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Kinder- und Jugendschutz in Frankreich

  1. Bis zu welchem Alter gilt man als Kind? Bis zu welchem Alter gilt man als Jugendlicher?
  2. Ist der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen (Straßen, Parks etc.) Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten gestattet?
  3. Ist der Aufenthalt in Gaststätten und die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (Diskotheken) Kindern und Jugendlichen gestattet?
  4. Ist Kindern/Jugendl. der Aufenthalt in Nachtbars u. -clubs, vergleichbaren Vergnügungsbetrieben oder an jugendgefährdenden Orten (z.B. Drogenumschlagplätze, Aufenthaltsorte von Prostituierten) gestattet? Ist der Besuch öffentlicher Spielhallen gestattet?
  5. Ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche oder der Verzehr durch Kinder und Jugendliche verboten?
  6. Gibt es Beschränkungen beim Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen?
  7. Ist Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet?
  8. Ist der Zugang zu Internet-Cafés Kindern und Jugendlichen gestattet? Wie werden Kinder und Jugendliche dort vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt?
  9. Welche Bestimmungen gibt es bezüglich des Mitführens von Messern, Kampfgeräten (Pfeil und Bogen, Degen etc.) und Waffen?
  10. Welche Bestimmungen gibt es bezüglich sexueller Kontakte zu Jugendlichen?
  11. Welche Beschränkungen gibt es, wenn ausländische Jugendliche kurzzeitig gegen Bezahlung arbeiten wollen, um ihre Reisekasse aufzubessern? Ab welchem Alter ist es ihnen gestattet zu arbeiten? Gibt es die Möglichkeit der sogenannten "Working Holiday"?
  12. An wen / welche Einrichtung(en) können Jugendliche sich bei auftretenden Problemen in Ihrem Land wenden?
  13. Hilfreiche Internetadressen
  14. Weitere Informationen

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Bis zu welchem Alter gilt man als Kind? Bis zu welchem Alter gilt man als Jugendlicher?

Das Gesetz kann unterschiedliche Regelungen vorsehen entsprechend dem Alter und der Urteilsfähigkeit der minderjährigen Person, insbesondere in strafrechtlichen Angelegenheiten.

Gemäß article 388 du Code civil (Art. 388 Bürgerliches Gesetzbuch [Übers. v. Verf.]) gilt eine Person bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr als minderjährig.
Jugendliche sind Personen bis 21 oder 25 Jahren.

Bis zu welchem Alter gilt man als Kind? Bis zu welchem Alter gilt man als Jugendlicher?

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Ist der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen (Straßen, Parks etc.) Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten gestattet?

Der Aufenthalt ist ihnen jederzeit erlaubt.

Allerdings können durch Dekrete von Präfekturen oder Gemeinden Ausgangssperren eingerichtet werden. So ist es ggf. Minderjährigen unter 13 Jahren, die nicht von einer erwachsenen Aufsichtsperson begleitet werden, untersagt sich zwischen 23:00 und 06:00 Uhr an öffentlichen Orten aufzuhalten.
Das Verwaltungsgericht stellt in der Entscheidung Nr. 235638 vom 9. Juli 2001 (Sammlung Lebon) klar, dass diese Maßnahme rechtmäßig ist, wenn der Ort während der Nachtzeit offensichtlich eine Gefahr für die Gesundheit, Sicherheit, Erziehung und Moral des Kindes darstellt.

Ist der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen (Straßen, Parks etc.) Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten gestattet?

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Ist der Aufenthalt in Gaststätten und die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (Diskotheken) Kindern und Jugendlichen gestattet?

Restaurants:

Nach Art. 85 des Gesetzes Nr. 91-32 vom 10. Januar 1991 betreffend der Bekämpfung von Tabakabhängigkeit und Alkoholismus ist es untersagt, Minderjährige unter 16 Jahren, die nicht in Begleitung ihres Vaters, ihrer Mutter, ihres Vormunds oder jedes anderen volljährigen Personensorgebevollmächtigten sind, in Gaststätten zu bedienen. Minderjährige Personen über 13 Jahren sind jedoch selbst ohne Begleitung berechtigt, eine Gaststätte zu besuchen, die eine Lizenz für den Ausschank nicht-alkoholischer Getränke der Klasse 1 besitzt. Minderjährige unter 13 Jahren dürfen sich ohne erwachsene Begleitung nicht in Gaststätten (unabhängig von deren Lizenz) aufhalten. L. 3342-3 du Code de la santé publique (Art. 3342-3 des Gesetzgebung zum öffentlichen Gesundheitswesens [Übers. v. Verf.]) regelt dies ebenso.

Diskotheken:

Der Besuch von Diskotheken ist in Frankreich für Minderjährige wenig reglementiert. Die französische Gesetzgebung bzgl. Diskotheken beschäftigt sich hauptsächlich mit Fragen, die mit Lärmbelästigung zusammenhängen. Die Regelungen des Art. 85 des Gesetzes betreffend der Bekämpfung von Tabakabhängigkeit und Alkoholismus sind jedoch auch auf Diskotheken anwendbar. So verbietet der Art. 85 Minderjährigen ohne Begleitung einer erziehungsberechtigten Person den Besuch von Ausschankstellen. Diese Bezeichnung passt auch auf Diskotheken. Somit ist auch Art. 3342-3 der Gesetzgebung zum öffentlichen Gesundheitswesens im Bereich Nachtbars, Nachtclubs und Tanzveranstaltungen anwendbar. In der Regel erhalten daher Minderjährige unter 16 Jahren keinen Zutritt.

Ist der Aufenthalt in Gaststätten und die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (Diskotheken) Kindern und Jugendlichen gestattet?

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Ist Kindern/Jugendl. der Aufenthalt in Nachtbars u. -clubs, vergleichbaren Vergnügungsbetrieben oder an jugendgefährdenden Orten (z.B. Drogenumschlagplätze, Aufenthaltsorte von Prostituierten) gestattet? Ist der Besuch öffentlicher Spielhallen gestattet?

Nachtbars, Clubs:

Der Besuch von Diskotheken ist in Frankreich für Minderjährige wenig reglementiert. Die französische Gesetzgebung bzgl. Diskotheken beschäftigt sich hauptsächlich mit Fragen, die mit Lärmbelästigung zusammenhängen. Die Regelungen des Art. 85 des Gesetzes betreffend der Bekämpfung von Tabakabhängigkeit und Alkoholismus sind jedoch auch auf Diskotheken anwendbar. So verbietet der Art. 85 Minderjährigen ohne Begleitung einer erziehungsberechtigten Person den Besuch von Ausschankstellen. Diese Bezeichnung passt auch auf Diskotheken. Somit ist auch Art. 3342-3 der Gesetzgebung zum öffentlichen Gesundheitswesens im Bereich Nachtbars, Nachtclubs und Tanzveranstaltungen anwendbar. In der Regel erhalten daher Minderjährige unter 16 Jahren keinen Zutritt.

Jugendgefährdende Orte:

Es gibt in Frankreich keine Orte, an denen Prostitution erlaubt ist, oder Orte, an denen diesbezüglich spezifische Dekrete vorliegen.

Allerdings gibt es gemäß Art. 99 des Gesetzes Nr. 87-588 vom 30.Juli 1987 über spezifische Maßnahmen der sozialen Ordnung spezifische Rechtsvorschriften für die Orte, an denen sich Geschäfte befinden, die pornografisches Material verkaufen: Sie müssen sich mind. in 200 m Entfernung von Schulen befinden. Der Aufenthalt ist für Minderjährige in diesen Geschäften verboten.

Spielhallen:

Glücksspiel ist für Minderjährige verboten. Gemäß Art. 14 Dekret Nr. 59-1489 vom 22. Dezember 1959 bezüglich Vorschriften über das Spielen in Kasinos in See- und Thermalbäder sowie Kurorten, ist Minderjährigen der Aufenthalt in Spielhallen nicht gestattet. Entsprechend Verordnung Nr. 85-390 vom 1. April 1985 über die Organisation und den Betrieb von Sportwetten dürfen Minderjährige nicht an Sportwetten teilnehmen. Ebenso ist ihnen gemäß Dekret Nr. 78-1067 vom 9. November 1978 über die Organisation und den Betrieb on loterie nationale und loto national das Lottospiel verboten.

Ist Kindern/Jugendl. der Aufenthalt in Nachtbars u. -clubs, vergleichbaren Vergnügungsbetrieben oder an jugendgefährdenden Orten (z.B. Drogenumschlagplätze, Aufenthaltsorte von Prostituierten) gestattet? Ist der Besuch öffentlicher Spielhallen gestattet?

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Ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche oder der Verzehr durch Kinder und Jugendliche verboten?

Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, dürfen ausschließlich alkoholfreie Getränke (Gruppe 1) konsumieren und erwerben. 
Jedoch ist es Minderjährigen ab 16 Jahren gestattet im Beisein der Eltern oder Großeltern Alkohol zu Konsumieren.

► CODE DE LA SANTÉ PUBLIQUE : ART. L. 3342-1, L. 3342-3 (Quelle: http://www.sante.gouv.fr/IMG/pdf/Vente_sur_place_HD.pdf)

Klassifizierung des Getränkeausschanks:

· 1 Gruppe: alkoholfreie Getränke

· 2 Gruppe: Wein (einschließlich Apfel-, Birnen- und Honigwein), Bier, Crème de cassis und Säfte aus gegorenem Obst oder Gemüse, die 1,2 bis 3% Alkohol enthalten (natürliche Dessertweine aus kontrollierten Anbaugebieten)

· 3 Gruppe: andere natürliche Dessertweine, Likörweine, Aperitifgetränke auf Weinbasis, Erdbeerlikör, Johannisbeer- oder Kirschlikör unter 18% reinen Alkoholgehalts

· 4 Gruppe: Rum, Tafia (aus Rohrzucker), alkoholische Getränke, die aus der Destillation von Weinen, Apfelweinen, Birnenweinen oder Früchten gewonnen werden und denen keine Essenzen beigemengt werden (Cognac, Armagnac, Calvados)

· 5 Gruppe: alle anderen autorisierten alkoholischen Getränke (Bps. Ricard, Berger, Pernod, Whisky, Gin)

· Nicht autorisierte alkoholische Getränke: Aperitive auf Weinbasis mit einem reinen Alkoholgehalt über 18%, anishaltige Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 45%, Bitter und Bitterliköre, Enzian mit einem Zuckergehalt unter 200g/Liter und mit einem Alkoholgehalt über 30%.

Ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche oder der Verzehr durch Kinder und Jugendliche verboten?

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Gibt es Beschränkungen beim Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen?

Entsprechend Art.4 des Dekret Nr. 2001-618 vom 12. Juli 2001, vergibt der Minister für Kultur nach Beurteilung eines Klassifizierungsausschusses die Kennzeichnung zur Freigabe eines Films, die in article 19 Code de l’industrie cinématographique (Art. 19 Gesetzestextes zur Filmindustrie [Übers. v. Verf.]) beschrieben ist.
Es gibt folgende Kennzeichnungen:

a) Freigegeben ohne Altersbeschränkung

b) Freigegeben ab zwölf Jahren

c) Freigegeben ab sechzehn Jahren

d) Nicht freigegeben unter achtzehn Jahren

Der Minister für Kultur kann nach Konsultation des Vorsitzenden des Klassifizierungsausschusses, abweichend von den Verboten in Art. 3 des vorliegenden Dekrets, Filmvorführungen zu nicht kommerziellen Zwecken, die in Schulen oder Universitäten organisiert werden, auf Antrag und unter der Verantwortung des Direktors der Einrichtung und nach Einschätzung des zuständigen Rates unter Bedingungen, die den pädagogischen Zweck dieser Vorführungen gewährleisten, erlauben (Art. 21).

Der Kinobesitzer ist verantwortlich dafür, dass die Durchführung von Alterskontrollen wahrgenommen wird. Sollten Kinobetreiber dies nicht einhalten, können diese entsprechend Décret N° 92-445 concernant l’accès des minueurs aux salles de cinéma (Dekret Nr. 92-445 vom 15. Mai 1992 über den Zutritt Minderjährigen zu Kinos [Übers. v. Verf.]) mit Geldstrafen geahndet werden.

Gibt es Beschränkungen beim Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen?

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Ist Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet?

Es gibt kein Gesetz, dass Minderjährigen den Konsum von Tabakerzeugnissen verbietet, jedoch sind Verkauf und kostenlose Angebote von Tabakprodukten gemäß den Artikeln L. 3512-1-1 und L. 3511-2-1 der Gesetzgebung zum öffentlichen Gesundheitswesens an Minderjährige verboten. Sollten sie dies nicht einhalten, können Händler mit Geldbußen bestraft werden.

Die Gesetzgebung zum Kampf gegen den Tabakmissbrauch umfasst eine Anzahl von Verfügungen, die das Rauchen an bestimmten Orten verbieten. Dekret Nr. 92-478 vom 29. Mai 1992 über das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden:

· Das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, das in Art. 16 Gesetzes vom 9. Juli 1976 bezüglich der Bekämpfung des Tabakmissbrauchs geregelt ist, gilt in allen geschlossenen und überdachten Gebäuden, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind oder Arbeitsplätze darstellen (Art. 1).

· Das Rauchverbot bezieht sich, sofern dies möglich ist, nicht auf Stellen, die innerhalb von den in Art. 1 erwähnten Gebäuden Rauchern zur Verfügung gestellt werden (Art. 2).

· Innerhalb von Gebäuden, die für öffentlichen oder privaten Unterricht genutzt werden, sowie in allen anderen Räumlichkeiten, in denen unterrichtet wird, können spezielle Bereiche, die nicht mit den für den Unterricht genutzten Räumen in Verbindung stehen, für Raucher vorgesehen werden (Art. 8). Ferner können innerhalb von Gymnasien, vorausgesetzt die Räume sind von denen des vorhergehenden Schultyps getrennt, und in öffentlichen und privaten Einrichtungen, in denen weiterführender Unterricht und Berufsausbildung erteilt werden, spezielle Räume, ausgenommen Unterrichts-, Arbeits- und Versammlungsräume, für Raucher zur Verfügung gestellt werden.

· In öffentlichen Räumen, die zur Unterbringung und Beherbergung Jugendlicher genutzt werden, haben Minderjährige keinen Zugang zu den Bereichen, die für Raucher zur Verfügung stehen (Art. 9).

Wer an den in Art. 1 dieses Dekrets bezeichneten Plätzen außerhalb einer für Raucher bereitgestellten Zone raucht, dem wird eine Strafe auferlegt (Art. 14).

Ist Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet?

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Ist der Zugang zu Internet-Cafés Kindern und Jugendlichen gestattet? Wie werden Kinder und Jugendliche dort vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt?

Der Zugang ist ihnen jederzeit gestattet.

Es gibt derzeit keine spezifischen Rechtsvorschriften über Internet-Cafés.
Einige von ihnen bekunden jedoch, dass sie den Zugang zu jugendgefährdende Seiten (wie pornografischen Seiten) sperren.

Ist der Zugang zu Internet-Cafés Kindern und Jugendlichen gestattet? Wie werden Kinder und Jugendliche dort vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt?

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Welche Bestimmungen gibt es bezüglich des Mitführens von Messern, Kampfgeräten (Pfeil und Bogen, Degen etc.) und Waffen?

Der Besitz von Waffen der 6. Klasse (Stichwaffen, Schlagstöcke, Bajonette, Verteidigunssprays, Schlagringe, elektrische Geräte zur Verteidigung) ist ab 16 Jahren mit Zustimmung der Eltern erlaubt (Tragen und Transportieren dieser Waffen sind für alle volljährigen und minderjährigen Personen verboten, sofern sie keinen berechtigten Grund vorweisen können).


Für den Besitz von Waffen der 5. Klasse (Jagdwaffen) gilt, dass Minderjährige ab 16 Jahren neben der Zustimmung der Eltern eine spezifische Genehmigung benötigen und für Waffen der 7. Klasse (Schusswaffen, Feuerwaffen, Sportwaffen, Gewehre mit manueller Umschaltung, Luftgewehre mit mehr als 10 Joule Leistung) müssen Minderjährige über eine Lizenz eines zugelassenen Sportverbandes sowie über die elterliche Zustimmung verfügen.

Die Klassifikation der Waffen ist dem Dekret Nr. 95-589 vom 6.Mai 1995 über die Anwendung des Dekrets vom 18. April 1939 Festlegungen von Regelung über Kriegsmaterialien, Waffen und Munition zu entnehmen.

Welche Bestimmungen gibt es bezüglich des Mitführens von Messern, Kampfgeräten (Pfeil und Bogen, Degen etc.) und Waffen?

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Welche Bestimmungen gibt es bezüglich sexueller Kontakte zu Jugendlichen?

Die Schutzgrenze für sexuelle Kontakte mit Erwachsenen liegt bei 15 Jahren.

Das Strafgesetzbuch verbietet sexuelle Beziehungen zwischen Minderjährigen nicht (die unter 15 Jahre sind), sofern beide Personen dieser Beziehung ungezwungen zugestimmt haben.

Entsprechend Art. 227-25 Strafgesetzbuch ist die Beziehung zwischen einer volljährigen und einer minderjährigen Person unter 15 Jahren streng verboten, auch wenn die minderjährige Person angibt, dem Geschlechtsverkehr eingewilligt zu haben.

Die einvernehmliche Beziehung zwischen einer volljährigen und einer minderjährigen Person >15 Jahren sind wiederum nur dann verboten, wenn die erwachsene Person eine rechtmäßige bzw. anerkannte Autoritätsperson darstellt und diese das Verhältnis missbraucht, um die Einwilligung zu erhalten (Art. 227-27 Strafgesetzbuch).
Siehe auch: http://www.cyberjeune.org/ddj05/index.php3

Welche Bestimmungen gibt es bezüglich sexueller Kontakte zu Jugendlichen?

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Welche Beschränkungen gibt es, wenn ausländische Jugendliche kurzzeitig gegen Bezahlung arbeiten wollen, um ihre Reisekasse aufzubessern? Ab welchem Alter ist es ihnen gestattet zu arbeiten? Gibt es die Möglichkeit der sogenannten "Working Holiday"?

Jugendliche der EU, die zeitweise in Frankreich arbeiten wollen, unterliegen wie die französischen Jugendlichen den Bestimmungen des code du travail (Arbeitsgesetzbuch [Übers. v. Verf.]):

Minderjährige dürfen mit dem Einverständnis der Eltern ab 16 Jahren eine Arbeit aufnehmen. Die Arbeitszeiten sind streng geregelt. Dabei ist die Nachtarbeit grundsätzlich verboten.
Für Minderjährige zwischen 14 und 16 Jahren sind nur leichte Tätigkeiten erlaubt. Die möglichen Tätigkeiten und Bedingungen für <16 Jährige sind den Bestimmungen in den Artikeln L 4153-1 ff. des Arbeitsgesetzbuches zu entnehmen.

Ausländische Jugendliche, die nicht aus der EU kommen, zwischen 16 und 18 Jahren alt sind sowie in Frankreich arbeiten wollen, einem Praktikum nachgehen möchten oder auf der Liste für Arbeitssuchende eingeschrieben sind, müssen im Vorfeld eine Arbeitsgenehmigung erhalten haben. Ausländischen Jugendlichen <16 Jahren können in Ausnahmefällen oder wenn es ihnen entsprechend des Arbeitsgesetzbuches gestattet ist zu arbeiten, vorübergehende Arbeitsgenehmigungen erteilt werden (insbesondere bei einer Berufsausbildung).

Welche Beschränkungen gibt es, wenn ausländische Jugendliche kurzzeitig gegen Bezahlung arbeiten wollen, um ihre Reisekasse aufzubessern? Ab welchem Alter ist es ihnen gestattet zu arbeiten? Gibt es die Möglichkeit der sogenannten "Working Holiday"?

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An wen / welche Einrichtung(en) können Jugendliche sich bei auftretenden Problemen in Ihrem Land wenden?

Siehe: www.defenseuredensenfants.fr

örtliche Polizeistellen (Police nationale, Police municipale, Gendarmerie Nationale)

kostenlose Telefonhotline: 119 („allo enfant en danger“)

Kinder und Jugendliche können sich auch jederzeit an ein Conseil général (Jugendamt) wenden.

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

13/15 avenue Franklin D. Roosevelt
75008 Paris

Tel.:+33 (0) 1 53 83 45 00

Fax: +33 (0) 1 43 59 74 18

Siehe auch: http://www.paris.diplo.de/Vertretung/paris/de/02/Botschaft.html

An wen / welche Einrichtung(en) können Jugendliche sich bei auftretenden Problemen in Ihrem Land wenden?

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Hilfreiche Internetadressen

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Weitere Informationen

keine

Quellen:
Nationales Beobachtungszentrum für gefährdete Kinder - Observatoire national de l'enfance en danger (12/2009) Justizministerium, Direktion des gerichtlichen Jugendschutzes - Ministère de la justice et des libertés, Direction de la protection judiciaire de

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