkungen.

Flagge

Malta

Filme werden in eine der folgenden Kategorien eingeteilt:

  • U – Personen jeden Alters werden zugelassen

  • PG – Personen jeden Alters werden zugelassen, jedoch sehr junge Kinder müssen von ihren Eltern oder einem Vormund begleitet werden

  • 12 – Personen ab 12 Jahren werden zugelassen

  • 16 – Personen ab 16 Jahren werden zugelassen

  • 18 – Personen ab 18 Jahren werden zugelassen

Das bedeutet, dass eine Person unter dem in der Kategorie angegebenen Alter nicht zur Filmvorführung zugelassen werden darf. (Vide Subsidiary Legislation 10/17 )

Flagge

Niederlande

In den Niederlanden gibt es ein Informationssystem, das Filme für ihre Eignung für bestimmte Altersgruppen klassifiziert. Dieses System, "Kijkwijzer" genannt, wird von der audiovisuellen Branche selbst betrieben. Gestützt auf Artikel 240a wird Kindern unter 16 Jahren der Zugang zu einem Kinofilm mit der Altersgrenze "16" nicht gestattet. Auch nicht in Begleitung eines Erwachsenen. Identifikation kann angefordert werden. Für Filme mit anderen Altersbeschränkungen sind Kinder unter der Altersgrenze nur in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt.

Siehe auch: http://www.kijkwijzer.nl/index.php

Flagge

Österreich

Minderjährige dürfen alle Filme anschauen, die für ihre Altersgruppe zugelassen sind. Die Kinobetreiber informieren im Kino, den Kinoprogrammen sowie im Internet über die jeweilige Altersfreigabe. Der Gesetzgeber sieht folgende Altersfreigaben vor:
•    freigegeben ohne Altersbeschränkung
•    freigegeben ab 6 Jahren
•    freigegeben ab 12 Jahren
•    freigegeben ab 16 Jahren
•    keine Altersfreigabe (d.h. freigegeben ab 18 Jahren)
Die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten setzt die gesetzlichen Altersfreigaben nicht außer Kraft. Außerdem gilt die Einschränkung, dass der Film zu einer Zeit enden muss, in der dem Minderjährigen der Aufenthalt in der Öffentlichkeit gestattet ist (vgl. Nr. 2).
 

Flagge

Polen

In Polen gelten Einschränkungen beim Kinobesuch. Diese Einschränkungen betreffen das Alter der Besucher und es gibt folgende Filmkategorien: ohne Einschränkungen, ab 12 Jahren, ab 16 Jahren, ab 18 Jahren. Gemäß dem Gesetz über Kinokunst (Gesetzblatt aus dem Jahre 2003, Nr. 58, Position 513)  bestimmt der für Kulturangelegenheiten zuständige Minister die Tätigkeits- und Entwicklungsrichtung von Kinokunst und die Richtlinien für Filminstitutionen über Produktionsverfahren, Bearbeitung und Verleih.

Flagge

Portugal

Kinder und Jugendliche dürfen Kinos je nach der Altersstufe  besuchen, die die zuständige Behörde festsetzt:

· ab 4 Jahren

· ab 6 Jahren

· ab 12 Jahren

· ab 16 Jahren

· ab 18 Jahren

Flagge

Rumänien

Es liegen noch keine Informationen vor.

Flagge

Schweden

Es gibt unterschiedliche Altersbegrenzungen für den Besuch von öffentlichen Filmveranstaltungen. Diese sind jugendfrei, sieben, elf, fünfzehn Jahre.  Mehr Informationen auf der Webseite von Statens medierad: www.statensmedierad.se. Dies ist die Institution für Filmzensur.

Flagge

Slowakei

Programme oder andere Dienstleistungen, die die physische, mentale oder moralische Entwicklung bzw. die mentale Gesundheit und den emotioanlen Zustand von Minderjährigen gefährden könnten, dürfen nicht in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr ausgestrahlt werden. Auf der Basis einer Klassifikation von Programmen, bezüglich des Alters und der Angemessenheit von Sendungen zum Schutz von Minderjährigen, ist die rechtliche Rundfunkanstalt verpflichtet, ein einheitliches System für die Kennzeichnung anzuwenden.

Die Kennzeichnung über ein einheitliches Klassifizierungssystem betreffen beispielsweise audiovisuelle Werke, Tonaufnahmen, Multimedia-Werke und weitere Programme dieser Art. Diese müssen hinsichtlich ihrer Eignung in Bezug auf ihre Unzugänglichkeit, Angemessenheit oder Unangemessenheit für die Altersgruppe bis 7, 12, 15 oder 18 Jahren überprüft und gekennzeichnet werden. Die Betreiber der audiovisuellen Technik (z. B. Kinobesitzer) müssen die Altersfreigaben durch den Hersteller oder den Verteiler von den audivisuellen Medien innerhalb von audivisuellen Darbietungen im Kino oder in weiteren öffentlich zugänglichen Bereichen, sicherstellen.

Flagge

Slowenien

Kindern unter 15 Jahren ist es nicht erlaubt  Filme zu sehen, die einen unangemessenen Inhalt, wie Gewalt oder Pornografie enthalten.

Flagge

Spanien

Es gibt 5 Kategorien für den Besuch von Filmen:

  • für jeden geeignet
  • ab 7 Jahren
  • ab 12 Jahren
  • ab 16 Jahren
  • ab 18 Jahren

Diese Kategorien gelten ebenso für das Fernsehprogramm. Kinos müssen Kindern den Zutritt zu Filmen verwehren, wenn sie das empfohlene Alter noch nicht erreicht haben. Ein Kind, das das ausgeschriebene Alter noch nicht erreicht hat, kann der Zutritt erlaubt werden, wenn es von den Eltern oder einer erziehungsberechtigten Person begleitet wird.

Flagge

Tschechien

Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen.  Die Eltern tragen die Verantwortung für ihre Kinder.

Flagge

Ungarn

In Ungarn werden die Filme in fünf  Kategorien eingestuft:

· Ohne Altersbegrenzung

· Unter 12 Jahre nur unter Aufsicht einer volljährigen Personen

· Unter 16 Jahre nicht geeignet

· Unter 18 Jahre nicht geeignet

· Nur für Erwachsene

Die Betreiber der Kinos sind für die Einhaltung dieser Altersbeschränkungen verantwortlich.

Flagge

Zypern

Es gibt eine Altersbegrenzung.  Diese ist 16 Jahre.

Alle Filme werden vor der Projektion auf die Leinwand von einem Komitee bewertet, und gemäß der Bewertung dürfen Kinder / Jugendliche an der Filmvorführung teilnehmen oder nicht.