Welche Bestimmungen gibt es bezüglich des Mitführens von Messern, Kampfgeräten (Pfeil und Bogen, Degen etc.) und Waffen?

Welche Bestimmungen gibt es bezüglich des Mitführens von Messern, Kampfgeräten (Pfeil und Bogen, Degen etc.) und Waffen?
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Belgien

Ab 18 Jahren ist der Besitz  erlaubt. Das Mitführen von Messern, Pfefferspray usw. ist im öffentlichen Raum nicht erlaubt. 

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Bulgarien

Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften für das Tragen von Messern, Kampfkunstgeräten oder anderen Waffen. Dennoch ist das offene Tragen von Waffen verboten.
Ausgenommen sind Personen, die offiziell mit dem Personenschutz beauftragt sind. Die Ausstellung einer Erlaubnis für den Erwerb, den Besitz und den Gebrauch von Sprengstoff, Waffen und Munition ist abhängig von der körperlichen Befindlichkeit, davon, ob die Person als Einzelunternehmer registriert ist und ob sie bereits volljährig ist.

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Dänemark

Messer und andere Kampfgeräte
Gemäß Weapons and Explosives Act, art. 4 para 1 (Art. 4 Abs. 1 des Waffen und Explosionsgesetz [Übers. v. Verf.]), ist es in der Öffentlichkeit verboten Messer und Dolche zu tragen oder zu besitzen. Öffentliche Plätze sind zum Beispiel Bildungsstätten; Jugendzentren oder Erholungs- und Freizeitcenter. Allerdings können Messer und Dolche in Verbindung mit außerbetrieblichen Aktivitäten (Bsp. Jagen, Angeln, Sport o.ä.), getragen und besessen werden. Das Verbot gilt nicht für Taschenmesser mit einer Länge von bis zu 7 cm.
Nach Government Order on Weapons and Ammunition, art. 14 subsection 1, § 1-8 (Art. 14 Unterabschnitt 1, § 1-8 der Regierungsanordnung für Waffen und Munition [Übers. v. Verf.]), ist es verboten ohne eine polizeiliche Genehmigung „scharfe“ Waffen zu erwerben, zu besitzen oder zu tragen, sobald die Klinge länger als 12 cm ist. Dies gilt auch für Klappmesser, Springmesser, Wurfsterne, Wurfmesser, Säbel oder ähnliche Objekte. Das Verbot betrifft keine Küchenmesser etc., die für den alltäglichen Bedarf genutzt werden, auch wenn die Klinge länger als 7cm sein sollte.

Schuss- und Feuerwaffen
Entsprechend Artikel 1 Unterabschnitt 1 und Art. 2 Unterabschnitt 1 des Waffen- und Explosionsgesetzes ist es verboten ohne eine Genehmigung des Justizministeriums oder auch der Polizei, Feuer- oder Schusswaffen zu importieren, zu produzieren, zu erwerben oder zu tragen. Eine Feuer- oder Schusswaffenlizenz kann bei einer Person unter 18 Jahren nur genehmigt werden, wenn diese in einem Schützen- oder Jagdverein ist, bereits 16 Jahre alt ist oder wenn die Person bereits eine Jagdlizenz erhalten hat. Darüber hinaus ist es eine Bedingung, dass die Eltern der minderjährigen Person eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben und darin einwilligen, dass sie die Lagerung der Waffe im Interesse des Kindes übernehmen.

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Deutschland

Grundsätzlich dürfen Minderjährige keine Waffen benutzen außer im Rahmen von Ausbildung oder Arbeit, unter Aufsicht beim Schießsport oder bei der Ausbildung zur Jagd.
Druckluftwaffen dürfen unter Aufsicht bei Volksfesten zu Belustigung genutzt werden. (§§ 1, 3 und 27 Waffengesetz) Schusswaffen, die zum Spiel bestimmt sind und nur eine geringe Bewegungsenergie haben (weniger als 0,5 Joule), sind erlaubt.

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Estland

§ 18 Abs. 4 Waffengesetz:

Waffen und Munition, die sich im freien Handel befinden, dürfen nicht von Personen unter 18 Jahren erworben, gelagert, getragen, versandt oder in Besitz genommen werden.

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Finnland

Gemäß Järjestyslaki 612/2003, § 10 (§ 10 Gesetz über die öffentliche Ordnung 612/2003 [Übers. v. Verf.]) sind das Tragen und der Besitz von Waffen, die anderen Personen schaden können, in der Öffentlichkeit verboten.

Die Abgabe von Luftgewehren und Harpunenkanonen an Minderjährige ist ohne die Einwilligung eines Erziehungsberechtigen nicht erlaubt (§ 11 Gesetz über die öffentliche Ordnung).

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Frankreich

Der Besitz von Waffen der 6. Klasse (Stichwaffen, Schlagstöcke, Bajonette, Verteidigunssprays, Schlagringe, elektrische Geräte zur Verteidigung) ist ab 16 Jahren mit Zustimmung der Eltern erlaubt (Tragen und Transportieren dieser Waffen sind für alle volljährigen und minderjährigen Personen verboten, sofern sie keinen berechtigten Grund vorweisen können).


Für den Besitz von Waffen der 5. Klasse (Jagdwaffen) gilt, dass Minderjährige ab 16 Jahren neben der Zustimmung der Eltern eine spezifische Genehmigung benötigen und für Waffen der 7. Klasse (Schusswaffen, Feuerwaffen, Sportwaffen, Gewehre mit manueller Umschaltung, Luftgewehre mit mehr als 10 Joule Leistung) müssen Minderjährige über eine Lizenz eines zugelassenen Sportverbandes sowie über die elterliche Zustimmung verfügen.

Die Klassifikation der Waffen ist dem Dekret Nr. 95-589 vom 6.Mai 1995 über die Anwendung des Dekrets vom 18. April 1939 Festlegungen von Regelung über Kriegsmaterialien, Waffen und Munition zu entnehmen.

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Großbritannien

Es ist eine strafbare Handlung Waffen wie Messer und Gewehre zu tragen. Es ist ebenfalls illegal CS-Spray mitzuführen.
Kampfgeräte (Pfeil und Bogen, Degen etc.) für den Freizeitgebrauch müssen sicher transportiert werden.

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Griechenland

Minderjährigen ist es verboten Waffen oder andere Gegenstände, die im Art. 1 des Gesetzes 2168/1993 enthalten sind, zu tragen.
Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, ist es erlaubt Messer zum Fischen zu besitzen. Minderjährige können ebenso unter kompetenter Beaufsichtigung in Schießständen und Sportschützenvereinen das Schießen üben (Art. 1 und 10 des Gesetzes 2168/1993).

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Irland

Gemäß dem Firearms Act 1925 (Schusswaffengesetz von 1925 [Übers. v. Verf.]), novelliert im Jahre 1964, ist es Personen unter 18 Jahren nicht erlaubt, einen Waffenschein zu besitzen.
Als Schusswaffen gelten alle tödlichen Waffen, mit denen ein Schuss, Munition oder andere Geschosse abgefeuert werden können (auch Luftgewehre oder Armbrüste). Das Mitführen eines Messers gilt als strafbare Handlung.

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Italien

Nach der italienischen Rechtsordnung werden als Waffen angesehen: Schusswaffen und alle anderen, deren natürliche Bestimmung der tätliche Angriff auf eine Person ist, ferner alle für Verletzungen geeigneten Instrumente, Sprengstoffe, Tränen-  und Giftgase, Bomben und jegliches Gerät oder Behältnis, das mit explosivem Material und Erstickungs- oder Tränengas gefüllt ist, s. Artikel 585 und 704 des Strafgesetzbuches. Laut Königlicher Verordnung Nr. 773 vom 18. Juni 1931, Genehmigung des Einheitstextes der Gesetze für öffentliche Sicherheit, Art. 44, kann der Waffenschein einem nicht aus der väterlichen Gewalt entlassenen Minderjährigen nicht erteilt werden. Der Präfekt ist jedoch berechtigt, den Waffenschein für die lange Feuerwaffe, allein zu Jagdzwecken, dem Minderjährigen zu erteilen, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und das schriftliche Einverständnis des Erziehungsberechtigten oder dessen, der die gesetzliche Vormundschaft ausübt, vorlegt und den Beweis erbringt, im Umgang mit der Waffe erfahren zu sein.

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Kroatien

In Kroatien trat im November 2018 ein neues Gesetz über den Erwerb und den Besitz von Waffen (Amtsblatt Nr. 94/18) in Kraft.
Gemäß dem Gesetz über den Erwerb und den Besitz von Waffen ist es verboten, Kindern den Gebrauch von Waffen zu gestatten, außer in Situationen, die ausdrücklich durch das Gesetz vorgeschrieben sind (Artikel 35).

 

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Lettland

Erst ab 18 Jahren darf eine Person eine Waffe erwerben und besitzen. Ab 21 Jahren kommen weitere Regelungen hinzu, die es einer Person erlaubt weitere Waffen zu besitzen.

Der § 19 Abs. 1 des Waffengesetzes bestimmt die Rechte von Jugendlichen im Umgang mit Waffen.

Eine Person, die das Alter von 16 Jahren erreicht hat, ist  befugt ein Gasspray zur Selbstverteidigung zu erwerben, aufzubewahren und mitzuführen. Weiterhin sind erlaubt, pyrotechnische Waren der 1. und 2. Klasse (die Klassifizierung der pyrotechnischen Waren für den zivilen Gebrauch erfolgt nach der Bewertung der Inhaltsstoffe) zu erwerben und in Gebrauch zu nehmen.

In Absatz 2 ist geregelt, dass eine Person ab 18 Jahren befugt ist, blanke Waffen zu erwerben, aufzubewahren und mitzuführen. Zu den blanken Waffen zählen auch pneumatische Waffen mit geringer Geschossenergie, Gaspistolen (als Revolver) und deren Munition sowie Elektroschockgeräte.

Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, einen Jagdschein besitzen und seit mindestens drei Jahren Jagderfahrung haben, dürfen Jagdwaffen und Munition für die Jagd, Schießübungen und Schießsportwettbewerbe nutzen.

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Litauen

Der Besitz einer Waffe erfordert  eine Erlaubnis. Derartige Genehmigungen werden an Kinder nicht erteilt.

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Luxemburg

Das Gesetz vom 15. März 1983 unterscheidet zwischen verbotenen Waffen und Waffen, welche einer Genehmigung unterliegen. Zu den verbotenen Waffen gehören zum Beispiel Stichwaffen mit zweischneidiger Klinge oder Messer, deren Klinge länger als  7 cm ist. Jagd-  und Sportwaffen unterliegen einer Genehmigungspflicht. Minderjährige können für solche Waffen eine Sondergenehmigung vom Justizminister erhalten. Sportgeräte zum Bogenschießen sind vom Waffengesetz ausgenommen und unterliegen keiner Genehmigung.

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Malta

Durch die Waffenverordnung (Kap. 66) ist es illegal, irgendwelche Messer mit einer scharfen/spitzen Klinge, andere Schneidewerkzeuge oder andere scharfe/spitze Werkzeuge an eine Person unter 18 Jahren zu verkaufen oder zu liefern. Hinzu kommt,  dass die Benutzung von Gewehren und anderen Schusswaffen für sportliche Zwecke eine Lizenz von der Polizei erfordert, die keiner Person gewährt wird, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.

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Niederlande

Es ist es verboten Waffen jeglicher Art ohne eine Erlaubnis zu tragen. Eine Genehmigung  kann nur Erwachsenen ausgestellt werden. Schulen sind für die Sicherheit ihrer Schüler verantwortlich.

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Österreich

Für Jugendliche unter 18 Jahren ist der Besitz von Waffen, Munition und Knallpatronen verboten. Das gilt auch für Hieb- und Stichwaffen (z.B. Messer) und Pfeffersprays. Mit behördlicher Genehmigung können Jugendliche ab der Vollendung des 16. Lebensjahrs eine Sportwaffe besitzen.
Softairwaffen und Paintball-Markierer gelten zwar nicht als Waffen nach dem Waffengesetz, dürfen aber an Jugendliche unter 18 nicht verkauft werden
 

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Polen

Die Regelungen zur Vergabe und Rücknahme von Waffenscheinen, zu Kauf, Lagerung, Verkauf, Deponierung von Waffen und Munition, der Durchfuhr durch das Gebiet der Republik Polen, der Ein- und Ausfuhr von Waffen und Munition sowie dem Waffenbesitz von Ausländern und dem Funktionieren von Schießständen sind im Waffen- und Munitionsgesetz vom 21.05.1999 festgelegt (Gesetzblatt,  Nr. 53, Ziff. 549 mit späteren Änderungen).

Art. 4 des oben genannten Gesetzes beinhaltet die Definitionen von Waffen und Munition. Im Art. 9 befindet sich eine Vorschrift, die besagt, dass man Schusswaffen und dazu passende Munition besitzen darf, wenn vorher ein Waffenschein von dem zuständigen Wojewodschaftskommandanten (Verwaltungsbezirkskommandanten) der Polizei ausgestellt wurde.

Im Art. 15 Abs. 1 Punkt 1 ist die Regel festgehalten, dass Personen unter 21 Jahren keinen Waffenschein erhalten können. Im Kapitel 3 dieses Gesetzes befinden sich Vorschriften, die Durch-, Ein- und Ausfuhr von Waffen und Munition bestimmen sowie die Problematik des Waffen- und Munitionsbesitzes durch Ausländer regeln. Auf Antrag einer Schule, einer Sportorganisation, des Polnischen Jägerbundes oder eines Verteidigungsvereins kann der Waffenschein auch Personen ausgestellt werden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine solche Waffe kann aber nur zu Sport- oder Jagdzwecken benutzt werden.

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Portugal

Die Einschränkungen bezüglich des Mitführens von Messern und Klappmessern sind nach dem Waffengesetz dieselben wie für Erwachsene. Das Mitführen  von Kampfgeräten ist erlaubt, sofern der Gebrauch durch die Ausübung der entsprechenden Sportart gerechtfertigt ist.

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Rumänien

Es liegen noch keine Informationen vor.

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Schweden

Der Besitz von Waffen erfordert eine spezielle Lizenz und ist im 1996:67 law on weapons (Waffengesetz 1996:67 [Übers. v. Verf.]) geregelt. Der Besitz von Messern und ähnlichen Waffen ist im Gesetz 1998:254 geregelt. Waffen sind  an öffentlichen Plätzen verboten. Die Altersgrenze für den Besitz liegt bei 21 Jahren (Gesetz 2000:148).

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Slowakei

Es ist eine Straftat, wenn jemand eine Schusswaffe oder Waffenteile produziert, importiert, exportiert, befördert,  aufbewahrt oder beschafft, ohne eine Erlaubniss und ohne ein Waffenkennzeichen für die Identifikation zu besitzen.

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Slowenien

Schulen haben besondere Festlegungen, die das  Tragen von Waffen an Schulen verbieten.

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Spanien

Minderjährige dürfen keine Waffen besitzen oder nutzen.

Personen ab 16 Jahren ist der Besitz von  Schrottflinten erlaubt. Hierfür müssen sie eine Genehmigung beantragt haben. Eltern oder erziehungsberechtigte Personen müssen den Besitz dieser Kleinkaliberwaffen zustimmen.

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Tschechien

Es gibt keine gesetzlichen Regelungen über das Tragen von Messern und Kampfgeräten.

Das Gesetz bestimmt verschiedene Altersgrenzen für die Zulassung zum Waffenbesitz (ab 16, 18 und 21 Jahren) –  das hängt vom Waffenmodell ab oder ob es sich um einen Schüler der forstwirtschaftlichen Sekundarschule handelt etc. (Gesetz über Schusswaffen und Munition - zákon č. 119/2002 Sb., - Zákon o střelných zbraních a střelivu).

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Ungarn

Für den Besitz von Waffen ist eine Erlaubnis erforderlich. Personen unter 18 Jahren erhalten jedoch keine Genehmigung.

Messer ab einer Klingenlänge von 8 cm gelten als Stichwaffen. Der Besitz von Geräten, die die öffentliche Sicherheit besonders  gefährden könnten, (z.B. Shuriken [kurze japanische Wurfwaffen], Gummiknüppel usw.) sind an öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Vergnügungslokalen verboten.

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Zypern

Das Tragen von Waffen ist generell verboten.