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Kinder- und Jugendschutz in Irland

  1. Bis zu welchem Alter gilt man als Kind? Bis zu welchem Alter gilt man als Jugendlicher?
  2. Ist der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen (Straßen, Parks etc.) Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten gestattet?
  3. Ist der Aufenthalt in Gaststätten und die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (Diskotheken) Kindern und Jugendlichen gestattet?
  4. Ist Kindern/Jugendl. der Aufenthalt in Nachtbars u. -clubs, vergleichbaren Vergnügungsbetrieben oder an jugendgefährdenden Orten (z.B. Drogenumschlagplätze, Aufenthaltsorte von Prostituierten) gestattet? Ist der Besuch öffentlicher Spielhallen gestattet?
  5. Ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche oder der Verzehr durch Kinder und Jugendliche verboten?
  6. Gibt es Beschränkungen beim Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen?
  7. Ist Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet?
  8. Ist der Zugang zu Internet-Cafés Kindern und Jugendlichen gestattet? Wie werden Kinder und Jugendliche dort vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt?
  9. Welche Bestimmungen gibt es bezüglich des Mitführens von Messern, Kampfgeräten (Pfeil und Bogen, Degen etc.) und Waffen?
  10. Welche Bestimmungen gibt es bezüglich sexueller Kontakte zu Jugendlichen?
  11. Welche Beschränkungen gibt es, wenn ausländische Jugendliche kurzzeitig gegen Bezahlung arbeiten wollen, um ihre Reisekasse aufzubessern? Ab welchem Alter ist es ihnen gestattet zu arbeiten? Gibt es die Möglichkeit der sogenannten "Working Holiday"?
  12. An wen / welche Einrichtung(en) können Jugendliche sich bei auftretenden Problemen in Ihrem Land wenden?
  13. Hilfreiche Internetadressen
  14. Weitere Informationen

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Bis zu welchem Alter gilt man als Kind? Bis zu welchem Alter gilt man als Jugendlicher?

In der Regel gilt man in Irland bis zum Alter von 18 Jahren als Kind.
Es gibt jedoch bestimmte Regelungen, die Kindern unter 18 Jahren Rechte geben, die normalerweise Erwachsenen vorbehalten sind (zum Beispiel das Recht zur Eheschließung).

Bis zu welchem Alter gilt man als Kind? Bis zu welchem Alter gilt man als Jugendlicher?

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Ist der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen (Straßen, Parks etc.) Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten gestattet?

Es gibt keine Gesetze, die Kindern ohne Begleitung von Erwachsenen den Aufenthalt an öffentlichen Plätzen verbieten. Jedoch sollten Minderjährige entsprechend dem Gesetz der Strafrechtspflege [Öffentliche Ordnung] 1994 an öffentlichen Plätzen nicht wegen Ruhestörung auffallen.
Zudem dürfen Minderjährige an öffentlichen Plätzen nicht betrunken sein. Wenn ein Minderjähriger ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einem öffentlichen Ort in Gefahr ist, können die Gesundheitsbehörden gemäß dem Child Care Act 1991 (Kinderschutzgesetz 1991) eingreifen.

Ist der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen (Straßen, Parks etc.) Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten gestattet?

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Ist der Aufenthalt in Gaststätten und die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (Diskotheken) Kindern und Jugendlichen gestattet?

Gaststätten:

Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist nur in Begleitung von deren Eltern oder weiteren erziehungsberechtigten Personen erlaubt, jedoch nur bis 21.00 Uhr. Jugendliche von 15 bis 17 Jahren, die eine Privatveranstaltung besuchen, bei der Essen serviert wird, dürfen sich auch länger in Gaststätten aufhalten.

Diskos:

Der Zutritt für Kinder und Jugendliche zu Tanzveranstaltungen hängt vom Ausschank alkoholischer Getränke ab.

Ist der Aufenthalt in Gaststätten und die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (Diskotheken) Kindern und Jugendlichen gestattet?

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Ist Kindern/Jugendl. der Aufenthalt in Nachtbars u. -clubs, vergleichbaren Vergnügungsbetrieben oder an jugendgefährdenden Orten (z.B. Drogenumschlagplätze, Aufenthaltsorte von Prostituierten) gestattet? Ist der Besuch öffentlicher Spielhallen gestattet?

Bars, Clubs:

Die Betreiber haben meistens ihre eigenen Zutrittsbestimmungen (Bsp. ab 18 Jahren).

Jugendgefährdende Orte:

Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen.

Spielhallen:

Das Wettgesetz von 1931 verbietet Wetten mit Personen unter 18 Jahren. Es gibt keine gesetzlichen Regelungen, die Kindern den Zutritt zu Spielhallen verbietet. Die Besitzer legen häufig ihre eigenen Zutrittsbestimmungen (das heißt nur Personen über 18 Jahren) fest.

Ist Kindern/Jugendl. der Aufenthalt in Nachtbars u. -clubs, vergleichbaren Vergnügungsbetrieben oder an jugendgefährdenden Orten (z.B. Drogenumschlagplätze, Aufenthaltsorte von Prostituierten) gestattet? Ist der Besuch öffentlicher Spielhallen gestattet?

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Ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche oder der Verzehr durch Kinder und Jugendliche verboten?

Der Verkauf von Alkohol an Minderjährige ist verboten und wird bestraft.
Es gibt keine Unterscheidung nach Alkoholgehalt. Jugendliche dürfen unter Aufsicht ihrer Eltern zu Hause Alkohol konsumieren.

Ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche oder der Verzehr durch Kinder und Jugendliche verboten?

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Gibt es Beschränkungen beim Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen?

Es gibt verschiedene Einstufungen:

  • G allgemein/vorgesehen für Schüler
  • PG jeder wird zugelassen
  • 12a - ab 12 Jahren. Unter 12-Jährige werden in Begleitung Erwachsener zugelassen.
  • 15a - ab 15 Jahren. Unter 15-Jährige werden in Begleitung Erwachsener zugelassen.
  • 16 - ab 16 Jahren
  • 18 - ab 18 Jahren
Gibt es Beschränkungen beim Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen?

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Ist Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet?

Der Verkauf von Zigaretten ist an Personen unter 18 Jahren verboten.
Das Rauchen an Arbeitsplätzen oder geschlossenen öffentlichen Plätzen ist für jedermann beschränkt. Es gibt keine generelle Einschränkung für das Rauchen an öffentlichen Orten.

Ist Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet?

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Ist der Zugang zu Internet-Cafés Kindern und Jugendlichen gestattet? Wie werden Kinder und Jugendliche dort vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt?

Für Minderjährige gibt bestehen keine gesetzlichen Beschränkungen im Hinblick auf den Zugang zu Internetcafés.
Die Besitzer legen häufig ihre eigenen Zutrittsbestimmungen (das heißt nur Personen über 18 Jahren) fest.

Ist der Zugang zu Internet-Cafés Kindern und Jugendlichen gestattet? Wie werden Kinder und Jugendliche dort vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt?

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Welche Bestimmungen gibt es bezüglich des Mitführens von Messern, Kampfgeräten (Pfeil und Bogen, Degen etc.) und Waffen?

Gemäß dem Firearms Act 1925 (Schusswaffengesetz von 1925 [Übers. v. Verf.]), novelliert im Jahre 1964, ist es Personen unter 18 Jahren nicht erlaubt, einen Waffenschein zu besitzen.
Als Schusswaffen gelten alle tödlichen Waffen, mit denen ein Schuss, Munition oder andere Geschosse abgefeuert werden können (auch Luftgewehre oder Armbrüste). Das Mitführen eines Messers gilt als strafbare Handlung.

Welche Bestimmungen gibt es bezüglich des Mitführens von Messern, Kampfgeräten (Pfeil und Bogen, Degen etc.) und Waffen?

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Welche Bestimmungen gibt es bezüglich sexueller Kontakte zu Jugendlichen?

Das Alter für das Einverständnis zu sexuellen Kontakten ist 17 Jahre, alles  weitere fällt unter Pädophilie und wird bestraft.

Welche Bestimmungen gibt es bezüglich sexueller Kontakte zu Jugendlichen?

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Welche Beschränkungen gibt es, wenn ausländische Jugendliche kurzzeitig gegen Bezahlung arbeiten wollen, um ihre Reisekasse aufzubessern? Ab welchem Alter ist es ihnen gestattet zu arbeiten? Gibt es die Möglichkeit der sogenannten "Working Holiday"?

Es gibt keine Einschränkungen für EU-Bürger.

Nicht-EU-Bürger benötigen eine Arbeitserlaubnis: https://dbei.gov.ie/en/What-We-Do/Workplace-and-Skills/Employment-Permits/

Jugendliche können ab 16 Jahren von 6.00 bis 22.00 Uhr und maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten. Für 14- und 15-jährige Jugendliche ist „leichte Arbeit“ erlaubt.
 "Arbeitsferien" sind erlaubt.
Nach dem Gesetz zum Schutz junger Menschen (Beschäftigung) von 1996 können Arbeitgeber Kinder unter 16 Jahren nicht in regulären Vollzeitjobs beschäftigen. Kinder unter 14 Jahren können nicht beschäftigt werden. Kinder im Alter von 14 und 15 Jahren können wie folgt beschäftigt werden:
• Während der Schulferien leichte Arbeit verrichten - während dieser Zeit müssen sie mindestens 21 Tage frei haben
• Im Rahmen einer genehmigten Berufserfahrung oder eines Bildungsprogramms, bei dem die Arbeit nicht gesundheits-, sicherheits- oder entwicklungsschädlich ist
• In den Bereichen Film, Kultur, Werbung oder Sport unter Lizenz des Ministers für Arbeit, Unternehmen und Innovation
Kinder im Alter von 15 Jahren können in der Schulzeit 8 Stunden pro Woche leichte Arbeit verrichten. Die maximale Arbeitswoche für Kinder außerhalb der Schulzeit beträgt 35 Stunden oder bis zu 40 Stunden, wenn sie über eine anerkannte Berufserfahrung verfügen.
Die maximale Arbeitswoche für Kinder im Alter von 16 und 17 Jahren beträgt 40 Stunden mit maximal 8 Stunden pro Tag.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Dokumenten, Arbeitszeiten für junge Menschen und Rechte junger Arbeitnehmer.

Welche Beschränkungen gibt es, wenn ausländische Jugendliche kurzzeitig gegen Bezahlung arbeiten wollen, um ihre Reisekasse aufzubessern? Ab welchem Alter ist es ihnen gestattet zu arbeiten? Gibt es die Möglichkeit der sogenannten "Working Holiday"?

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An wen / welche Einrichtung(en) können Jugendliche sich bei auftretenden Problemen in Ihrem Land wenden?

The Children's Rights Alliance in association with the Irish Council for Civil Liberties has published Know Your Rights: The Rights of Children and Young People.

Children's Rights Alliance

7 Red Cow Lane
Smithfield
Dublin 7
D07 XN29

Tel: +353 (0)1 662 9400

Fax: +353 (0)1 662 9355

Homepage: https://www.childrensrights.ie/

Email: info@cra.iol.ie

The Irish Society for the Prevention of Cruelty to Children (ISPCC): www.ispcc.ie

Childline www.childline.ie

The Samaritans www.samaritans.ie

German Embassy

31 Trimleston Avenue
Booterstown
Co. Dublin

Phone:+353 (0)1 269 3011
fax:+353 (0)1 269 3946

emergency phone: 353 (0)87 221 1382

see: http://www.dublin.diplo.de/Vertretung/dublin/en/Startseite.html

An wen / welche Einrichtung(en) können Jugendliche sich bei auftretenden Problemen in Ihrem Land wenden?

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Hilfreiche Internetadressen

Department of Children and Youth Affairs https://www.dcya.gov.ie/

Citizens Information www.citizensinformation.ie

Youth Work Ireland www.youthworkireland.ie

Ireland’s Youth Information Network www.spunout.ie

 

 

Hilfreiche Internetadressen

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Weitere Informationen

Keine

Quellen:
Amt für Auswertige Angelegenheiten der Republik Irland (10/2008)

Weitere Informationen