Ein Kind ist eine Person unter 18 Jahren. Es gibt einige spezifische Bestimmungen über Jugendliche, die in unterschiedlichen Gesetzen geregelt sind. Die Altersbestimmungen für Jugendliche variieren innerhalb dieser Gesetze.
Kinder- und Jugendschutz in Schweden
- Bis zu welchem Alter gilt man als Kind? Bis zu welchem Alter gilt man als Jugendlicher?
- Ist der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen (Straßen, Parks etc.) Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten gestattet?
- Ist der Aufenthalt in Gaststätten und die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (Diskotheken) Kindern und Jugendlichen gestattet?
- Ist Kindern/Jugendl. der Aufenthalt in Nachtbars u. -clubs, vergleichbaren Vergnügungsbetrieben oder an jugendgefährdenden Orten (z.B. Drogenumschlagplätze, Aufenthaltsorte von Prostituierten) gestattet? Ist der Besuch öffentlicher Spielhallen gestattet?
- Ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche oder der Verzehr durch Kinder und Jugendliche verboten?
- Gibt es Beschränkungen beim Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen?
- Ist Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet?
- Ist der Zugang zu Internet-Cafés Kindern und Jugendlichen gestattet? Wie werden Kinder und Jugendliche dort vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt?
- Welche Bestimmungen gibt es bezüglich des Mitführens von Messern, Kampfgeräten (Pfeil und Bogen, Degen etc.) und Waffen?
- Welche Bestimmungen gibt es bezüglich sexueller Kontakte zu Jugendlichen?
- Welche Beschränkungen gibt es, wenn ausländische Jugendliche kurzzeitig gegen Bezahlung arbeiten wollen, um ihre Reisekasse aufzubessern? Ab welchem Alter ist es ihnen gestattet zu arbeiten? Gibt es die Möglichkeit der sogenannten "Working Holiday"?
- An wen / welche Einrichtung(en) können Jugendliche sich bei auftretenden Problemen in Ihrem Land wenden?
- Hilfreiche Internetadressen
- Weitere Informationen
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Ist der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen (Straßen, Parks etc.) Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten gestattet?
Es ist Kindern erlaubt sich an öffentlichen Plätzen (Straßen und Parks) ohne Beaufsichtigung der Eltern aufzuhalten.
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Ist der Aufenthalt in Gaststätten und die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (Diskotheken) Kindern und Jugendlichen gestattet?
Gaststätten:
Es gibt keine gesetzliche Regelung, die Kindern den Aufenthalt in Gaststätten verwehrt (ob mit oder ohne elterliche Begleitung). Kindern darf kein Alkohol ausgeschenkt werden. Aus diesem Grund haben viele Restaurants eigene Altersbestimmungen für Kinder, die nicht von ihren Eltern begleitet werden.
Diskos:
Die meisten Clubs haben ihre eigenen Regelungen bezüglich des Zuganges für Personen unter 18 Jahren. Dies gilt ebenso für den Besuch von öffentlichen Tanzveranstaltungen.
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Ist Kindern/Jugendl. der Aufenthalt in Nachtbars u. -clubs, vergleichbaren Vergnügungsbetrieben oder an jugendgefährdenden Orten (z.B. Drogenumschlagplätze, Aufenthaltsorte von Prostituierten) gestattet? Ist der Besuch öffentlicher Spielhallen gestattet?
Nachtbars, Nachtclubs:
Es gibt keine Bestimmung, die es Kindern verbietet. Der Ausschank von Alkohol und das Rauchen sind beschränkt möglich. Die meisten Clubs haben ihre eigenen Regelungen bezüglich des Zuganges für Personen unter 18 Jahren. Dies gilt ebenso für den Besuch von öffentlichen Tanzveranstaltungen.
Jugendgefährdende Orte:
Es gibt keine gesetzlichen Regelungen über gefährliche Orte.
Spielhallen:
Der Zutritt ist ab 20 Jahren erlaubt. Das Lotteriegesetz (1994:1000) sieht vor, dass Kinder von Wetten und Lotterien ausgeschlossen sind.
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Ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche oder der Verzehr durch Kinder und Jugendliche verboten?
Gemäß Gesetz 1977:293 über den Verkauf von Getränken ist der Verkauf alkoholischer Getränke an Personen unter 20 Jahren verboten. In Restaurants ist die Altersgrenze 18 Jahre. Sollte ein Kind beim Konsum alkoholischer Getränke überführt werden, hat nicht das Kind gegen das Gesetz verstoßen, sondern die erwachsene Person, die den Alkohol ausgegeben hat.
Es gibt unterschiedliche Altersbegrenzungen für den Besuch von öffentlichen Filmveranstaltungen. Diese sind jugendfrei, sieben, elf, fünfzehn Jahre. Mehr Informationen auf der Webseite von Statens medierad: www.statensmedierad.se. Dies ist die Institution für Filmzensur.
Das Rauchen ist unabhängig vom Alter an vielen öffentlichen Plätzen nur eingeschränkt möglich. Das Rauchen von Kindern ist nicht verboten, jedoch besteht ein Verkaufsverbot von Tabakprodukten an Personen unter 18 Jahren.
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Ist der Zugang zu Internet-Cafés Kindern und Jugendlichen gestattet? Wie werden Kinder und Jugendliche dort vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt?
Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, wenn gleich die Internet-Café-Aktivitäten im Gesetz 1982:635 über die Anordnung bzgl. bestimmter Spielautomaten geregelt sind.
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Welche Bestimmungen gibt es bezüglich des Mitführens von Messern, Kampfgeräten (Pfeil und Bogen, Degen etc.) und Waffen?
Der Besitz von Waffen erfordert eine spezielle Lizenz und ist im 1996:67 law on weapons (Waffengesetz 1996:67 [Übers. v. Verf.]) geregelt. Der Besitz von Messern und ähnlichen Waffen ist im Gesetz 1998:254 geregelt. Waffen sind an öffentlichen Plätzen verboten. Die Altersgrenze für den Besitz liegt bei 21 Jahren (Gesetz 2000:148).
Geschlechtsverkehr mit Kindern unter 15 Jahren ist verboten und entsprechend dem Strafgesetz strafbar.
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Welche Beschränkungen gibt es, wenn ausländische Jugendliche kurzzeitig gegen Bezahlung arbeiten wollen, um ihre Reisekasse aufzubessern? Ab welchem Alter ist es ihnen gestattet zu arbeiten? Gibt es die Möglichkeit der sogenannten "Working Holiday"?
Kinder dürfen ab 13 Jahren bis zu 12 Stunden in der Woche leichte Arbeiten ausführen. Personen aus der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft benötigen keine Arbeitsgenehmigung.
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An wen / welche Einrichtung(en) können Jugendliche sich bei auftretenden Problemen in Ihrem Land wenden?
Kinder können in der Schule oder bei sozialen Dienstleistungen der Städte oder Kommunen um Hilfe bitten. Unterstützung bieten auch einige NGO´s an. Ausländischen Kindern wird empfohlen, sich an ihre Botschaft zu wenden.
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Förbundsreubliken Tysklands Ambassad
Artillerigatan 64
114 45 Stockholm
Tel: +46-8-670 15 00
Fax: +46 8-670 15 72
Fax: +46-8 670 15 71
http://socialstyrelsen.se (nationales Gesundheits- und Wohlfahrtsamt)
Keine
Quellen:
Schwedische Botschaft (11/2008)