Bis zu welchem Alter gilt man als Kind? Bis zu welchem Alter gilt man als Jugendlicher?

Bis zu welchem Alter gilt man als Kind? Bis zu welchem Alter gilt man als Jugendlicher?
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Belgien

Bis zum Alter von 18 Jahren gilt man als minderjährig. In vielen flämischen Verordnungen unterscheidet man zwischen Kindern bis (<) 12 Jahren und Kindern ab (>) 12 Jahren. Kinder ab 12 dürfen juristisch gesehen Entscheidungen treffen, die in ihrem Interesse liegen, müssen aber dann auch die Konsequenzen ihrer Handlungen tragen.
So beinhaltet z.B. das Decree concerning the legal position of the minor in the integrated youth care (Verordnung bezüglich der rechtlichen Stellung von Minderjährigen in der ganzheitlichen Jugendpflege [Übers. v. Verf.]), dass Kinder ab 12 mit den offerierten Unterstützungsleistungen einverstanden sein müssen.

Auf föderaler Ebene ist man ab 14 Jahren strafrechtlich mündig.

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Bulgarien

Gemäß Abschnitt 1 Art. 2 - 4 des Gesetzes für Personen und Familien, gilt eine Person bis 14 Jahre als Kind. Personen von 14 bis 18 Jahren sind Jugendliche. Sie können in Übereinstimmung mit ihren Eltern rechtswirksame Handlungen vornehmen, das schließt ein, dass sie für ihre eigenen Bedürfnisse kleine Geschäfte tätigen dürfen und über selbstverdientes Geld entscheiden können.

Mit Erreichen des 18. Lebensjahres sind Personen erwachsen. Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind, gelten als minderjährig.

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Dänemark

Bis zum Alter von 14 Jahren gilt eine Person als Kind.
Jugendlich ist man zwischen 14 und 18 Jahren.
Darüber hinaus gibt es keine weitere Definition für Jugendliche.

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Deutschland

Bis zu welchem Alter gilt man als Kind?

0-13 Jahre (§ 1.1 JuSchG)

Bis zu welchem Alter gilt man als Jugendlicher?

14-17 Jahre(§ 1.1 JuSchG)

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Estland

Gemäß § 2 des Kinderschutzgesetzes der Republik von Estland gilt eine Person bis 18 Jahre als Kind.

Entsprechend § 2 Abs. 1 des Jugendarbeitsgesetzes, sind Jugendliche Personen zwischen 7 und 26 Jahren.

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Finnland

Gemäß Lastensuojelulaki 13.4.2007/417 (Kinderfürsorgegesetz 13.4.2007/417 [Übers. v. Verf.]), ist ein Kind eine Person unter 18 Jahren und als „junge Person“ werden diejenigen unter 21 Jahren bezeichnet.

Entsprechend Finish Youth Act 72/2006 (Jugendgesetz 72/2006 [Übers. v. Verf.]) sind Jugendliche, Personen unter 29 Jahren.

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Frankreich

Das Gesetz kann unterschiedliche Regelungen vorsehen entsprechend dem Alter und der Urteilsfähigkeit der minderjährigen Person, insbesondere in strafrechtlichen Angelegenheiten.

Gemäß article 388 du Code civil (Art. 388 Bürgerliches Gesetzbuch [Übers. v. Verf.]) gilt eine Person bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr als minderjährig.
Jugendliche sind Personen bis 21 oder 25 Jahren.

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Großbritannien

Bis 18 Jahren gilt eine  Person als Kind oder Jugendlicher.

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Griechenland

Bis 12 Jahren gelten Personen als Kinder.

Jugendliche sind Personen bis 18 Jahren.

Minderjährig sind Personen zwischen dem 8. und dem vollendeten 18. Lebensjahr (Artikel 121 Abs. 1 Strafgesetzbuch ).

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Irland

In der Regel gilt man in Irland bis zum Alter von 18 Jahren als Kind.
Es gibt jedoch bestimmte Regelungen, die Kindern unter 18 Jahren Rechte geben, die normalerweise Erwachsenen vorbehalten sind (zum Beispiel das Recht zur Eheschließung).

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Italien

Es existieren keine spezifischen Normen, welche die Altersabschnitte für Kinder, Halbwüchsige und Jugendliche definieren. Im Allgemeinen pflegt man diese Zeitspannen mit der Schullaufbahn zu verbinden und sie dem Reifeprozess bis zum Erreichen der Volljährigkeit zuzuordnen, die per Gesetz mit Vollendung des 18. Lebensjahres festgelegt ist. Folgt man der Schullaufbahn, identifiziert man die Kindheit („Bambini/bam- bine“ - Buben/Mädchen) üblicherweise mit dem Zeitabschnitt von der Geburt bis 10 Jahre (frühe oder „erste“ Kindheit 0-6, „zweite“ Kindheit 6-10); die Prä-Adolezenz („ragazzi/ragazze“ - halbwüchsige „Jungs/Mädels“) mit dem Alter von 11 bis 13 und die Jugend (ital. selber Terminus „ragazzi/ragazze“ - dt. früher vielleicht „Jüngling/Mädchen, heute Jugendliche) mit dem Alter von 14 bis 17 Jahren. Dieses Schema entspricht jedoch nur zum Teil einer Definition der psychologischen Gesamtentwicklung.

Im italienischen Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es keine Definition für Minderjährige, es finden sich jedoch die Begriffe der Rechtsfähigkeit und der Geschäfts- oder Handlungsfähigkeit in den Artikeln § 1 bzw. § 2 des genannten Gesetzbuches. Erstere, die Rechtsfähigkeit, wird im Augenblick der Geburt erworben, während die Zweite, die Geschäfts-/ Handlungsfähigkeit mit Erlangen der Volljährigkeit (18 Jahre) erworben wird und damit die Fähigkeit, alle Handlungen vorzunehmen, für die kein anderweitiges Alter vorgeschrieben ist.


Obgleich eine ausdrückliche Definition für Minderjährige nicht vorliegt, hat Italien mit der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes von 1989 durch Gesetz Nr. 176/1999 automatisch die Definition von Kind („fanciullo“) als Synonym für Minderjährigen übernommen, wie sie im Art. 1 des Übereinkommens enthalten ist.

Hingewiesen sei ferner darauf, dass das Gesetz Nr. 977/67 „Arbeitsschutz für Kinder und Jugendliche“, wie geändert mit Rechtsverordnung 345/99, in Artikel 1 eine Unterscheidung zwischen Kind (bambino) und Jugendlicher (adolescente) vornimmt, indem es klärt, dass für die Ziele des Gesetzes als Kind der Minderjährige verstanden wird, der noch keine 15 Jahre alt ist oder noch der Schulpflicht unterliegt und als Jugendlicher der Minderjährige zwischen 15 und 18 Jahren, der nicht mehr der Schulpflicht untersteht.

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Kroatien

Die Begriffe »Kind« und »Jugendliche« werden derzeit durch verschiedene Regelungen unterschiedlich definiert. Gemäß dem Familiengesetz ist das Volljährigkeitsalter 18 Jahre. Das Strafgesetzbuch, definiert ein Kind im Sinne dieses Kodex als eine Person, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Nach dem Jugendgerichtsgesetz ist ein Minderjähriger eine Person, deren Alter zum Zeitpunkt der Straftat zwischen 14 und 18 Jahren lag.

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Lettland

Bis 18 Jahren gelten Personen als Kinder.  Jugendliche sind Personen zwischen 13 und 25 Jahren.

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Litauen

Die Definition des Kindes im litauischen Recht entspricht der Definition im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes. d.h. als Kind wird jede Person unter 18 Jahren angesehen. Wenn das Alter der Person unbekannt ist und Grund zu der Annahme besteht, dass sie minderjährig ist, gilt diese Person als Kind, bis das Gegenteil festgestellt ist.

Ein junger Mensch wird gemäß dem Gesetz über den jugendpolitischen Rahmen der Republik Litauen als eine Person zwischen 14 und 29 Jahren (einschließlich) definiert.

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Luxemburg

Laut Artikel 388 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Code Civil)  gelten Personen unter 18 Jahren als Minderjährige. Man macht gesetzlich keinen Unterschied zwischen Kindern und Jugendlichen. Mit dem Alter von 18 Jahren endet die elterliche Gewalt (autorité parentale) automatisch. Der Richter kann auch anderen Instanzen die elterliche Gewalt übertragen. 

Jeder Minderjährige hat seit dem Gesetz vom 27 Juli 1997 das Recht vom Richter in jeder gerichtlichen Angelegenheit gehört zu werden, die ihn selbst betrifft. Er darf nicht selbst entscheiden. Diese Macht liegt immer noch beim Richter und dies auch z.B. in Scheidungsfällen, wenn die Eltern sich nicht über die Aufteilung der elterlichen Gewalt einig sind.

Verschiedene Gesetzestexte regeln die Rechte und Pflichten von Jugendlichen. So sieht das Schulgesetz vom 6. Februar 2009 zum Beispiel eine zwölfjährige Schulpflicht vor, welche mit dem Eintritt in den Kindergarten beginnt (4 Jahre). Dies bedeutet für die meisten luxemburgischen Kinder, dass ihre Schulpflicht im Alter von 16 Jahren beendet ist.

Das Gesetz zum Schutz junger Arbeitnehmer vom 23. März 2001 unterscheidet zwischen Kindern unter 15 Jahren und Jugendlichen unter 18 Jahren. Das Jugendschutzgesetz vom 10. August 1992 gilt für alle Minderjährige unter 18 Jahren. Gemäß Artikel 32 dieses Gesetzes können jugendliche Straftäter ab 16 Jahren unter bestimmten Bedingungen dem Strafrichter vorgeladen werden.

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Malta

Nach Maltesischem Recht wird eine Person als minderjährig betrachtet, bis sie das 18. Lebensjahr erreicht. Also allgemein gesagt, bleiben sie unter der Autorität ihrer Eltern bis sie dieses Alter erreichen.

Es ist die Pflicht der Eltern, die Erziehungsberechtigung (exercise parental authority)über ihre Kinder auszuüben oder bei deren Abwesenheit deren jeweiliger gesetzlicher Vertreter (legal guardian) um sicherzustellen, dass die Kinder in ihrer Obhut vor Gefahren geschützt werden. Es gibt im Gesetz keine klare Unterscheidung zwischen den Begriffen Kind und Jugendlicher.

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Niederlande

Im Bürgerlichen Gesetzbuch werden Personen unter 18 Jahren als minderjährig angesehen. Ab 18 Jahren ist man erwachsen.

In der niederländischen Jugendpolitik wird Jugend im Allgemeinen als Altersgruppe von 0-27 Jahren definiert. Innerhalb dieser Altersgruppe wird unterschieden (in der Politik, nicht in den Gesetzen) zwischen Kindern (0-12 Jahre), Jugendlichen (12-18 Jahre) und jungen Erwachsenen (18-27 Jahre). In den Niederlanden gilt der Begriff Jugend für Kinder und Jugendliche von 0 bis 23 oder 27 Jahren, je nach Domäne; z.B. präventive lokale Jugendpolitik bis zu 23 Jahren und Jugendbeschäftigungspolitik bis 27 Jahre. (Quelle: http://www.youthpolicy.nl/en/Download-NJi/Country-sheet-the-Netherlands-2016.pdf)

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Österreich

Der Jugendschutz ist in Österreich nicht einheitlich geregelt, sondern Sache der Bundesländer. Minderjährig ist jedoch, wer das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat (§ 12 öBGB). 
In der Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg findet sich eine weitere Differenzierung als Kind vor der Vollendung des 14. Lebensjahres. In Salzburg gelten Kinder als Personen vor der Vollendung des 12. Lebensjahrs. Im Burgenland, Niederösterreich und in Wien wird für unter 18-Jährige nur noch der Begriff Junge Menschen verwendet.

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Polen

Als minderjährig gelten in Polen Personen von der Vollendung des 13. Lebensjahrs bis zu Ihrem 18. Lebensjahr. Ein Minderjähriger hat eine eingeschränkte Rechtsgeschäftsfähigkeit und unterliegt der elterlichen Aufsichtpflicht. (...)  Roznica maloletni nieletni.

Das Gesetz vom 26.10.1982 Verfahrensordnung bei Minderjährigen sieht als minderjährige Personen, die sich nach der Vollendung des 13. Lebensjahres und vor der Vollendung des 17. Lebensjahres strafbar gemacht haben. Eine Garantie für Kinderrechte ist vor allem das polnische Grundgesetz (Konstitution der Republik Polen) und die Kinderrechtskonvention aus dem Jahre 1989 (1991 durch Polen ratifiziert)

In Polen gibt es einen Ombudsmann/Fürsprecher für Kinderrechte.

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Portugal

Eine Person gilt bis 18 Jahre als Kind. Ab 18 ist eine Person volljährig.

Für besondere Zwecke sieht das Gesetz die Erweiterung des Jugendlichenstatus auf ein höheres Alter vor, z.B.: bei Sozialleistungen für Studenten (26 Jahre);  Jugendausweis (25 Jahre), gesetzlicher Status für strafbare Jugendliche (16-21 Jahre); Förder- und Schutzmaßnahmen (21 Jahre).

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Rumänien

Es liegen noch keine  Informationen vor.

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Schweden

Ein Kind ist eine Person unter 18 Jahren. Es gibt einige spezifische Bestimmungen über Jugendliche, die in unterschiedlichen Gesetzen geregelt sind.  Die Altersbestimmungen für Jugendliche variieren innerhalb dieser Gesetze.

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Slowakei

Gemäß der UN Kinderrechtskonvention sind Kinder in der Slowakischen Republik Personen unter 18 Jahren, sofern nach anwendbarem Recht die  Volljährigkeit nicht früher eintritt.

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Slowenien

Entsprechend dem Ehe- und Verwandschaftsbeziehungsgesetz, sind Kinder Personen bis 18 Jahren. Mit Erreichen des vollendeten 18.  Lebensjahres gewährt man der Person die vollkommene Handlungs- und Geschäftsfähigkeit.

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Spanien

(Gesetz 1/1996 vom 15. Januar über den rechtlichen Schutz von Minderjährigen):
Minderjährige sind Personen unter 18 Jahren. Kinder gelten als minderjährige Personen.

Jugendliche sind allgemein Personen zwischen 15 und 24 Jahren. Personen zwischen 15 und 17 Jahren werden als Kinder oder Jugendliche definiert. Junge Erwachsene sind Personen zwischen 18 und 24 Jahren. Anders als der Begriff minderjährig bezeichnet Jugendlicher eher eine soziale Kategorie als einen Rechtsstatus.

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Tschechien

Bis 18 Jahre gilt eine Person als Kind und bis 26 Jahre als junge Person (nur praktisch, nicht im Gesetz geregelt).

Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch  (Nr. 40/1964 GBl.) werden natürliche Personen, die nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben, als Minderjährige bezeichnet. Erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres gelten im Allgemeinen die natürlichen Personen als geschäftsfähig. (Ausnahme: Je nach Gesundheitszustand der Person kann eine Person auch mit dem 18. Lebensjahr noch als geschäftsunfähig erklärt werden.)

Im Strafgesetzbuch (Nr. 140/1961 Gbl.) ist geregelt, dass das Kind, das bei Begehung einer Tat das 15. Lebensjahr nicht erreicht hat, schuldunfähig ist. Als Jugendliche gelten Minderjährige, die über 15 Jahre alt sind und noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben.

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Ungarn

Die ungarischen Gesetze bezeichnen alle Personen unter 18 Jahre als Kinder. Dieses Alter ist die Trennlinie zwischen den volljährigen und minderjährigen Bürgern.

Es gibt verschiedene Altersbegrenzungen  bezüglich der Definition von „jungen Leuten“, so beispielsweise bis 24, 26 oder 29 Jahren.

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Zypern

Bis zum Alter von 18 Jahren gilt man als  Kind oder Jugendlicher.